Selbst­bräuner im Test

So haben wir getestet

Selbst­bräuner im Test Testergebnisse für 20 Selbst­bräuner freischalten

Im Test: 20 Selbst­bräuner in verschiedenen Applikations­formen, davon zwei mit Naturkosmetik­siegel. Wir kauf­ten die Produkte von April bis August 2022 ein. Die Preise erfragten wir bei den Anbietern im Januar 2023.

Bräunung: 65 %

Die Bräunung prüften wir über zehn Tage im Praxistest mit je 20 Test­personen pro Produkt. Menschen, die nach Auftragen eines Selbst­bräuners keine Bräunungs­reaktion aufwiesen, wurden zuvor als Test­personen ausgeschlossen. Das Auftragen erfolgte gemäß den Anwendungs­hinweisen und nach einem Peeling insgesamt drei Mal an Beinen, Knien und Füßen. Die Test­personen beur­teilten Bräunungs­grad, Gleich­mäßig­keit, Natürlich­keit und Halt­barkeit. Um den Bräunungs­grad im Vergleich zu unbe­handelter Haut ermitteln zu können, wurde eine Stelle am Bein mit einem Pflaster abge­deckt. Drei geschulte Prüf­personen beur­teilten die Halt­barkeit der Bräune am vierten Tag, die übrigen Kriterien nach sechs Stunden sowie am vierten und zehnten Tag. In den sechs Stunden nach der ersten Anwendung beur­teilten die Test­personen zudem stündlich den Fort­schritt des Bräunungs­grades. Bei getönten Produkten wurde er ausschließ­lich sechs Stunden nach dem Auftragen erhoben. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, wurden die Beine zuvor gereinigt.

Anwendung: 20 %

Die 20 Test­personen des Praxis­tests bewerteten Konsistenz, Verteil­barkeit, Einziehen, Klebrig­keit, Hautgefühl, Abfärben und bei getönten Produkten, ob die Färbung das Auftragen erleichterte.

Nutzungs­freundlich­keit der Verpackung: 5 %

Test­personen und Experten testeten die Hand­habung der anonymisierten Behälter. Wir erfassten, ob es eine Originalitäts­sicherung und Entsorgungs­hinweise gab, und ermittelten, welcher Anteil des Gesamt­inhalts maximal entnommen werden kann, ohne das Behältnis zu zerstören. Ein Experte prüfte auf Mogel- oder Müll­packungen.

Deklaration und Werbeaussagen: 10 %

Ein Experte prüfte, ob die Kenn­zeichnung der Kosmetik- und der Fertigpackungs­ver­ordnung entsprach und beur­teilte die Werbeaussagen. Drei Fachleute prüften Leserlich­keit und Über­sicht­lich­keit der Angaben sowie die Anwendungs­hinweise.

Abwertungen

Durch Abwertungen wirken sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil aus. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Lautete das Urteil für Bräunungs­grad oder Gleich­mäßig­keit Befriedigend, konnte das Urteil Bräunung nur eine halbe Note besser sein. War das Urteil für den Bräunungs­grad Ausreichend, konnte das Urteil Bräunung nicht besser sein. Wenn das Urteil Bräunung Befriedigend oder schlechter war, konnte das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein. Wurde im Labor Form­aldehyd mit mindestens 10 mg/kg nachgewiesen und fehlte ein entsprechender Hinweis auf das Vorhandensein dieses Stoffes, konnte das Urteil zu Deklaration und Werbeaussagen maximal Befriedigend lauten. War dieses Urteil Ausreichend, zogen wir vom Gesamt­urteil eine halbe Note ab.

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Weitere Unter­suchungen

Im Labor ermittelten wir die Gehalte an Form­aldehyd, Dihydroxyaceton und Erythrulose. Zudem analysierten wir deklarations­pflichtige Duft­stoffe. Folgende Methoden setzten wir ein:

Form­aldehyd: Analyse mittels Gaschromato­graphie-MS nach Zugabe von internen Stan­dards (u.a. Acetaldeyhd-d4) und in-situ Derivatisierung. Aufarbeitung und Derivatisierung bei Raum­temperatur ohne ther­mische Behand­lung

Dihydroxyaceton: Analyse mittels Gaschromato­graphie-FID nach Flüssig-Flüssig-Extraktion

Erythrulose: Analyse mittels Dünn­schicht­chromato­graphie gegen den Rohstoff L-(+)-Erythrulose

Deklarations­pflichtige Duft­stoffe: Analyse mittels Gaschromato­graphie-MS in Anlehnung an Methode DIN EN 16274:2021–11

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.08.2025 um 12:13 Uhr
    Rasur notwendig?

    @Irgendwer2: Vielen Dank für Ihre positive Einschätzung unserer Arbeit.
    Glatte Haut ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung des Selbstbräuners und damit ein schöneres Bräunungsergebnis.

  • Irgendwer2 am 07.08.2025 um 15:02 Uhr
    Rasur notwendig?

    Vielen Dank für diesen interessanten Test! Was mich noch interessieren würde: ist es vor dem Auftragen nötig ist sich zu rasieren? In diesem Test wird es empfohlen doch geht es auch ohne? Oder führt das zu schlechten Ergebnissen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2025 um 06:38 Uhr
    St. Moritz

    @unentschieden: Unsere Aussage ist richtig, wir haben nur den Zusatz "Professional" weggelassen. Unsere Testpersonen finden - wie wir im Text schreiben - die Konsistenz des Selbstbräuners und das Hautgefühlt nach dem Auftragen etwas besser als beim Testsieger, der St. Tropez (und nicht St. Moritz) heißt.

  • unentschieden am 16.07.2025 um 15:46 Uhr
    Falsche Bewertung?

    Im Text steht "Die Mousse von St. Moriz erhält als einzige die Note Sehr gut im Prüf­punkt Anwendung. Unsere Test­personen lobten unter anderem ihre Konsistenz und das Hautgefühl nach dem Auftragen" - allerdings stimmt das nicht: Das Mousse von St Moritz PROFESSIONAL erhält die Note Sehr gut. Da die sonstigen Noten relativ gleich sind, stellt sich die Frage, wieso insgesamt die Note schlechter ausfällt, als bei St Moritz Classic.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.04.2023 um 17:02 Uhr
    Formaldehyd

    @Holztisch: Formaldeyd darf Kosmetikprodukten nicht zugesetzt werden. Es kann jedoch als Abspaltprodukt des in Selbstbräunern eingesetzten DHA enthalten sein. Im Laufe der Lagerzeit sowie bei hohen Temperaturen steigt der Formaldeydgehalt an. Wir empfehlen daher Selbstbräuner kühl und dunkel aufzubewahren, nach dem Öffnen gut wieder zu verschließen und möglichst rasch zu verbrauchen. Ist das MHD bereits abgelaufen, Produkt bitte wegwerfen. Für das Gesicht ist es ratsam spezielle Gesichtsbräuner zu verwenden.