
Nachfragen. Sprechen Sie mit dem Steuerberater früh über sein Honorar. © Getty Images
Manchmal ist es sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann der Mandant einiges tun. Beim Preis gibt es oft Spielraum.
Für die Steuererklärung wieder ein Wochenende opfern? Viele haben sich längst entschieden und sich an eine der mehr als 50 000 Kanzleien für professionelle Steuerberatung gewandt. Andere denken darüber nach, zum Beispiel, weil ihre steuerliche Situation über die Jahre komplizierter geworden ist.
Im besten Fall läuft bei der Steuerberaterin oder beim Steuerberater alles glatt. Der Mandant spart Zeit und Mühe und holt bei der Steuer mithilfe vom Profi mehr für sich raus. Für diesen Erfolg sind allerdings beide Seiten gefordert – Berater und Mandant. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie einen guten Steuerberater finden, worauf es bei der Zusammenarbeit ankommt und wie Sie einen besseren Preis aushandeln.
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@Bigpete: Bitte lesen Sie unseren folgenden Artikel zur Hilfe der Lohnsteuerhilfevereine unter:
www.test.de/Hilfe-bei-der-Steuererklaerung-5137729-0
Zusätzlich zu Lohn und Gehalt dürfen die Mitglieder eines Lohnsteuervereins pro Kalenderjahr als Alleinstehende nicht mehr als insgesamt 18 000 Euro (Ehepaare: 36 000 Euro) an Einnahmen / Gewinnen aus anderen Einkunftsarten erzielen.
www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html
Kann ich einem Lohnsteuerverein auch beitreten, wenn ich Kapitalerträge innerhalb der Höchstbeträge aus einem geschlossenen Fond (z.B. Schiffsbeteiligung, Immobilienbeteiligung, etc.) erhalte? Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, als sogenannter Kommanditist werde ich wie ein Unternehmer betrachtet und kann somit den Lohnsteuerverein nicht nutzen.
Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.
Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs
@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)