Datenschützer wollen die Großdatei für Kunden durchschaubar machen.
Rund 1,8 Millionen Mal lassen Versicherungsgesellschaften Jahr für Jahr Antragsteller oder Kunden in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) eintragen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ordnet die Kodes der negativ vermerkten Versicherten in der HIS-Zentraldatei einer Sparte zu (siehe „Die schwarze Liste“). Nur dort kann sie ein Versicherer finden, der Daten abrufen will.
Die Sachbearbeiter der Assekuranz verwenden HIS-Einträge besonders zum Prüfen von Anträgen für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung sowie Pflegerente. Nach fünf Jahren wird jeder Eintrag automatisch gelöscht. Angaben zu privaten Krankenversicherungen werden in keiner Hinweisdatei erfasst.
Jeder Gesellschaft ist es selbst überlassen, Versicherte an die Datei zu melden oder den Datenbestand zu nutzen. Verbraucher können nicht wissen, wie ihre Gesellschaft vorgeht. Sicherheit erhalten sie nur, wenn sie von ihr Auskunft verlangen.
Die Datenschützer fordern noch für dieses Jahr einen Umbau der Zentraldatei. Eine direkte Auskunft muss möglich sein und Verbraucher sollen anhand von Aufzeichnungen nachvollziehen können, welche Versicherer ihre Daten einsehen.
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