Steuererklärung für Rentner Weniger Steuern zahlen im Ruhe­stand

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Steuererklärung für Rentner - Weniger Steuern zahlen im Ruhe­stand

Ruhe bewahren. Viele Rentne­rinnen und Rentner müssen zwar mitt­lerweile eine Steuererklärung einreichen, doch das bedeutet nicht zwangs­läufig, dass sie auch Steuern zahlen müssen. © Getty Images / izusek

Die Steuererklärung ist für immer mehr Rentner und Pensionäre Pflicht. Die Stiftung Warentest zeigt, was auf sie zukommt und wie sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.

Muss ich oder muss ich nicht? Jedes Jahr stehen zahlreiche Rentne­rinnen, Rentner und Pensionäre vor der Frage, ob sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Pflicht gilt für immer mehr Frauen und Männer im Ruhe­stand – trotz einiger Gesetzes­änderungen, die im vergangenen Jahr zugunsten der jüngeren Jahr­gänge verabschiedet wurden.

Weitere Änderungen an der derzeitigen Renten­besteuerung dürfte es vor­erst allerdings kaum geben: Zwei wissenschaftliche Gutachten, die das Bundes­finanz­ministerium vor einiger Zeit veröffent­licht hat, kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Rege­lungen zur Besteuerung von Renten der Basis­versorgung – dazu gehört unter anderem die gesetzliche Rente – verfassungs­gemäß sind.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.05.2025 um 11:35 Uhr
    Rentenbeginn

    @wobeco: Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Rente tatsächlich beginnt. Sonst hätten wir geschrieben, der „gesetzlich vorgesehene Start in die Regelaltersrente“ oder „bei Erreichen der Regelaltersgrenze“.

  • wobeco am 18.05.2025 um 14:08 Uhr
    Rentenbeginn - auch schon mit vorgezogener Rente?

    Der in den Tabellen benutzte Begriff "Rentenbeginn" ist der reguläre (Geburtsjahr-abhängige) Renteneintrittszeitpunkt oder auch schon der Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2025 um 09:10 Uhr
    Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht bar bezahlen

    @alle: Ja, das Finanzamt erkennt die Absetzbarkeit der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht an, wenn sie in bar bezahlt werden. Einen ausführlichen Artikel zu den vielen Details, Musterverfahren etc. zum Thema finden Sie hier:
    www.test.de/haushaltsnahe-dienstleistungen

  • Matthes-STIWA am 18.04.2025 um 16:44 Uhr
    Haushaltsleistungen nur nach Überweisungen

    Weisen Sie doch bitte bei all Ihren guten wertvollen Steuererklärungs- u. erstattungs-Artikeln darauf hin:
    Meines Wissens erstattet das Finanzamt NUR Teile der Lohnkosten (20 Prozent?), wenn eine Rechnung v. Handwerker vorliegt (sollte also vom Steuerzahler erbeten werden!)
    UND
    die Rechnung mittels Überweisung beglichen wird (z.B. gilt eine Quittung nicht).
    Wenn das für Raumpflege so auch gilt, bitte auch dies dringend erwähnen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2023 um 14:30 Uhr
    test.de/Kosten

    @Schwagmeier: Sie erhalten hier nutzewertige Tipps und Hinweise, die Rentnerinnen und Rentnern, die eine Erklärung abgeben müssen, den Alltag erleichtern. Den dazugehörenden Steuerrechner finden Sie - übrigens kostenlos - unter www.test.de/Steuererklaerung-fuer-Rentner-Weniger-zahlen-im-Ruhestand-5746809-0/#comments-area
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