Riester vererben

FAQ

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Kann ich mir aussuchen, ob ich das Riester-Vermögen meines verstorbenen Mannes auf meinen Vertrag über­tragen lasse oder einen neuen Vertrag abschließe?

Nicht immer. Die Riester-Anbieter können, müssen Ihnen aber keine Über­tragung auf Ihren eigenen Riester-Vertrag anbieten.

Ich schließe einen Riester-Vertrag neu ab, um das geerbte Riester-Kapital zu über­nehmen. Kann ich auf diesen Vertrag dann auch selbst weiter einzahlen?

Das kommt auf den Anbieter an. Während Erben bei der Fonds­gesell­schaft DWS einen Nach­lass-Vertrag nicht weiter besparen können, erklärten die Versicherer Allianz und Debeka sowie die Mainzer Volks­bank uns gegen­über, dass dies möglich sei.

Muss ich auf geerbtes Riester-Vermögen Erbschaft­steuer zahlen?

Theoretisch schon, wenn Sie sich das Vermögen auszahlen lassen und es nicht wieder förder-kompatibel investieren können oder wollen (Grafik). Für nahe Verwandte fallen aber aufgrund hoher Frei­beträge praktisch selten Steuern an. So liegt der allgemeine Frei­betrag für Ehepartner bei 500 000 Euro, für Kinder bei 400 000 Euro. Unter Umständen erhöht sich dieser auch noch um den Versorgungs­frei­betrag, der für Renten gilt. Nicht verheiratete oder verpart­nerte Partner gehören im Falle einer Erbschaft hingegen zur Gruppe mit den nied­rigsten Frei­beträgen (allgemeiner Frei­betrag: 20 000 Euro).

Wer das Geld weiter förder-kompatibel anlegt, muss die Auszahlung später mit seinem persönlichen Steu­ersatz versteuern.

Kann ich als Witwe das geerbte Vorsorgever­mögen zur Entschuldung meiner Wohnung einsetzen?

Nicht direkt. Erst wenn der Anbieter das Riester-Vermögen Ihres Mannes auf einen Vertrag, der auf Ihren Namen lautet, über­tragen hat, können Sie es für eine Entschuldung oder als Eigen­kapital für eine Finanzierung einsetzen. Für die Entnahme müssen Sie dann einen Antrag bei der Zentralen Zula­gestelle (ZfA) stellen.

Nach Aussagen einiger Anbieter kann es bei Kapitalent­nahmen aus gemischtem Alters­vorsorgever­mögen – wenn also Einzahlungen des Verstorbenen und Ihre eigenen in einem Vertrag zusammengeführt wurden – immer noch zu Problemen bei der Bearbeitung kommen. Die Deutsche Renten­versicherung , bei der die ZfA angesiedelt ist, bestätigt, dass einige Einzel­fälle noch nicht voll­maschinell bearbeitet werden können. Das führt zu Verzögerungen.

Ich möchte das Riester-Vermögen aus dem Nach­lass meines Mannes auf meine Riester-Renten­versicherung über­tragen. Gilt für dieses der gleiche Garan­tiezins wie für das von mir selbst angesparte Kapital?

Die Entscheidung liegt bei Ihrem Versicherer. Anbieter können dies unterschiedlich hand­haben. Fragen lohnt sich auf jeden Fall. Wenn Sie Ihren Vertrag zum Beispiel vor dem Jahr 2004 abge­schlossen haben, liegt Ihr Garan­tiezins noch bei bis zu 3,25 Prozent; heute liegt er nur noch bei bis zu 1,25 Prozent. Hier würde sich ein Über­trag zu alten Bedingungen lohnen.

Gilt die Riester-Garantie auf alle einge­zahlten Beiträge und Zulagen auch bei Nach­lässen?

