Timesharing-Anbieter versprechen kostengünstige Ferien für viele Jahre. Aber der Kauf eines ein- oder mehrwöchigen Wohnrechts (Timesharing) in einer Ferienanlage ist oft teuer. Wer dennoch kaufen möchte, sollte auf folgende Punkte achten.
- Prospekt. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, wenn Ihnen keine Prospekte über Ferienanlage und Unternehmen in deutscher Sprache ausgehändigt werden.
- Besichtigung. Kaufen Sie niemals ein Wohnrecht, ohne das Ferienapartment besichtigt zu haben. Kriminelle Anbieter verkaufen Ihnen sonst Schrottimmobilien oder gar nicht existente Apartments.
- Anbieter. Stellen Sie fest, wer Verkäufer und wer Verwalter der Anlage ist. Lassen Sie sich eine Ansprechadresse für den Konfliktfall nennen. Fragen Sie bei einer deutschen Stelle (Konsulat, Botschaft) nach, ob diese Ansprechstelle auch wirklich existiert. Verlassen Sie sich niemals nur auf eine Telefon- oder Faxnummer.
- Kosten. Berechnen Sie detailliert alle Kosten für Ihr Ferienwohnrecht. Dazu gehören:
- jährlich anfallende Unterhaltskosten für die Anlage (bis zu 500 Euro);
- Aufnahmegebühr (etwa 200 Euro) und jährliche Mitgliedsbeiträge (etwa 100 Euro) für einen internationalen Tauschclub, wenn Sie nicht jahrelang an denselben Ort reisen wollen;
- beim Tausch mit einer anderen Timesharing-Wohnung fällige Gebühren von etwa 100 bis 150 Euro pro Tauschwoche. - Reisekosten. Bedenken Sie, dass beim Timesharing – anders als bei einer Pauschalreise – zusätzliche Kosten für An-, Abreise und Verpflegung anfallen.
- Clubmitgliedschaft. Lassen Sie sich keine Mitgliedschaften andrehen, die auf 35 Monate begrenzt sind und mit Ferienwohnrechten verknüpft sind. Für diese verdeckten Timesharing-Verträge gilt weder ein Widerrufsrecht noch ein Anzahlungsverbot.
- Kündigung. Bedenken Sie, dass Timesharing-Verträge nicht vor Ablauf des Vertrags kündbar sind. Auch nicht, wenn Sie krank werden oder nicht mehr reisen können.
- Anzahlung. Leisten Sie keine Anzahlung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
- Widerruf. Widerrufen Sie Ihren Vertrag binnen 14 Tagen, wenn Ihnen nach der Unterschrift Zweifel kommen.
- Sonderrabatte. Lassen Sie Ihren Vertrag nicht zurückdatieren, um noch den „Sonderrabatt“ vom letzten Monat eingeräumt zu bekommen. Damit verlieren Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Gerichtsstand. Vereinbaren Sie einen deutschen Gerichtsort. Sonst haben Sie im Schadensfall Probleme, Ihr Recht im Ausland durchzusetzen.
- Wiederverkauf. Glauben Sie nicht, dass Ferienwohnrechte jederzeit wieder verkäuflich sind. Dies ist nur mit erheblichen Verlusten möglich, weil es keinen funktionierenden Zweitmarkt für den Verkauf der Wohnrechte gibt.
- Provisionen. Zahlen Sie niemals vorab Provisionen an Wiederverkaufsfirmen. Seriöse Unternehmen verlangen erst Geld, wenn sie das Wohnrecht verkauft haben.
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- Viele Immobilienkredite waren fehlerhaft. Bauherren und Hauskäufer konnten sie widerrufen. Das brauchte Tausende Euro. Jetzt steht fest: Das Finanzamt bekommt nichts ab.
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- EuGH-Urteil: Alle bis September 2021 aufgenommenen Kredite sind widerruflich. Chance für Autokäufer: Sie sparen Tausende Euro. Aber nur, wenn sie das Auto noch haben.
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