
Abrechnen. Ob neue Brille oder Zahnersatz - das Finanzamt ermittelt, ob die Ausgaben steuerlich noch eine zumutbare oder eine außergewöhnliche Belastung sind. © mauritius images / Westend61 / Jaen Stock
Ausgaben für Gesundheit, Pflege oder Unwetterschäden können als außergewöhnliche Belastungen die Steuer senken. Ermitteln Sie mit unserem Rechner, ob Sie sparen.
Manche Ereignisse und Schicksalsschläge können eine echte finanzielle Belastung sein – etwa Schäden am Haus infolge eines Hochwassers, eine eigene Erkrankung oder die Pflegebedürftigkeit des Ehepartners. Private Ausgaben, die sich daraus ergeben, haben normalerweise keine Bedeutung für die Steuererklärung. Mit einer Ausnahme: Wer unvorhergesehen und zwangsläufig höhere Ausgaben stemmen muss als andere Steuerzahlende mit gleichem Einkommen und Familienstand, kann diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Stiftung Warentest fasst zusammen, welche Ausgaben steuermindernd zählen und wer mit Pauschalen rechnen kann.
Das Finanzamt mutet es Steuerpflichtigen aber zu, einen Teil ihrer Ausgaben selbst zu stemmen. Wie hoch diese „zumutbare Belastung“ ist, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte und der familiären Situation ab. Mit unserem Rechner können Sie selbst Ihren Eigenanteil abschätzen und herausfinden, ab wann Ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung Steuervorteile bringen.
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@Tha15: Auch die Kosten für einen barrierefreien Umbau des Bades können zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, wenn Angehörige zwangsläufig und notwendigerweise für dem barrierefreien Umbau aufwenden mussten. Die Zuschüsse der Pflegekasse und der Eigenanteil sind abzuziehen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Mutter bedürftig ist, also die Kosten nicht selber stemmen kann.
Hallo TEST-Team,
ich musste als pflegende Angehörige das Bad meiner Mutter barrierefrei umbauen lassen, um die Pflege zu Hause überhaupt erst möglich zu machen.
Der Zuschuss der Pflegekasse von 4000€ hat nicht einmal die Hälfte der Umbaukosten (knapp 10000€) gedeckt.
Kann ich jetzt den selbst getragenen Anteil an den Kosten als außergewöhliche Belastung steuerlich geltend machen?
Macht es dafür einen Unterschied, ob das Bad im Haus meiner Mutter umgebaut wurde und die Pflege dort stattfindet - oder ob ich mein eigenes Bad umbaue und sie bei mir zu Hause pflege? Danke&MfG
@Tha15: Ja, der Pflegepauschbetrag ist dafür da, Fahrtkosten und andere Aufwendungen abzugelten. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Artikel dazu, welche Kosten die Pflegebedürftigen selbst und die pflegenden Angehörigen absetzten können:
www.test.de/Pflegekosten-Wie-der-Staat-hilft-4212593-0/
Sind pflegebedingte Fahrtkosten für pflegende Angehörige als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wie Fahrten zum Arzt, Physio, Krankenhaus, Apotheke, Einkaufen usw. oder sollen diese mit der Pauschale von 1800,- abgegolten sein?
Danke&MfG
@1952eja: Sie können den Betrag aus ihrem letzten Steuerbescheid nehmen, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse 2021 nicht wesentlich geändert haben.
Fall das nicht der Fall ist, können Sie mit einem Steuerprogramm oder kostenlos mit dem Elsterprogramm ihre Steuererklärung 2021 erstellen und dann den Gesamtbetrag der Einkünfte ablesen.