
Einzelveranlagung. In manchen Fällen ist es für Ehepaare günstiger, keine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. © Westend61 / Caiaimage / Caiaimage/Paul Bradbury
Heiraten bringt Steuervorteile, dank Ehegattensplitting. Eine gemeinsame Steuererklärung lohnt aber nicht immer. Wie Sie herausfinden, was für Sie besser ist.
Zur Hochzeit erhalten Paare ein dickes Geschenk vom Finanzamt: Als Ehepaar dürfen sie eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und können so vom Ehegattensplitting profitieren. Häufig müssen Paare dann weniger Steuer zahlen als vorher, als beide Partner noch für sich allein abgerechnet haben. Aber nicht für alle Ehepaare ist es sinnvoll, automatisch die Zusammenveranlagung zu wählen, um den Splittingvorteil zu nutzen: Hat zum Beispiel ein Partner Lohnersatz erhalten oder Auslandseinkünfte erzielt, kann es günstiger sein, beim Finanzamt getrennte Wege zu gehen.
Die Stiftung Warentest fasst zusammen, wann eine Einzelveranlagung günstiger sein kann und wie Paare vorab prüfen, welche Form der Abrechnung ihnen eine größere Steuerersparnis bringt.
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Wir sind so ein Paar, bei dem es von Jahr zu Jahr um 100 bis 150 Euro Steuerersparnis je nach Veranlagungsart schwankt. Nach Erfahrungen des letzten Jahres wechseln wir trotzdem nicht mehr, das Geld ist die Nerven nicht wert, die uns die Unfähigkeit des Finanzamtes gekostet hat. Unklar ist, ob es die Software oder die Sachbearbeiterin war, die mit dem Wechsel der Veranlagungsart nicht klar kam. Monate nach Abgabe der Steuererklärung kam zunächst ein "Drohbrief", wir hätten keine Erklärung abgegeben, natürlich mit Strafandrohung. Für Rückfragen: niemand erreichbar. Die Frist lief ab und erst nach Mails an das Landes-Finanzamt meldete sich eine erkennbar genervte Sachbearbeiterin mit der lapidaren Auskunft, das Schreiben des Finanzamtes sei ja nur ein Fehler gewesen. Keine Entschuldigung, sondern eher der Tonfall, wie doof wir wären, dass uns das nicht klar sei. Die Geschichte zieht sich noch ewig weiter, zu lang für diese Kommentarspalte ...
Meine Frau und ich sparen jedes Jahr einen zweistelligen Betrag dank Einzelveranlagung. Ich bin konfessionslos, meine Frau ist in der Kirche. Bei gemeinsamer Veranlagung wird der Einkommenssteueranteil meiner Frau regelmäßig höher angesetzt als bei Einzelveranlagung! Wobei mir ein Rätsel ist, wie dieser Anteil bestimmt wird. Und das im Artikel erwähnte "Kirchgeld" finde ich nicht im Bescheid. Der Einkommenssteueranteil ist deshalb relevant, da ausgehend vom diesem ja die 8%ige rk-Kirchensteuer berechnet wird.
Übrigens: ElsterFormular (das installierbare Programm, leider Auslaufmodell) spuckte den Vergleich Einzel-/Gemeinsamveranlagung auf Knopfdruck aus, bei Mein Elster (rein online) ist das nicht mehr der Fall und man muss mit Tricks arbeiten, um die Formulare überhaupt duplizieren zu können (bearbeiten und Timeout zuschlagen lassen). Ich hoffe, dass das noch nachgereicht wird.