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Testergebnisse für 32 SterbegeldversicherungenWer für seine Bestattung langjährig finanziell vorsorgen möchte, kann dies auch ohne Sterbegeldversicherung tun – in der Regel sogar effizienter:
- Tagesgeldkonto. Die Zinslage ist derzeit gut. Auf ein Tagesgeldkonto können Sparerinnen und Sparer regelmäßig per Dauerauftrag Geld einzahlen. Der Zins ist allerdings nicht festgelegt. Die Bank kann ihn jederzeit ändern. Dauerhaft gute Tagesgeldkonten zeigt der Tagesgeldvergleich der Stiftung Warentest.
- Banksparplan. Den früher so beliebten Banksparplan bieten nicht mehr viele Banken an. Vereinzelt gibt es jedoch noch Angebote mit längeren Laufzeiten, etwa von der Denizbank mit 10-jähriger Laufzeit und einer Festverzinsung von 2 Prozent. Wer monatlich zum Beispiel eine Rate von 75 Euro einzahlt, erhält nach zehn Jahren gut 9 960 Euro (Stand: Januar 2024).
Derzeit zum Teil höher verzinst ist Festgeld ohne Sparplan. Die Stiftung Warentest nennt Konditionen für Festgeldangebote von Banken in einem laufend aktualisierten Vergleich. - Konto mit Sperrvermerk. Das für eine Beerdigung vielleicht schon angesparte Geld können Vorsorgende auf einem Sperrkonto anlegen. Eine vorher bestimmte Person hat nach Vorlage der Sterbeurkunde im Todesfall Zugriff auf das Konto.
- Bestattungsvorsorge-Vertrag. Eine Beerdigung können Vorsorgende mit einem Bestattungsunternehmen planen und vorab bezahlen. Bestattungsunternehmen bieten verschiedene Finanzierungen an: Sterbegeldversicherung, Sperrkonto oder Verwaltung des Geldes durch eine Treuhandgesellschaft. Die eigenen Wünsche können vorab im Detail besprochen werden. Für trauernde Angehörige ist es manchmal eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.
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Testergebnisse für 32 Sterbegeldversicherungen-
- Wer die eigene Beisetzung bereits zu Lebzeiten regeln möchte, sollte Bestattungsvorsorge betreiben. Wir haben acht Anbieter getestet, die Gelder dafür verwalten.
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- Viele Angehörige pflegen regelmäßig ein Grab. Doch welche Rechte und Pflichten haben sie? Und was ist, wenn sie sich nicht mehr selbst kümmern können?
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- Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Hier erklären wir, wer sie wo beantragen darf – und wo sie vorgelegt werden muss.
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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe alles aufmerksam gelesen in ihren Heften zum Thema Sterbegeldvers. Warum sie aber nochmal negativ nachhaken und das über fast 3 komplette Seiten (Heft 05.2024) erschliesst sich mir nicht ganz. Und das Herr W. eine Versicherung verklagt, obwohl im Vertrag steht das Tochter oder Ehemann das Geld bekommen und die liebe Tochte unter fadenscheinigen Argumenten sich nicht ausweisen will, das ist der Knaller. Und der andere Herr Hell. auf Seite 6, der meint alles richtig gemacht zu haben in Sachen kapitalbildene Versicherung, naja. Ich habe eine kapitalbildene Versicherung und ich bin happy, dass diese bald ausgezahlt wird und das steuerfrei !!! Ich würde mich wirklich ärgern wenn ich wüßte der Staat bekommt von meinem sauer ersparten Geld noch mal Geld für sein teilweise wahnwitzigen Projekte. Und das der liebe Staat immer noch mehr Steuern will und das auch von den Bürgern die sparen für ihr Alter, das wissen sie doch auch. (Kapitalertragssteuer)....
@Paule-Berlin: Eine Sterbegeldversicherung ist nicht immer, aber manchmal nützlich, für eine Bestattung vorzusorgen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu haben wir im Kapitel 5 (s. Inhaltverzeichnis) einen Entscheidungsbaum entworfen, mit dessen Hilfe Sie abschätzen können, ab wann sich die Versicherung für Sie lohnt und ob nicht andere Wege der Vorsorge besser sind. Wer dort bis zum Ende des Baums vordringt, für den kann sich die Versicherung lohnen.
Ich kenne persönlich einen Fall: Sterbegelvers. abgeschlossen (1 Jahr Wartezeit) - Tod nach ca. 1 1/2 Jahren - VS wurde voll ausgezahlt und völlig problenlos
Vorteil einer Sterbegeldversicherung
- auch abschließbar wenn das Ende schon abzusehen ist (keine Gesundheitsfragen) - Risiko für Kunden gering im schlimmste Fall bekommt er sein Geld zurück innerhalb der Wartezeit - Risiko für Versicherung hoch, das die versicherte Person frü verstirbt und die volle Summe ausgezahlt wird
- keine Streit unter den Erben möglich, da im Vertrag geregelt ist wer das Geld bekommt und es jederzeit änderbar ist
- Ideal für Menschen die wenig oder kein Geld haben und die nicht wollen dass die Familie oder Freunde im Todesfall zur Spende aufrufen
- Versicherungssumme zählt als Schonvermögen bei Beanspruchung von stattlicher Hilfe
Kommentar vom Autor gelöscht.
Liebe Testene Ich verstehe nicht woher der Hass kommt gegenüber den Sterbegeldversicherungen. Erst ihr Artikel, der nur wenig postives über Sterbegeldversicherung zu berichten hat. Dann in der Ausgabe noch einmal 2 Betroffene, die auch nur Ärger hatten mit der Sterbegeldvers.. Der eine Herr, der auch noch einmal die Finanztest aus 90er-Jahren lobt, wegen der "tollen"Tipps in Sachen kapitalbildener Versicherung. Und natürlich bei der Sterbegeldvers. es viel zu wenig Geld gab beim Tod der Eltern. Der andere Herr hat den HDI verklagt, weil die sich an die Regeln hält. Es standen die Tochter und der Ehemann als Bezugsberechtigte im Vertrag. Und jeder weiß das dann auch beide ein Recht haben auf die Versicherung. Und ach die Tochter weigerte sich den PA vorzulegen und deswegen begann Herr W. einen Rechtsstreit mit der Versicherung. Was für ein Wahnsinn und dann nach 2 Jahren gab es endlich das Geld und das alles nur weil die Tochter sich nicht ausweisen wollte.