Das Landgericht Hamburg hat den Schiffsfonds-Anbieter Lloyd Fonds AG und dessen Tochtergesellschaft Lloyd Treuhand GmbH zu Schadenersatz in Höhe von 43 500 Euro plus Zinsen verurteilt (Az. 310 O 455/13, nicht rechtskräftig). Beide Firmen hatten einen Anleger nicht ausreichend aufgeklärt, dass die im Prospekt genannten „Ausschüttungen“ des LF-Flottenfonds V keine Rendite, sondern teilweise Rückzahlungen des eingezahlten Kapitals waren. Anlegern des Fonds droht ein Verlust von etwa 94 Prozent ihrer Einlage, erklärte die Kanzlei Mattil & Kollegen.
-
- Nach der Pleite einer Anlagefirma verlangen Insolvenzverwalter oft Ausschüttungen zurück, die Anleger erhalten haben. Das dürfen sie nicht immer, wie der Fall P&R zeigt.
-
- Wer prüft und bewertet, hat nicht nur Freunde. Seit Jahrzehnten versuchen dubiose Anbieter, Finanztest mundtot zu machen. Einige drohen mit rechtlichen Schritten, wenn...
-
- Prokon, P&R, Udi: Ein neues Gesetz soll Anleger besser vor Betrügern schützen. test.de nennt fünf Kernpunkte und zeigt auf, wo es Schlupflöcher für Abzocker gibt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.