
Wechseln. Alleinerziehende und verheiratete Arbeitnehmer sichern sich je nach Steuerklasse mehr Netto vom Brutto. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche die richtige Steuerklasse für Sie ist und was es zu beachten gibt.
Je nach Höhe des Bruttoverdienstes führen Arbeitgeber jeden Monat für ihre Beschäftigten eine bestimmte Summe ans Finanzamt ab: die Lohnsteuer. Wie viel Steuer fällig wird, definiert die Lohnsteuerklasse – kurz Steuerklasse. Es gibt die Klassen 1 bis 6, das Finanzamt weist eine davon zu. Viele Beschäftigte können daran nichts ändern – fest steht zum Beispiel, dass kinderlose Singles in Steuerklasse 1 sind. Doch es gibt auch Situationen, in denen ein Wechsel der Steuerklasse infrage kommt. Wir sagen, wer wechseln kann und was das bringt.
Zwar müssen Sie nicht fürchten, durch eine ungünstige Steuerklassenwahl beim Finanzamt besonders schlecht abzuschneiden, denn der monatliche Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse ist nur eine mehr oder weniger grobe Vorabrechnung, die mit der Steuererklärung korrigiert wird. Trotzdem lohnt es sich, die Steuerklassen regelmäßig zu prüfen: Denn mit der richtigen Klasse können Sie zum Beispiel auch beeinflussen, wie viel Eltern- oder Arbeitslosengeld Sie bekommen. Die Höhe solcher Lohnersatzleistungen richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst. Wir zeigen, wie Sie den Lohnersatz steigern und welche Fristen zu beachten sind.
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@Anke_Leye: Doch, der Wechsel lohnt sich. Linda erhöht ihr Elterngeld durch den Steuerklassenwechsel. Zwar zahlt das Paar nach dem Steuerklassenwechsel erstmal mehr Lohnsteuer, doch die zu viel gezahlte Steuer holen sich die zwei über die Steuererklärung zurück. Ihnen entsteht letztlich also kein steuerlicher Nachteil, weil sich alles über die Steuererklärung ausgleichen lässt. Am Ende steht das Paar also nach dem Steuerklassenwechsel und dank des deutlich erhöhten Elterngeldes deutlich besser da als ohne Steuerklassenwechsel.
Dieser Tipp kann nicht wirklich euer Ernst sein!
Durch den Steuerklassenwechsel auf 3 statt 5 bekommt Linda zwar mtl. 330 Euro mehr Elterngeld - das Paar aber insgesamt mtl. 435 € weniger als vorher.
Da geht für mich die Rechnung nicht auf....
@Loveandpeace: In welchen Fällen Paare mit der getrennten Veranlagung besser fahren, behandeln wir in einem gesonderten Artikel, hier:
www.test.de/Steuererklaerung-fuer-Paare-Wann-Sie-besser-einzeln-abrechnen-5663300-0
Tja, letztendlich ordnet das Finanzamt verheirateten Paaren ,bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung , das verdiente Geld auf einen Haufen. Gleich welche
Steuerklasse vorher gewählt wurde. Zum Schluss wird abgerechnet.
@Marley-0510: Wenn einer dauerhaft krank ist und der andere damit quasi zum Alleinverdiener wird, wäre der Wechsel in die 3 möglich. Dann ist das Monatsnetto erstmal höher. Zu beachten ist aber, dass Lohnersatzleistungen wie Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sodass über die Steuererklärung Nachforderungen vom Finanzamt fällig werden können. Der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse ist nur eine mehr oder weniger grobe Vorab-Rechnung – die endgültige Steuerbelastung für das Paar steht erst nach der Steuererklärung fest.