Post vom Finanz­amt Steuer­bescheid prüfen und Einspruch einlegen

Datum:
  • Text: Marieke Einbrodt, Daniel Pöhler
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Post vom Finanz­amt - Steuer­bescheid prüfen und Einspruch einlegen

Fehler­suche. Um den Steuer­bescheid zu prüfen, bleibt ein Monat – manchmal lohnt ein Einspruch. © Getty Images / Rising Moon

Fehler im Steuer­bescheid lassen sich inner­halb eines Monats per Einspruch ausbessern. Wir zeigen, wie das geht und helfen mit einem Muster­brief.

Während sich das Finanz­amt mitunter Monate mit der Steuererklärung Zeit lässt, macht es anschließend Dampf: Ist der Bescheid einge­trudelt, bleibt Steuer­pflichtigen nur ein Monat Zeit, um ihn zu prüfen und Fehler zu korrigieren.

Reklamieren ist zum Glück einfach. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie Ihren Steuer­bescheid kontrollieren und hilft Ihnen, Ihren Einspruch zu verfassen – mit Fristen­rechner und Musterformulierungen. Sobald die Einspruchs­frist abge­laufen ist, ändert das Finanz­amt den Steuer­bescheid nur noch ausnahms­weise. Wir zeigen, welche Vorschriften nach­trägliche Änderungen noch erlauben.

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Kommentarliste

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  • Trentino2017 am 07.07.2025 um 00:04 Uhr
    Nachtrag vom 07.07.2025

    Ein weiteres Indiz dafür, dass das Finanzamt R. aus der Sicht eines objektiven Dritten den Erlass eines Ablehnungsbescheides gezielt verzögert, ist folgende Tatsache:
    In dem Schreiben des Finanzamtes, das mir in der ersten Märzwoche 2025 zugegangen ist, in dem es heißt, dass mein Einspruch vom Dezember 2024 keine "Begründung" enthalten würde, wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt.
    Wenn das Finanzamt innerhalb dieser Frist angeblich kein (weiteres) Schreiben von mir erhalten hat, dessen Einwurf in den Hausbriefkasten ich nochmals an Eides statt versichere, warum hat das Finanzamt dann NACH WEITEREN DREI MONATEN immer noch keinen Ablehnungsbescheid erlassen?
    PS: Ich habe aus den genannten Gründen inzwischen in einem ersten Schritt schriftlich Untätigkeitsbeschwerde bei der Amtsleitung dieses bayerischen Finanzamtes eingelegt. Der Einwurf der Untätigkeitsbeschwerde (offener Brief ohne Kuvert) nach Geschäftsschluss in den Hausbriefkasten des FA wurde PER VIDEO DOKUMENTIERT.

  • Trentino2017 am 01.07.2025 um 18:06 Uhr
    to be continued

    (Nachtrag vom 01.07.2025)
    Auf meine Nachfrage gerichtet an die Amtsleitung des bayerischen Finanzamtes R. vom Juni 2025 habe ich inwischen eine Antwort erhalten.
    In dem Schreiben des Finanzamtes R. heißt es, dass das Finanzamt R. das Schreiben vom März 2025 (Begründung), das ich und das versichere ich an Eides statt, persönlich in den Hausbriefkasten des Finanzamtes R. geworfen habe, NICHT ERHALTEN hätte mit der Bitte, diese ERNEUT einzureichen.
    Aus den genannten Gründen sollte man alle Einsprüche und wichtigen Schreiben an das Finanzamt bei einem Einwurf in den Hausbriefkasten
    1. nur unter Zeugen in den Hausbriefkasten einwerfen oder/und
    2. den Einwurf deutlich sichtbar (OFFEN mit sichtbarer Adresse, Datum, Betreff usw. ohne Umschlag!) mit Video dokumentieren und von dem Video eine Sicherungskopie zu machen.
    Wie man sieht, ist es offenkundig doch nicht so ganz einfach, im real existierenden bundesdeutschen Rechtsstaat des Jahres 2025 Einspruch bei einem Finanzamt einzulegen.

  • Trentino2017 am 26.06.2025 um 15:48 Uhr
    Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage

    Ergänzung: Vor einer Klage benötigt man formalrechtlich aber einen Verwaltungsakt des FA, der den Einspruch ablehnt.
    In diesem Fall habe ich 2024 form- und fristgemäß beim Finanzamt R. Einspruch gegen den Steuerbescheid für 2023 eingelegt. Im März 2025 habe ich ein einfaches Schreiben erhalten, dass der Einspruch keine "Begründung" enthalten würde.
    Ich habe daraufhin (nochmals) eine BEGRÜNDUNG nachgereicht, aber bis heute (26. Juni 2025) immer noch keinen Bescheid erhalten, was zudem die folgende Frage aufwirft: Warum hat das FA den Einspruch vom Dezember 2024 nicht einfach abgelehnt mit der Begründung, der Einspruch wäre unbegründet, weil er keine Begründung enthalten würde?
    Auch auf meine Nachfrage im Juni 2025, aus welchen Gründen sich die Bearbeitung des Einspruchs "verzögert", hat das Finanzamt R. bislang nicht reagiert. Wie man sieht, ist es in unserem real existierenden demokratischen Rechtsstaat für die Bürgerinnen und Bürger gar nicht so einfach, eine Klage erheben zu können.

  • SonjaEngelhardt am 20.11.2020 um 09:39 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

  • Kgmuenchen am 04.10.2020 um 09:07 Uhr
    Habe das gleiche Problem

    Guten Morgen,
    auch ich versuche meine Steuererklärung für 2018 dahingehend wieder zu aktivieren. Leider ohne Erfolg bisher. Der Antrag nach § 173 AO ist bereits abgelehnt worden. Haben sie schon Versuche oder Erfolge ?
    Mit vielen Grüßen
    Kg