Riester vererben So retten Sie das Riester-Vermögen Ihres Part­ners

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Stirbt ein Riester-Sparer, bleibt Hinterbliebenen in vielen Fällen zumindest ein Teil des Vermögens. Die Förderung ist aber oft weg.

Vor mehr als drei Jahren ist Elisabeth Schneiders Mann gestorben. Doch für die Riester-Verwaltung lebt er weiter. Noch immer nicht ist geklärt, was mit dem hinterlassenen Riester-Vermögen geschehen soll.

Schneider und ihr Mann hatten im Jahr 2006 Riester-Fonds­sparpläne abge­schlossen. „Ein Grund war, dass Ehepaare, die mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, kein Geld verlieren, wenn einer stirbt“, sagt die 39-jährige leitende Angestellte eines Musik­verlags.

Der Gesetz­geber sieht vor: Stirbt ein Ehepartner oder einge­tragener Lebens­partner, kann der andere das Kapital des Verstorbenen unter bestimmten Voraus­setzungen ohne Verlust der staatlichen Förderung über­nehmen. Andere Erben müssen diese zurück­zahlen. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Groß­teil des Vorsorgever­mögens aus.

Probleme bei der Über­tragung

Das Problem: Bis heute hat Schneiders Anbieter das Fonds­vermögen ihres verstorbenen Mannes nicht auf ihren Riester-Vertrag über­tragen. Erst waren es tech­nische Probleme bei der Zentralen Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA), die dies verhinderten. Jetzt ist es die Fonds­gesell­schaft DWS, die die beiden Verträge nicht zusammenführen will.

Statt Über­tragung bot die DWS Schneider einen Nach­lass-Vertrag an. Der würde zwar auf ihren Namen laufen. Die Umschichtungen im Fonds­sparplan würden aber weiter passend zum ursprüng­lichen Renten­beginn ihres verstorbenen Mannes vorgenommen. Das ist ungünstig für Schneider. Da sie deutlich jünger ist als ihr verstorbener Mann und später in Rente geht, setzt die DWS bei ihrem eigenen Fonds­sparplan mehr auf aussichts­reichere Aktienfonds als bei ihm.

Kapital gehört zum Verstorbenen

Die Fonds­gesell­schaft findet zwei getrennte Verträge auch aus einem anderen Grund praktischer. Anbieter müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin immer in der Lage sein, genau zu bestimmen, welcher Teil des Kapitals zum Toten gehört. „Wir haben uns daher für die Erben­vertrags­lösung entschieden“, sagt Fabian Dittrich von der DWS. Erneute Kosten würden für den Nach­lass-Vertrag nicht anfallen. Gegen­über Finanztest bot die DWS an, für Schneider individuell auch nach einer anderen Lösung zu suchen.

Schneider ist nicht allein mit ihren Problemen. Vermehrt bekommt unser Leser­service Anfragen zum Thema Riester-Erbe. Zeit, die wichtigsten Fragen zu beant­worten, FAQ.

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nikameba am 17.01.2020 um 15:13 Uhr

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