Riester vererben

Unser Rat

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Melden. Als Hinterbliebene haben Sie sicher zunächst anderes im Kopf, aber wenn Sie Komplikationen vermeiden wollen, informieren Sie den Riester-Anbieter zügig über den Tod. Legen Sie Geburts- und Ster­beurkunde vor.

Probleme. Bei Problemen mit Anbietern helfen Schlichter. Erben Sie eine Renten­versicherung, wenden Sie sich an den Versicherungs­ombuds­mann (Versicherungsombudsmann.de). Bei Fonds­sparplänen ist Ansprech­partner die Ombuds­stelle des Bundes­verbands Investment und Asset Management (Ombudsstelle-investmentfonds.de). Bei Banken und Bausparkassen gibt es mehrere Schlichter­stellen. Fragen Sie den Riester-Anbieter, wer für Ihren Fall zuständig ist.

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nikameba am 17.01.2020 um 15:13 Uhr

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