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Datum:
  • Text: Daniel Pöhler
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.03.2025 um 09:26 Uhr
    Lohnsteuerhilfeverein / Beschränkung

    @Bigpete: Bitte lesen Sie unseren folgenden Artikel zur Hilfe der Lohnsteuerhilfevereine unter:
    www.test.de/Hilfe-bei-der-Steuererklaerung-5137729-0
    Zusätzlich zu Lohn und Gehalt dürfen die Mitglieder eines Lohnsteuervereins pro Kalender­jahr als Allein­stehende nicht mehr als insgesamt 18 000 Euro (Ehepaare: 36 000 Euro) an Einnahmen / Gewinnen aus anderen Einkunftsarten erzielen.
    www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html

  • Bigpete am 02.03.2025 um 20:00 Uhr
    Kapitalerträge durch geschlossene Fonds

    Kann ich einem Lohnsteuerverein auch beitreten, wenn ich Kapitalerträge innerhalb der Höchstbeträge aus einem geschlossenen Fond (z.B. Schiffsbeteiligung, Immobilienbeteiligung, etc.) erhalte? Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, als sogenannter Kommanditist werde ich wie ein Unternehmer betrachtet und kann somit den Lohnsteuerverein nicht nutzen.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:21 Uhr
    Ui, die StbGebV heißt StBVV ;-)

    Ausführlich:
    Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
    Mein Vorschlag für test.de:
    Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:12 Uhr
    StbGebV-Link zu juristisch und "too deep" !-)

    Erwähnter Link
    www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
    auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
    Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
    Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
    Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
    Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
    Mit freundlichen Grüßen, marcbs

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2019 um 16:42 Uhr
    Pflicht?

    @karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)