Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen die Riester-Förderung ihres verstorbenen Partners behalten, wenn sie das geerbte Kapital für die eigene Altersvorsorge nutzen.
Hier hat der Gesetzgeber verschiedene Wege vorgesehen. Aber nicht jeder Anbieter bietet alle an. Kunden sollten vor Abschluss fragen.

© Stiftung Warentest / R. Reichelt

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- Die Riester-Rente muss dringend reformiert werden. Sollen Interessierte warten oder noch einen Vertrag abschließen? Die Stiftung Warentest hilft bei der Entscheidung.
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- Wir haben 204 laufende Riester-Fondssparpläne unserer Leser ausgewertet – und große Unterschiede gefunden. Je höher die Aktienquote, desto höher die Renditechancen.
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- Wenn Kunden ihr Kapital aus einer Riester-Rentenversicherung auf einen anderen Versicherer übertragen, sind die bisherigen Einzahlungen nicht immer garantiert.
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