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Alles zur Scheidung
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@j-m.s: Zunächst gilt: Selbst ist niemand berechtigt, jemanden anderen zu etwas zu zwingen und ihn zum Beispiel aus der Wohnung zu werfen (von extremen Ausnahmesituationen etwa in Fällen häuslicher Gewalt abgesehen). Soweit es darum geht, ob ein Ehepartner vom anderen von Rechts wegen verlangen kann auszuziehen: Während der Ehe geht das regelmäßig nicht, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Sie müssen sich einigen, ob und wer auszieht.
Was ist, wenn die Wohnung nur einem Ehepartner gehört? Kann der dann den anderen rauswerfen, wenn kein Vertrag existiert ?
Kommentar vom Administrator gelöscht.