
Ruhe bewahren. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen zwar mittlerweile eine Steuererklärung einreichen, doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie auch Steuern zahlen müssen. © Getty Images / izusek
Die Steuererklärung ist für immer mehr Rentner und Pensionäre Pflicht. Die Stiftung Warentest zeigt, was auf sie zukommt und wie sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.
Muss ich oder muss ich nicht? Jedes Jahr stehen zahlreiche Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre vor der Frage, ob sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Pflicht gilt für immer mehr Frauen und Männer im Ruhestand – trotz einiger Gesetzesänderungen, die im vergangenen Jahr zugunsten der jüngeren Jahrgänge verabschiedet wurden.
Weitere Änderungen an der derzeitigen Rentenbesteuerung dürfte es vorerst allerdings kaum geben: Zwei wissenschaftliche Gutachten, die das Bundesfinanzministerium vor einiger Zeit veröffentlicht hat, kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Regelungen zur Besteuerung von Renten der Basisversorgung – dazu gehört unter anderem die gesetzliche Rente – verfassungsgemäß sind.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Durch die Erhöhung der Renten zum 1. Juli steigen für viele die Steuern. Doch es gibt einige Möglichkeiten, den Anstieg zu begrenzen.
-
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
-
- Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unserem kostenlosen Steuerrechner können Sie überschlagen, wie viel fällig wird.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@wobeco: Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Rente tatsächlich beginnt. Sonst hätten wir geschrieben, der „gesetzlich vorgesehene Start in die Regelaltersrente“ oder „bei Erreichen der Regelaltersgrenze“.
Der in den Tabellen benutzte Begriff "Rentenbeginn" ist der reguläre (Geburtsjahr-abhängige) Renteneintrittszeitpunkt oder auch schon der Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente?
@alle: Ja, das Finanzamt erkennt die Absetzbarkeit der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht an, wenn sie in bar bezahlt werden. Einen ausführlichen Artikel zu den vielen Details, Musterverfahren etc. zum Thema finden Sie hier:
www.test.de/haushaltsnahe-dienstleistungen
Weisen Sie doch bitte bei all Ihren guten wertvollen Steuererklärungs- u. erstattungs-Artikeln darauf hin:
Meines Wissens erstattet das Finanzamt NUR Teile der Lohnkosten (20 Prozent?), wenn eine Rechnung v. Handwerker vorliegt (sollte also vom Steuerzahler erbeten werden!)
UND
die Rechnung mittels Überweisung beglichen wird (z.B. gilt eine Quittung nicht).
Wenn das für Raumpflege so auch gilt, bitte auch dies dringend erwähnen.
@Schwagmeier: Sie erhalten hier nutzewertige Tipps und Hinweise, die Rentnerinnen und Rentnern, die eine Erklärung abgeben müssen, den Alltag erleichtern. Den dazugehörenden Steuerrechner finden Sie - übrigens kostenlos - unter www.test.de/Steuererklaerung-fuer-Rentner-Weniger-zahlen-im-Ruhestand-5746809-0/#comments-area
Wir bieten unsere Inhalte auf test.de kostenpflichtig an, um hiermit unsere unabhängige Testarbeit zu ermöglichen.