Nein. Stirbt der Riester-Sparer, müssen die Anbieter die vom Vorsorgever­mögen abge­zogenen Kosten nicht ausgleichen. Deshalb kann besonders bei Renten­versicherungen das Riester-Vermögen deutlich nied­riger sein als die einge­zahlten Eigenbeiträge plus Zulagen – vor allem wenn der Riester-Sparer in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrags stirbt. Denn bei Versicherern sind die Abschluss­kosten oft besonders happig.

Die Riester-Garantie gilt immer nur zum Laufzeit­ende. Wer früher aussteigt, muss mit Verlusten rechnen.

Meine Frau und ich haben ein Wohn-Riester-Darlehen. Was wird aus der Förderung, wenn einer stirbt?

Die Förderung müssen Sie nicht zurück­zahlen. Allerdings verlangt das Finanz­amt dann, das fiktive Guthaben auf dem Wohn­förderkonto des Verstorbenen im Todes­jahr auf einen Schlag voll zu versteuern. Das können Sie – sofern Sie die Wohnung weiterhin bewohnen – umgehen, wenn Sie den Eigentums­anteil des Verstorbenen über­nehmen. In dem Fall wird der Betrag, der auf seinem Wohn­förderkonto steht, auf Ihren Vertrag über­tragen. Steuern auf das fiktive Guthaben auf dem Wohn­förderkonto zahlen Sie dann erst später, wenn Sie in Rente gehen: entweder auf einen Schlag mit einem Rabatt von 30 Prozent oder in Raten bis zu Ihrem 85. Lebens­jahr.

Mein Partner und ich leben seit über 25 Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Kann ich seine Förderung behalten, wenn er stirbt?

Nein. Nur Verheiratete und in einigen Fällen Kinder (siehe unten) können die Förderung unter bestimmten Voraus­setzungen behalten (Grafik). Andere und Ehepartner, die das Vermögen nicht für die eigene Riester-Alters­vorsorge nutzen, können nur das Rest­vermögen erben. Das heißt, der Anbieter zieht vor der Auszahlung alle Zulagen und die Summe der Steuer­vorteile, die Ihr verstorbener Partner erhalten hat, ab.

Ich habe bei meiner Riester-Renten­versicherung eine Renten­garan­tiezeit vereinbart. Bleibt die Förderung erhalten, wenn die Auszahlungen bei meinem Tod an meine Frau gehen?

Nein. Ihre Frau kann das Rest­kapital aus den noch ausstehenden Raten aber auf einen Riester-Vertrag über­tragen und so die Förderung behalten (Grafik).

Meine Frau hat eine Riester-Renten­versicherung. Ich selbst riestere nicht und bin nicht direkt förderberechtigt. Müsste ich die Förderung zurück­zahlen, wenn sie stirbt?

Nein, nicht, wenn Sie das Vermögen auf einen Riester-Vertrag einzahlen. Den können Sie auch ohne Förderberechtigung abschließen. Sind Sie selbst aber im Renten­alter oder nah daran, könnte es schwierig werden, einen neuen Anbieter mit guten Bedingungen zu finden. Das haben wir während unseres Tests zur Auszahlphase im letzten Jahr fest­gestellt (Finanztest 4/2015). [Update 30.5.2016] Dieses Ergebnis hat auch unsere neueste Unter­suchung bestätigt (Ein Wechsel zur Auszahlphase kann die Rente noch steigern, Finanztest 4/2016) [Ende Update].

Können meine Kinder die Riester-Förderung erben?

Nur dann, wenn Sie eine Riester-Renten­versicherung mit Hinterbliebenen­schutz abge­schlossen haben. In diesem Falle zahlt der Versicherer eine Waisenrente, ohne die Förderung vorher abzu­ziehen, wenn Sie sterben. Allerdings längs­tens, solange für Ihre Kinder Anspruch auf Kinder­geld oder auf einen Kinder­frei­betrag besteht. Ein Hinterbliebenen­schutz kostet jedoch Geld und schmälert Ihre Rente. Bei Fonds- und Bank­sparplänen ist er gar nicht möglich.

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nikameba am 17.01.2020 um 15:13 Uhr

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