Stirbt ein Riester-Sparer, bleibt Hinterbliebenen in vielen Fällen zumindest ein Teil des Vermögens. Die Förderung ist aber oft weg.
Vor mehr als drei Jahren ist Elisabeth Schneiders Mann gestorben. Doch für die Riester-Verwaltung lebt er weiter. Noch immer nicht ist geklärt, was mit dem hinterlassenen Riester-Vermögen geschehen soll.
Schneider und ihr Mann hatten im Jahr 2006 Riester-Fondssparpläne abgeschlossen. „Ein Grund war, dass Ehepaare, die mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, kein Geld verlieren, wenn einer stirbt“, sagt die 39-jährige leitende Angestellte eines Musikverlags.
Der Gesetzgeber sieht vor: Stirbt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, kann der andere das Kapital des Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlust der staatlichen Förderung übernehmen. Andere Erben müssen diese zurückzahlen. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Großteil des Vorsorgevermögens aus.
Probleme bei der Übertragung
Das Problem: Bis heute hat Schneiders Anbieter das Fondsvermögen ihres verstorbenen Mannes nicht auf ihren Riester-Vertrag übertragen. Erst waren es technische Probleme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die dies verhinderten. Jetzt ist es die Fondsgesellschaft DWS, die die beiden Verträge nicht zusammenführen will.
Statt Übertragung bot die DWS Schneider einen Nachlass-Vertrag an. Der würde zwar auf ihren Namen laufen. Die Umschichtungen im Fondssparplan würden aber weiter passend zum ursprünglichen Rentenbeginn ihres verstorbenen Mannes vorgenommen. Das ist ungünstig für Schneider. Da sie deutlich jünger ist als ihr verstorbener Mann und später in Rente geht, setzt die DWS bei ihrem eigenen Fondssparplan mehr auf aussichtsreichere Aktienfonds als bei ihm.
Kapital gehört zum Verstorbenen
Die Fondsgesellschaft findet zwei getrennte Verträge auch aus einem anderen Grund praktischer. Anbieter müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin immer in der Lage sein, genau zu bestimmen, welcher Teil des Kapitals zum Toten gehört. „Wir haben uns daher für die Erbenvertragslösung entschieden“, sagt Fabian Dittrich von der DWS. Erneute Kosten würden für den Nachlass-Vertrag nicht anfallen. Gegenüber Finanztest bot die DWS an, für Schneider individuell auch nach einer anderen Lösung zu suchen.
Schneider ist nicht allein mit ihren Problemen. Vermehrt bekommt unser Leserservice Anfragen zum Thema Riester-Erbe. Zeit, die wichtigsten Fragen zu beantworten, FAQ.
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