Corona-Über­brückungs­geld Behörden über­prüfen Hilfen

0
Corona-Über­brückungs­geld - Behörden über­prüfen Hilfen

Heiße Schokolade außer Haus statt Schließung des Restaurants: Einige Betriebe konnten durch Verkaufs­ideen wirt­schaftlich etwas retten. Die meisten waren auf Corona-Hilfen angewiesen. © Getty Images

Millionen Selbst­ständige und Betriebe erhielten 2020 Über­brückungs­hilfen wegen Corona. Den Betrag müssen sie in der Steuererklärung 2020 angeben und versteuern. Spätestens dann kann es sein, dass die Beamten prüfen, ob sie das Geld zu Recht erhielten. Darauf sollten sie vorbereitet sein.

Das Problem. Vor allem bei den Corona-Sofort­hilfen II, die für drei beziehungs­weise sechs Monate 2020 Liquiditäts­engpässe über­brücken sollten, gab es viel Unsicherheit. Alles sollte schnell und unbürokratisch gehen. Beim Antrag war oft nicht klar, wie genau der Liquiditäts­engpass zu ermitteln ist und wie groß der Finanzierungs­bedarf sein wird. Unklar war auch, inwiefern Lebens­haltungs­kosten zu berück­sichtigen sind. Im Rahmen der Bundes­mittel war das grund­sätzlich ausgeschlossen. Nur einige Länder wie Berlin haben befristet bei Anträgen bis Ende März 2020 diese Möglich­keit aus Landes­mitteln geschaffen. Auch Nach­weise waren zugunsten des schnellen Verfahrens damals nur einge­schränkt nötig.

Was tun? Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte jeder genau prüfen, ob sie oder er die Hilfe zu Recht erhielten. Jeder sollte dokumentieren, wofür die Hilfe gebraucht wurde, empfehlen Steuerberater. Also wie viel Liquidität sie zum Zeit­punkt des Antrags hatten und wie sich diese während der Monate entwickelte, für die sie Hilfe erhielten. Das sollten sie am besten zusammen mit ihrem Steuerberater tun.

Tipp: War Ihre Situation nicht so schlimm, wie Sie beim Antrag befürchteten, sollten Sie das nicht benötigte Geld zurück­zahlen. Noch prüfen die Behörden. Spätestens mit der Steuererklärung 2020 kommt alles auf den Tisch. Online finden Sie Informationen und Hilfen bei den Landes­behörden und -banken – etwa in Nord­rhein-West­falen (wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020) oder Berlin (ibb.de/coronahilfen).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.