Umzugs­kosten Mit dem Umzug Steuern sparen

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Umzugs­kosten - Mit dem Umzug Steuern sparen

Einpacken. Bei einem berufs­bedingten Umzug erkennt das Finanz­amt zahlreiche Ausgaben als Werbungs­kosten an. © Getty Images / Nicolas Hansen

Neuer Job – neue Wohnung: Wer aus beruflichem Anlass umzieht, kann oft kräftig Steuern sparen. Doch auch bei einem Umzug aus rein privaten Gründen sind Vorteile möglich.

Vom Lesen der ersten Wohnungs­anzeige bis zum Auspacken des letzten Kartons: Ein Umzug kostet meist nicht nur eine Menge Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Steuer­pflichtige können das Finanz­amt oft an ihren Umzugs­kosten beteiligen. Vor allem bei einem beruflich bedingten Umzug stehen die Chancen auf eine satte Steuererstattung gut. Damit das Finanz­amt den beruflichen Anlass für die Umzugs­kosten anerkennt, müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein. Es zählt zum Beispiel, wenn jemand für einen neuen Job in eine andere Stadt zieht. Kein beruflicher Anlass liegt dagegen vor, wenn Arbeitnehmende inner­halb einer Stadt umziehen, um in der neuen, größeren Wohnung ein häusliches Arbeits­zimmer einrichten zu können. Das hat der Bundes­finanzhof in einem Urteil klar­gestellt.

Die Stiftung Warentest fasst die wichtigsten Steuer­regeln für einen berufs­bedingten Umzug zusammen. Dazu zeigen wir, wie Steuer­pflichtige auch beim Wohnungs­wechsel aus gesundheitlichen oder rein privaten Gründen Steuern sparen können.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2022 um 16:11 Uhr
    Wohnungsumzug / außergewöhnliche Belastung

    @FredM: Umzugskosten, die nicht beruflich veranlasst, sind gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten und werden in der Regel nicht als außergewöhnliche Kosten anerkannt. Selbst beim Umzug, der durch eine Katastrophe veranlasst wurde, wie zum Beispiel ein Hochwasser, prüft das Finanzamt, ob weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Frage, ob das Risiko über eine Versicherung hätte abgedeckt werden können. Dass der Umzug für den Steuerzahler außergewöhnlich hohe Kosten verursacht, reicht also grundsätzlich erst einmal nicht aus, um eine Absetzbarkeit zu bejahen.

  • FredM am 14.02.2022 um 21:59 Uhr
    Wohnungsumzug wegen Abwasserschaden

    Hallo,
    kann man evtl. höhere Kosten für einen Wohnungsumzug steuerlich geltend machen, wenn auf Grund eines Abwasserschadens die Wohnung unbewohnbar geworden ist und deswegen aufgegeben werden muss?
    Danke und Gruß

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.04.2021 um 12:02 Uhr
    Neue Möbel beim beruflichen Umzug

    @PortSaid: Für die 1 000 Euro Werbungskostenpauschale müssen Sie nichts nachweisen, denn das Finanzamt rechnet diese automatisch an. Schätzen Wohnungswechsler, dass ihre Jobkosten inklusive Umzugskosten höher ausfallen, müssen sie die Ausgaben einzeln angeben und ggf. belegen. Die Umzugskosten addieren sie und tragen die Summe dann in der Anlage N der Steuererklärung in einer der Zeilen 46 bis 48 ein. Umzugskosten sind, was sie sind: Die Kosten, die beim _Umzug_ anfallen. Ob Ihr Finanzamt auch den Transport neu erworbener Möbel anerkennt, können Sie ausprobieren. Wenn Sie Ihre neuen Möbel von einem Handwerksbetrieb aufbauen lassen, können Sie das als Handwerkerkosten absetzen. Das geht aber nur dann, wenn Sie die Rechnung per Überweisung (und keinesfalls bar!) begleichen. (PH)

  • PortSaid am 26.04.2021 um 11:34 Uhr
    Neue Möbel beim beruflichen Umzug

    1- Es lohnt sich nicht, meine alten Möbel zu transportieren.
    Kann ich die Transport- und Aufbaukosten der neuen Möbel als Werbungskosten geltend machen?
    Wenn nicht, gehören die Transportkosten in diesem Fall auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, oder gilt dies nur für die Aufbaukosten?
    2- Wie muss ich die Umzugs­kostenpauschale in die Steuererklärung schreiben?
    einfach: sonstige Umzugs­auslagen oder muss ich jeden einzelnen Posten detailliert aufschreiben?

  • PortSaid am 26.04.2021 um 11:25 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.