
Bei der Planung der Rente darf ein Blick auf die zukünftigen Abgaben nicht fehlen.
Auch Rentner müssen mit Abzügen für Steuern und Sozialabgaben rechnen. Bei der Planung der Renteneinkünfte sollten diese Abgaben unbedingt berücksichtigt werden, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Die verwirrende Abgabenpolitik in Deutschland erschwert allerdings den Überblick. Wir zeigen, welche Abgaben bei welchen Rentenarten fällig werden.
Sozialabgaben auf Ihre Renten
Die meisten Rentner sind pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie zahlen nur Beiträge auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente. Einige Rentner sind nur freiwillig gesetzlich versichert, etwa weil sie im Berufsleben länger Privatpatienten waren. Hier können bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2021: 58 050 Euro) Sozialabgaben für weitere Einnahmen wie Kapitaleinkünfte, Privat- und Riester-Renten anfallen. Für einige der Einnahmen gilt ein ermäßigter Beitragssatz (siehe Tabelle), es sei denn, die betroffene Person wählt einen gesetzlichen Krankengeldanspruch. In diesem Fall werden auf alle Einnahmen der allgemeine Beitragssatz fällig. Privat krankenversicherte Rentner zahlen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen.
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Mit diesen Abgaben müssen gesetzlich versicherte Rentner rechnen
Auch Rentner müssen Sozialabgaben zahlen. Die Tabelle zeigt, für welche Einnahmen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse und die Pflegeversicherung fällig werden. Freiwillig versicherte Rentner müssen für mehr Arten von Einnahmen Abgaben zahlen als Pflichtversicherte. Sie zahlen ab einer Mindesteinkommensgrenze und bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu 759,49 Euro Abgaben im Monat sind so für sie möglich.
Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse von 1,1 Prozent. Außerdem gehen wir von Rentnern mit Kindern aus. Ohne Kinder zahlen Rentner 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung. Stand der Werte: 01.01.2020.
Einkommen | Das zahlen Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner | Das zahlen Rentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind |
Einkommen | Das zahlen Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner | Das zahlen Rentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind |
Gesetzliche Rente (Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente) | Für die Krankenversicherung werden 15,7 Prozent der Bruttorente fällig. Die Hälfte, 7,85 Prozent, werden vor Auszahlung der Rente abgezogen, die andere Hälfte übernimmt automatisch die Deutsche Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent zahlt der Rentner alleine. | Fällig werden 15,7 Prozent der Bruttorente. 7,85 Prozent zahlt der Rentner auf jeden Fall selbst, die restlichen 7,85 Prozent kann er als Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn er den Antrag dafür stellt. Den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent zahlt der Rentner alleine. |
Betriebsrente | Rente: Für die Krankenversicherung: 15,7 Prozent der Leistung, die über dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Für die Pflegeversicherung: 3,05 Prozent der gesamten Rente, sobald die Rente über einer Freigrenze von 159,25 Euro liegt. Einmalzahlung: Sie wird auf 120 Monate umgelegt. Für die Krankenversicherung: Der Rentner zahlt 15,7 Prozent auf die fiktive Rente, die über dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Für die Pflegeversicherung: 3,05 Prozent der gesamten fiktiven Rente, sobald die Rente über einer Freigrenze von 159,25 Euro liegt. | Rente: 15,7 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung. 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung Einmalzahlung: Sie wird auf 120 Monate umgelegt. Der Rentner zahlt zehn Jahre lang 15,7 Prozent des monatlichen Werts für die Krankenversicherung und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Riester-Rente | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz), 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Rürup-Rente | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz), 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Rente aus einer privaten Rentenversicherung | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz), 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Auszahlung aus der privaten Kapitallebensversicherung | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | Der Kapitalertrag wird auf 12 Monate umgelegt.* 15,1 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz), 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
Einkommen aus angestellter Beschäftigung | Verdienst bis 450 Euro im Monat: Der Arbeitgeber überweist für den jobbenden Rentner pauschal Sozialabgaben. Verdienst über 450 Euro im Monat: Der jobbende Rentner wird als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Er zahlt für den Verdienst anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. | Verdienst bis 450 Euro im Monat: Der Arbeitgeber übernimmt für den jobbenden Rentner die Beiträge zur Krankenversicherung. Beiträge zur Pflegeversicherung zahlt dieser jedoch aus eigener Tasche. Verdienst über 450 Euro im Monat: Der Angestellte wird aufgrund seiner Beschäftigung als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und zahlt für den Verdienst anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. |
Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen) | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Einkünfte für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz). 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. Einkünfte sind Kapitaleinnahmen minus Werbungskosten. |
Mieteinkünfte | Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. | 15,1 Prozent der Einkünfte (Mieteinnahmen minus Werbungskosten) für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz), 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung. |
*Wert korrigiert am 07.01.2021.
Freiwillig oder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind nur diejenigen Rentner pflichtversichert, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert waren. Aber auch Erziehungszeiten aus der ersten Hälfte des Arbeitslebens werden angerechnet.
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Rentenbesteuerung
Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen. Allerdings sind die Steuern meistens deutlich niedriger als die Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Für Rentner mit geringen Einkommen entfallen sie meist sogar ganz.
Tipp: Alle Tipps zur Steuererklärung – nicht nur für Rentner – finden Sie in unserem Heft Finanztest Spezial "Steuern".
