Steuererklärung für Paare Wann Sie besser einzeln abrechnen

Steuererklärung für Paare - Wann Sie besser einzeln abrechnen

Einzel­ver­anlagung. In manchen Fällen ist es für Ehepaare güns­tiger, keine gemein­same Steuererklärung abzu­geben. © Westend61 / Caiaimage / Caiaimage/Paul Bradbury

Heiraten bringt Steuer­vorteile, dank Ehegatten­splitting. Eine gemein­same Steuererklärung lohnt aber nicht immer. Wie Sie heraus­finden, was für Sie besser ist.

Zur Hoch­zeit erhalten Paare ein dickes Geschenk vom Finanz­amt: Als Ehepaar dürfen sie eine gemein­same Steuererklärung einreichen und können so vom Ehegatten­splitting profitieren. Häufig müssen Paare dann weniger Steuer zahlen als vorher, als beide Partner noch für sich allein abge­rechnet haben. Aber nicht für alle Ehepaare ist es sinn­voll, auto­matisch die Zusammen­ver­anlagung zu wählen, um den Splitting­vorteil zu nutzen: Hat zum Beispiel ein Partner Lohn­ersatz erhalten oder Auslands­einkünfte erzielt, kann es güns­tiger sein, beim Finanz­amt getrennte Wege zu gehen.

Die Stiftung Warentest fasst zusammen, wann eine Einzel­ver­anlagung güns­tiger sein kann und wie Paare vorab prüfen, welche Form der Abrechnung ihnen eine größere Steuerersparnis bringt.

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Kommentarliste

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  • Andreas-Schmied am 15.12.2020 um 23:04 Uhr
    Wenn das Finanzamt zickt ...

    Wir sind so ein Paar, bei dem es von Jahr zu Jahr um 100 bis 150 Euro Steuerersparnis je nach Veranlagungsart schwankt. Nach Erfahrungen des letzten Jahres wechseln wir trotzdem nicht mehr, das Geld ist die Nerven nicht wert, die uns die Unfähigkeit des Finanzamtes gekostet hat. Unklar ist, ob es die Software oder die Sachbearbeiterin war, die mit dem Wechsel der Veranlagungsart nicht klar kam. Monate nach Abgabe der Steuererklärung kam zunächst ein "Drohbrief", wir hätten keine Erklärung abgegeben, natürlich mit Strafandrohung. Für Rückfragen: niemand erreichbar. Die Frist lief ab und erst nach Mails an das Landes-Finanzamt meldete sich eine erkennbar genervte Sachbearbeiterin mit der lapidaren Auskunft, das Schreiben des Finanzamtes sei ja nur ein Fehler gewesen. Keine Entschuldigung, sondern eher der Tonfall, wie doof wir wären, dass uns das nicht klar sei. Die Geschichte zieht sich noch ewig weiter, zu lang für diese Kommentarspalte ...

  • argon85 am 29.11.2020 um 21:04 Uhr
    Aufpassen bei Kombi mit/ohne Religion

    Meine Frau und ich sparen jedes Jahr einen zweistelligen Betrag dank Einzelveranlagung. Ich bin konfessionslos, meine Frau ist in der Kirche. Bei gemeinsamer Veranlagung wird der Einkommenssteueranteil meiner Frau regelmäßig höher angesetzt als bei Einzelveranlagung! Wobei mir ein Rätsel ist, wie dieser Anteil bestimmt wird. Und das im Artikel erwähnte "Kirchgeld" finde ich nicht im Bescheid. Der Einkommenssteueranteil ist deshalb relevant, da ausgehend vom diesem ja die 8%ige rk-Kirchensteuer berechnet wird.
    Übrigens: ElsterFormular (das installierbare Programm, leider Auslaufmodell) spuckte den Vergleich Einzel-/Gemeinsamveranlagung auf Knopfdruck aus, bei Mein Elster (rein online) ist das nicht mehr der Fall und man muss mit Tricks arbeiten, um die Formulare überhaupt duplizieren zu können (bearbeiten und Timeout zuschlagen lassen). Ich hoffe, dass das noch nachgereicht wird.