
Einpacken. Bei einem berufsbedingten Umzug erkennt das Finanzamt zahlreiche Ausgaben als Werbungskosten an. © Getty Images / Nicolas Hansen
Neuer Job – neue Wohnung: Wer aus beruflichem Anlass umzieht, kann oft kräftig Steuern sparen. Doch auch bei einem Umzug aus rein privaten Gründen sind Vorteile möglich.
Vom Lesen der ersten Wohnungsanzeige bis zum Auspacken des letzten Kartons: Ein Umzug kostet meist nicht nur eine Menge Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Steuerpflichtige können das Finanzamt oft an ihren Umzugskosten beteiligen. Vor allem bei einem beruflich bedingten Umzug stehen die Chancen auf eine satte Steuererstattung gut. Damit das Finanzamt den beruflichen Anlass für die Umzugskosten anerkennt, müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein. Es zählt zum Beispiel, wenn jemand für einen neuen Job in eine andere Stadt zieht. Kein beruflicher Anlass liegt dagegen vor, wenn Arbeitnehmende innerhalb einer Stadt umziehen, um in der neuen, größeren Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt.
Die Stiftung Warentest fasst die wichtigsten Steuerregeln für einen berufsbedingten Umzug zusammen. Dazu zeigen wir, wie Steuerpflichtige auch beim Wohnungswechsel aus gesundheitlichen oder rein privaten Gründen Steuern sparen können.
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@FredM: Umzugskosten, die nicht beruflich veranlasst, sind gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten und werden in der Regel nicht als außergewöhnliche Kosten anerkannt. Selbst beim Umzug, der durch eine Katastrophe veranlasst wurde, wie zum Beispiel ein Hochwasser, prüft das Finanzamt, ob weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Frage, ob das Risiko über eine Versicherung hätte abgedeckt werden können. Dass der Umzug für den Steuerzahler außergewöhnlich hohe Kosten verursacht, reicht also grundsätzlich erst einmal nicht aus, um eine Absetzbarkeit zu bejahen.
Hallo,
kann man evtl. höhere Kosten für einen Wohnungsumzug steuerlich geltend machen, wenn auf Grund eines Abwasserschadens die Wohnung unbewohnbar geworden ist und deswegen aufgegeben werden muss?
Danke und Gruß
@PortSaid: Für die 1 000 Euro Werbungskostenpauschale müssen Sie nichts nachweisen, denn das Finanzamt rechnet diese automatisch an. Schätzen Wohnungswechsler, dass ihre Jobkosten inklusive Umzugskosten höher ausfallen, müssen sie die Ausgaben einzeln angeben und ggf. belegen. Die Umzugskosten addieren sie und tragen die Summe dann in der Anlage N der Steuererklärung in einer der Zeilen 46 bis 48 ein. Umzugskosten sind, was sie sind: Die Kosten, die beim _Umzug_ anfallen. Ob Ihr Finanzamt auch den Transport neu erworbener Möbel anerkennt, können Sie ausprobieren. Wenn Sie Ihre neuen Möbel von einem Handwerksbetrieb aufbauen lassen, können Sie das als Handwerkerkosten absetzen. Das geht aber nur dann, wenn Sie die Rechnung per Überweisung (und keinesfalls bar!) begleichen. (PH)
1- Es lohnt sich nicht, meine alten Möbel zu transportieren.
Kann ich die Transport- und Aufbaukosten der neuen Möbel als Werbungskosten geltend machen?
Wenn nicht, gehören die Transportkosten in diesem Fall auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, oder gilt dies nur für die Aufbaukosten?
2- Wie muss ich die Umzugskostenpauschale in die Steuererklärung schreiben?
einfach: sonstige Umzugsauslagen oder muss ich jeden einzelnen Posten detailliert aufschreiben?
Kommentar vom Autor gelöscht.