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Testergebnisse für 211 Smartwatches und Fitness-Tracker
Härtetest. Die Displays der Uhren und Fitness-Armbänder unterziehen wir einem Kratztest. © Stiftung Warentest
Die geprüften Produkte kaufen wir anonym im Handel ein. Wir verwenden weder Pressemuster noch Prototypen. Die Tests werden regelmäßig überarbeitet. Ergebnisse aus unterschiedlichen Prüfprogrammen sind nicht miteinander vergleichbar.
Das folgende Prüfprogramm gilt für die seit November 2022 getesteten Smartwatches und Fitness-Tracker. Davor wendeten wir ein anderes Prüfprogramm an, das wir inzwischen weiterentwickelt haben.
Preise
Wir zeigen Onlinepreise ohne Versandkosten. Die Preise ermittelt seit August 2023 Geizhals, davor Idealo.
Aktuelles Prüfprogramm
Die Stiftung Warentest prüft Smartwatches und Fitness-Tracker seit November 2022 gemeinsam mit europäischen Verbraucherorganisationen unter anderem aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und den Niederlanden.
Fitnessfunktionen: 35 %
Mit drei Hobbysportlern prüfen wir die Genauigkeit der Pulsmessung beim Gehen, Laufen, Radfahren und in Ruhe, sowie die des Schrittzählers beim Gehen und Laufen. Zudem überprüfen wir die Genauigkeit bei verschiedenen Alltagsaktivitäten.
Zudem bewerten wir die Streckenmessung (Messgenauigkeit von Streckenlänge, Höhe, Höhenunterschied, Genauigkeit der Streckenaufzeichnung, Schnelligkeit und Genauigkeit der GPS-Positionserkennung).
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Testergebnisse für 211 Smartwatches und Fitness-TrackerKommunikation und weitere Funktionen: 25 %
Drei Experten bewerten das Telefonieren (darunter Anzeige, Anrufe annehmen, ablehnen, starten), den Umgang mit Nachrichten (SMS und Messenger-Nachrichten anzeigen, beantworten, verfassen), die Musikfunktionen (u.a. lokales Speichern und Streaming direkt von der Uhr oder via Smartphone) sowie die Schlafüberwachung (Plausibilität und Nützlichkeit der angezeigten Schlafdaten nach drei Nächten).
Zudem bewerten wir die Vielseitigkeit weiterer Funktionen wie GPS, Mobilfunkmodem, WLan, NFC-Bezahlfunktion, Sprachsteuerung, Steuerung des Handys, Installation weiterer Apps, Navigation, Sturzerkennung, EKG, Blutsauerstoff- und Hauttemperaturmessung.
Handhabung: 20 %
Drei Experten bewerten die Einrichtung und Gebrauchsanleitungen (unter anderem Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit), den täglichen Gebrauch (unter anderem Bedienung im Alltag und während sportlicher Aktivität, Anpassung an individuelle Nutzung), die Ablesbarkeit des Displays und die Bedienung per App.
Akku: 10 %
Anhand standardisierter Szenarien ermitteln wir die Akkulaufzeit bei normaler Tagesaktivität sowie bei sportlicher Aktivität mit Pulsmessung und aktiviertem GPS. Zudem prüfen wir die Zeit, die erforderlich ist, um die Uhr vollständig zu laden, sowie die Akkuladung nach 30 Minuten Aufladen.
Stabilität und Verarbeitung: 5 %
Alle Uhren absolvieren einen Test auf Stoß- und Fallfestigkeit sowie einen Kratztest. Auch bewerten wir die Verarbeitung der Geräte. Modelle, die vom Anbieter als wasserfest beworben werden, unterziehen wir zudem einem Tauchtest.
Datenschutz und Datensicherheit: 5 %
Wir bewerten das sparsame Erheben von Nutzerdaten (unter anderem: Ist ein Nutzerkonto obligatorisch. Welche Daten werden abgefragt? Analyse des Datenstroms auf Daten, die für die Funktion nicht nötig sind) und den Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung (unter anderem Vorgaben fürs Passwort, Verschlüsselung). Ein Jurist prüft die Datenschutzerklärungen auf Mängel.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein:
Ab der Note Ausreichend für Einrichtung und Gebrauchsanleitung werteten wir das Urteil Handhabung ab.
Ab der Note Mangelhaft für das Urteil Stabilität und Verarbeitung sowie ab Ausreichend für Datenschutz und Datensicherheit werteten wir das Qualitätsurteil ab.
Ab ausreichendem Urteil für Datenschutz und Datensicherheit werten wir das test-Qualitätsurteil ab.
Ab ausreichender Pulsmessung werten wir das Urteil für die Fitnessfunktionen ab.
Je schlechter die Urteile sind, desto stärker ist der jeweilige Abwertungseffekt. Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte das Urteil Datenschutz und Datensicherheit maximal Befriedigend (3,5) sein.