Steuererklärung für Rentner
Was viele Rentner überrascht: Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 9 408 Euro (2020) liegen. Das heißt aber noch nicht automatisch, dass sie Steuern zahlen müssen. Dank Abzügen wie etwa der Krankenkassenbeiträge müssen Rentner oft erst ab einer monatlichen gesetzlichen Rente von 1 170 Euro überhaupt Steuern zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.
Tipp: Mit unserem Finanztest-Rechner für Steuern für Rentner können Sie einschätzen, welche steuerliche Belastung auf Sie zukommen wird.
Ausgaben helfen beim Steuern sparen
Rentner senken ihr zu versteuerndes Einkommen außerdem, indem sie Ausgaben geltend machen: zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Spenden, Ausgaben für Medikamente und medizinische Behandlungen. Auch Ausgaben für Handwerker zählen.
Gesetzliche Rente und Steuern
Die Steuer, die Rentner auf ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2020 in den Ruhestand geht, erhält 20 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer schon 2005 in Rente war, bekam die Hälfte steuerfrei. Der Rentenfreibetrag in Euro gilt immer auch für die folgenden Jahre. Die jährlichen Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden.
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Riester-Rente und Steuern
Riester-Rente. Da Sparer mit der Riester-Rente in der Ansparphase Steuern sparen konnten, müssen sie als Rentner auf die Riester-Rente Einkommenssteuer zahlen. Allerdings hängt die Versteuerung davon ab, welche der fünf Riester-Auszahlformen man wählt. Mehr zu den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Riester-Rente in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuercheck.
Betriebsrente und Steuern
Auch auf Betriebsrenten aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen bezahlen Rentner Einkommenssteuer, egal ob sie eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung wählen. Manche Betriebsrenten aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen werden steuerlich anders behandelt und bestimmte Freibeträge angerechnet. Wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen gezahlt, ist nur der niedrigere Ertragsanteil (siehe private Rentenversicherung) steuerpflichtig. Wurde eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen und der Arbeitgeber hat pauschal versteuerte Beiträge eingezahlt, kann der Rentner die Summe heute steuerfrei ausgezahlt bekommen.
Private Rentenversicherung und Steuern
Bei einer Rentenzahlung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil richtet sich danach, wann der Sparer in Rente bezieht. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Das heißt nur 18 Prozent der Rente müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Bei einer Kapitalauszahlung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.
Abschluss vor 2005. Die Kapitalauszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:
- Laufzeit mindestens zwölf Jahre
- Mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn:
- Laufzeit mindestens zwölf Jahre
- Auszahlung frühestens mit 60 Jahren (Nach 2012 abgeschlossene Verträge: frühestens mit 62 Jahren)
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Kapitallebensversicherungen und Steuern
Bei einer Kapitallebensversicherung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.
Abschluss vor 2005. Die Kapitalauszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:
- Laufzeit mindestens zwölf Jahre
- Mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt
- Mindestens 60 Prozent der Beiträge als Todesfallsumme vereinbart
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn:
- Laufzeit mindestens zwölf Jahre
- Auszahlung frühestens mit 60 Jahren (Nach 2012 abgeschlossene Verträge: frühestens mit 62 Jahren)
- Bei Vertragsabschluss seit 1. April 2009 mindestens 50 Prozent der Beitragszahlung als Todesfallsumme vereinbart
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Steuern auf Zinsen und Kapitaleinkünfte
Kapitalerträge werden mit der sogenannten Abgeltungssteuer versteuert. Erträge, die über dem „Sparerpauschbetrag“ von 801 Euro liegen, werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer besteuert. Liegt der persönliche Steuersatz des Rentners unter 25 Prozent, kann er sich über die Steuererklärung Geld wiederholen.
Beispiel Musterfall Rentner
Ein Rentner ist 2019 in Rente gegangen ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert und hat folgende Einkünfte:
- 1 800 Euro gesetzliche Rente
- 400 Euro Betriebsrente
- 100 Euro Riester-Rente
Sozialabgaben Musterfall
Für seine gesetzliche Rente zahlt der Rentner 7,85 Prozent Krankenversicherungsbeiträge und 3,05 Prozent Pflegeversicherungsbeiträge. Das sind zusammen 196,20 Euro.
Von der Betriebsrente wird der Freibetrag (2021) von 164,50 Euro abgezogen. Auf die verbleibenden 235,50 Euro zahlt er 15,7 Prozent Krankenversicherungsbeiträge. Pflegeversicherung von 3,05 Prozent zahlt er auf die gesamte Betriebsrente. Das sind zusammen 49,17 Euro.
Auf die Riester-Rente zahlt der Rentner keine Sozialabgaben.
Seine Einkünfte reduzieren sich durch die Sozialabgaben um 246,20 Euro
Steuern Musterfall
Auf seine Gesamteinnahmen von 27 600 Euro im Jahr muss der Rentner ungefähr 1 500 Euro (125 Euro monatlich) Steuern zahlen.
Tipp: Hilfe für Ihre Steuerschätzung als Rentner bieten unseren Rechner, die Sie auf der Seite Steuerberechnung für Rentner finden.
Bruttorente und Nettorente
Von den Bruttorenten von 2 300 Euro bleiben dem Rentner nach Steuern und Sozialabgaben noch rund 1930 Euro übrig.
Grundlegende Informationen
Unser Special bietet einen Überblick über die allgemeinen Regeln im Hinblick auf Steuern und Sozialabgaben für Rentner. Das Steuer- und Sozialrecht kennt aber viele Ausnahmen. Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich daher bitte an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.
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