
Heiße Schokolade außer Haus statt Schließung des Restaurants: Einige Betriebe konnten durch Verkaufsideen wirtschaftlich etwas retten. Die meisten waren auf Corona-Hilfen angewiesen. © Getty Images
Millionen Selbstständige und Betriebe erhielten 2020 Überbrückungshilfen wegen Corona. Den Betrag müssen sie in der Steuererklärung 2020 angeben und versteuern. Spätestens dann kann es sein, dass die Beamten prüfen, ob sie das Geld zu Recht erhielten. Darauf sollten sie vorbereitet sein.
Das Problem. Vor allem bei den Corona-Soforthilfen II, die für drei beziehungsweise sechs Monate 2020 Liquiditätsengpässe überbrücken sollten, gab es viel Unsicherheit. Alles sollte schnell und unbürokratisch gehen. Beim Antrag war oft nicht klar, wie genau der Liquiditätsengpass zu ermitteln ist und wie groß der Finanzierungsbedarf sein wird. Unklar war auch, inwiefern Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der Bundesmittel war das grundsätzlich ausgeschlossen. Nur einige Länder wie Berlin haben befristet bei Anträgen bis Ende März 2020 diese Möglichkeit aus Landesmitteln geschaffen. Auch Nachweise waren zugunsten des schnellen Verfahrens damals nur eingeschränkt nötig.
Was tun? Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte jeder genau prüfen, ob sie oder er die Hilfe zu Recht erhielten. Jeder sollte dokumentieren, wofür die Hilfe gebraucht wurde, empfehlen Steuerberater. Also wie viel Liquidität sie zum Zeitpunkt des Antrags hatten und wie sich diese während der Monate entwickelte, für die sie Hilfe erhielten. Das sollten sie am besten zusammen mit ihrem Steuerberater tun.
Tipp: War Ihre Situation nicht so schlimm, wie Sie beim Antrag befürchteten, sollten Sie das nicht benötigte Geld zurückzahlen. Noch prüfen die Behörden. Spätestens mit der Steuererklärung 2020 kommt alles auf den Tisch. Online finden Sie Informationen und Hilfen bei den Landesbehörden und -banken – etwa in Nordrhein-Westfalen (wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020) oder Berlin (ibb.de/coronahilfen).
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