Lautete das Urteil für Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung oder das Urteil für Sparsames Erheben von Nutzerdaten ausreichend, konnte das Urteil für Datenschutz und Datensicherheit nicht besser sein.*
Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung kann das Urteil Datenschutz und Datensicherheit maximal befriedigend sein.
* Korrigiert am 8.5.2023.
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Testergebnisse für 211 Smartwatches und Fitness-Tracker-
- Smartwatches analysieren den Schlaf, zeichnen EKGs auf und bestimmen angeblich sogar die fruchtbaren Tage. Manche Werte sind erstaunlich präzise, andere total daneben.
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- Die guten Rudergeräte im Test machen Spaß, sind robust und trainieren mehrere Muskelgruppen. Wer das daheim ausprobieren möchte, muss nicht das teuerste Modell kaufen.
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- Manche Apps sind in den offiziellen App-Stores nicht erhältlich. Wie Sie sie dennoch bekommen, welche Vorteile das hat – und wie Sie damit verbundene Risiken verringern.
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Kommentarliste
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@tatüch: Das Urteil zu Datenschutz und Datensicherheit lässt sich aufklappen und offenbart dann die Bereiche "Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung", bei dem es darum geht, wie gut die Smartwatch vor Versuchen Dritter geschützt ist, persönliche Daten auszulesen. Des Weiteren findet sich das Urteil "Sparsames Erheben von Nutzerdaten", wo wir untersuchen, welche persönlichen Daten überhaupt erhoben werden und inwieweit persönliche Daten im Datenstrom gefunden werden können, die aus unserer Sicht dort nicht hingehören. Zu guter Letzt bewerten wir die Mängel in der Datenschutzerklärung: Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach der DSGVO ein Recht darüber aufgeklärt zu werden, welche Daten an wen übermittelt werden, wozu sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte man in Bezug auf seine Daten hat. Das werden vermutlich nur wenige lesen, aber es ist immerhin eine gesetzliche Vorgabe, so dass wir hier streng abwerten.
Für bessere Noten müssten Hersteller klare Datenschutzerklärungen liefern, ihre Datensammlung minimieren und adäquat schützen. Das klingt machbar, doch die Realität zeigt: Die meisten befriedigenden Noten gehen auf unzureichend formulierte Datenschutzerklärungen zurück - ein Bereich, in dem mit etwas mehr Sorgfalt durchaus bessere Ergebnisse möglich wären.
Guten Tag!
Nun konnte ich nicht alle Kommentare sondieren – das wäre ja bei test.de nahezu ein Tagewerk, zumal eine E I N F A C H E S U C H F U N K T I O N IM KOMMENTARBEREICH leider immer noch fehlt –, also, vielleicht kamen ja die Fragen hier schon irgendwo auf, dann bitte ich um Nachsicht und entsprechenden Hinweis:
1.) Gibt's eigentlich NUR NOCH CHINESISCHES E-ZEUGS, das – wer weiß das schon so genau – sämtliche Daten des Anwenders in die Heimat spitzelt oder weiß der Herr, wohin ...?
2.) Was konkret bedeutet im Test "Datenschutz und Datensicherheit"; dort schneiden diesbezüglich ja nahezu alle Watschen und Träcker "befriedigend" ab.
Anders gefragt: Was müsste eigentlich anders laufen, damit die Kandidaten mit "Gut" oder gar "Sehr gut" abschneiden?
Freundlich grüßt
tatüch
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Ole_M: Bei den Ausstattungsmerkmalen machen wir folgende Angaben: Die Apple Watch 10 hält im „Normalbetrieb“ 57 Stunden durch – im Trainingsmodus 13 Stunden. Die Garmin Fenix 8 hält im „Normalbetrieb“ über 500 Stunden durch – im Trainingsmodus 75 Stunden.
Wer also nicht den ganzen Tag über im Trainingsmodus sind, kommt mit der Apple Watch 10 also auch sehr wahrscheinlich über Tag - aus unserer Sicht eben eine vergleichsweise befriedigende Leistung. Wir messen in verschiedenen Szenarien. Dabei werden die Uhren u.a. von unseren Prüfern getragen, erhalten eine definierte Anzahl von Nachrichten und der Bildschirm wird immer mal wieder für eine festgelegte Zeit aktiviert.
Guten Tag,
ich bin etwas verwundert: Eine Garmin Fenix 8 mit einer Akkulaufzeit von bis zu drei Wochen erhält die Note „gut“ für den Akku, während eine Apple Watch 10 GPS, die im Normalbetrieb gerade einmal etwa 18 Stunden durchhält, mit der Akku-Note „befriedigend“ bewertet wird.
Das erscheint mir nicht nachvollziehbar. Können Sie mir bitte erklären, wie diese Bewertung zustande kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Ole M.