
Riester-Kundin Diana Schildhorn: „3 330 Euro Verlust – und das bei einer staatlich geförderten Altersvorsorge!“ © Andree Kaiser
Wenn Kunden ihr Kapital aus einer Riester-Rentenversicherung auf einen anderen Versicherer übertragen, sind die bisherigen Einzahlungen nicht immer garantiert.
Vom Bankberater falsch beraten und vom Versicherer HDI schlecht informiert – das hat Riester-Kundin Diana Schildhorn einen Verlust von 3 330 Euro eingebrockt. Auf Anraten ihres Bankberaters übertrug sie ihre Riester-Rentenversicherung von HDI zur Allianz. Dort hatte sie vor Jahren eine neue Riester-Police abgeschlossen und den alten HDI-Vertrag beitragsfrei gestellt. Zuvor hatte sie in diesen HDI-Vertrag Eigenbeiträge und Zulagen in Höhe von insgesamt 10 805 Euro eingezahlt. Schildhorns Bankberater hatte ihr den Rat gegeben, auch dieses Geld auf den neuen Vertrag bei der Allianz zu übertragen.
Falsch beraten vom Bankberater
Es sei einfacher, nur noch diesen einen Riester-Vertrag zu haben, habe ihr der Bankberater erzählt, so Schildhorn. Dann spare sie Verwaltungskosten des stillgelegten Vertrags. HDI übertrug aber nur 7 475 Euro auf den neuen Vertrag bei der Allianz. Erst ein Schreiben der Allianz nach der Übertragung benannte diesen Verlust klar. Weil Kunden in den ersten fünf Jahren mit ihren Beiträgen vor allem Abschluss- und Vertriebskosten zahlen, war in Schildhorns Vertrag weniger Kapital vorhanden als eingezahlt.
Kapitalgarantie gilt nicht bei Anbieterwechsel
Eigentlich sind Eigenbeiträge und Zulagen bei Rentenbeginn garantiert. Doch das gilt nicht für das übertragene Kapital bei einem Anbieterwechsel. Wenn die Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Übertragung einen großen Teil der Eigenbeiträge und Zulagen aufgefressen haben, bleibt die Kundin auf diesem Verlust sitzen. „Diese Information hat mir der Bankberater nicht gegeben“, sagt Schildhorn. Abschluss- und Vertriebskosten der Versicherung sind der größte Kostenposten, den eine Riester-Kundin tragen muss. Außerdem nimmt der neue Anbieter ebenfalls Verwaltungskosten.
Schlecht informiert von der Versicherungsgesellschaft
Doch auch HDI informierte Schildhorn vor dem Wechsel nicht, dass es besser gewesen wäre, das Geld im HDI-Vertrag zu belassen. Dann hätte HDI daraus eine Rente zahlen müssen. Wäre weniger als eine sogenannte Kleinbetragsrente rausgekommen, derzeit etwas mehr als 30 Euro, hätte HDI das Kapital bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen müssen – mindestens aber die eingezahlten 10 805 Euro. Erst als sich Diana Schildhorn bei HDI beschwerte, bekam sie auch von dort die Erklärung, wie der Verlust zustande gekommen ist; dies war drei Monate nach der Übertragung des um fast ein Drittel geschrumpften Kapitals auf ihren neuen Vertrag bei der Allianz. Vor der Übertragung des Geldes schrieb HDI der Kundin nur ganz allgemein: „Wir übertragen nicht die eingezahlten Beiträge, sondern das Deckungskapital abzüglich einer Gebühr.“ Das Wort „Gebühr“ klingt erst einmal harmlos – so wie „Parkgebühr“.
Falschinformation über Wechselgebühr
Wie hoch die „Gebühr“ sein sollte, stand nicht in dem Brief. Und erst recht nicht, dass die Kundin durch die Übertragung auf einen anderen Versicherer zu diesem Zeitpunkt sehr viel Geld verliert. Zudem war die Information zu der Gebühr auch noch falsch. Bei beitragsfreien Versicherungen, wie der von Schildhorn, fällt laut Vertragsbedingungen gar keine Wechselgebühr an. Doch auch dies erfuhr Schildhorn erst später – nach ihrer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann. (Wie sich Kundinnen und Kunden beschweren können, steht auf der Internetseite des Versicherungsombudsmanns.)
Versicherungsombudsmann kritisiert Kosten als „exorbitant“
Mit ihrer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann wollte Schildhorn erreichen, dass HDI ihren gesamten Verlust von 3 330 Euro erstattet. Ihre Beschwerde blieb jedoch ohne Erfolg. Wir konfrontierten Ombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier mit dieser uns vorliegenden Entscheidung der Schlichtungsstelle. Schluckebier erläuterte, Riester-Kundin Schildhorn könne nicht die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten zurückverlangen, wie es Ziel ihrer Beschwerde gewesen sei. Abzüge dafür seien schließlich in den Vertragsbedingungen vorgesehen. Zugleich äußerte er Kritik an ihrer Höhe: Die Kosten seien „exorbitant“, so Schluckebier.*
Bankberater hat „gegen Interesse der Kundin“ beraten
Schluckebier kritisierte im Gespräch mit der Stiftung Warentest zudem den Bankberater. Er habe die Übertragung des Riester-Kapitals „gegen das Interesse der Kundin empfohlen“. „Der Zeitpunkt der Übertragung war denkbar ungünstig“, sagte Schluckebier. Der Grund: Wegen der Abschluss- und Vertriebskosten war weniger im Spartopf als selbst eingezahlt. Erst einige Jahre später, wenn die Kosten getilgt sind, fließt viel mehr Geld ins Deckungskapital. Dann werden nur noch die geringeren Verwaltungskosten fällig, und der größte Teil der Eigenbeiträge und Zulagen wird für die Rente gespart.
Riester-Kundin beschwert sich zurecht
HDI teilte uns mit, der Versicherungsombudsmann habe Schildhorns Beschwerde als „unbegründet“ zurückgewiesen. Das stimmt so nicht. Für Schildhorns Beschwerdeziel der vollen Kostenerstattung habe die Schlichtungsstelle allerdings „im Ombudsmannverfahren kein besseres Ergebnis erreichen können“, heißt es in der Entscheidung des Schlichters. Wäre ihre Beschwerde jedoch „unbegründet“ gewesen, hätte der Ombudsmann dies bereits anhand der von Schildhorn eingereichten Unterlagen festgestellt und gar nicht mehr weiter nachgefragt. So steht es in der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns. Doch das hat er nicht gemacht. So hat der Ombudsmann im Verlauf des Verfahrens dann von HDI erfahren, dass die vom Versicherer vor Vertragsübertragung angekündigte „Gebühr“ nicht erhoben wurde – genauso wie es die Vertragsbedingungen vorsehen.
Ombudsmann soll hohe Riester-Kosten prüfen
Schildhorn hat sich nun erneut an den Ombudsmann gewandt. Diesmal mit dem Ziel, wenigstens die enorme Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten zu überprüfen.
Tipp: Überlegen Sie gut, bevor Sie den Anbieter Ihrer Riester-Versicherung wechseln. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn mehr als Ihre eingezahlten Beiträge übertragen werden. Bedenken Sie auch, dass bei Ihrem neuen Anbieter erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die Sie bei Ihrem alten womöglich schon voll bezahlt haben. Außerdem werden auch beim neuen Versicherer Verwaltungskosten fällig.
*Korrigiert am 26.4.2023
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