
Banger Blick zur Anzeigetafel. Verspätungen und Ausfälle von Zügen oder Flügen können zu Streitigkeiten mit den Reiseunternehmen führen. © Getty Images
Bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sind 2024 so viele Anträge eingegangen wie nie zuvor. Bei einem Verkehrsmittel gab es besonders oft Ärger um Entschädigungen.
Reisende können Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Verkehrsmittel geltend machen. Kommt es dabei zu Problemen, können sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden, die bis 2024 Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr hieß. Im Jahr 2024 gingen dort mehr als 45 600 Schlichtungsanträge ein – eine Rekordzahl. In rund 90 Prozent der außergerichtlichen Schlichtungen sei es zu einer gütlichen Einigung gekommen, so die Verbraucherschlichtungsstelle.
Flugreisen häufigster Grund für Streitigkeiten
Besonders häufig haben sich Verbraucherinnen und Verbraucher wegen annullierter und verspäteter Flüge an die Schlichtungsstelle gewandt. Flug-Fälle machten 84 Prozent aller Anträge aus. Als Grund dafür nannte die Schlichtungsstelle „zahlreiche Streiks, Extremwetter sowie IT-Ausfälle“.
Tipp: Die Rechtsexpertinnen und -experten der Stiftung Warentest erklären, welche Entschädigung bei Streik, Verspätung oder Flugausfall zustehen.
Infrastrukturprobleme auf der Schiene
Streitigkeiten mit Bahnunternehmen machten insgesamt rund 14 Prozent aller Schlichtungsanträge aus. Vor dem Hintergrund der Infrastrukturprobleme bei der Bahn sei es für die Schlichtungsstelle wenig überraschend gewesen, dass die Zahl der 2024 eingegangenen Anträge rund um Zugreisen gestiegen ist – sie lag 19 Prozent höher als 2023.
Grund waren vor allem Zugausfälle und -verspätungen. Dass es bei Deutscher Bahn und Flixtrain nicht rundläuft, konnten wir im Test des Service beim Bahnfahren feststellen.
Tipp: Unsere Fachleute haben für Sie zusammengefasst, was Zugreisenden bei Verspätung zusteht.
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- Flug gestrichen? Betroffene können einen baldigen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises fordern. In bestimmten Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung.
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- Bahnfahrende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie am Ziel mindestens 60 Minuten zu spät ankommen – auch bei Streik. Der ist erstmal vorbei.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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