Melden. Als Hinterbliebene haben Sie sicher zunächst anderes im Kopf, aber wenn Sie Komplikationen vermeiden wollen, informieren Sie den Riester-Anbieter zügig über den Tod. Legen Sie Geburts- und Sterbeurkunde vor.
Probleme. Bei Problemen mit Anbietern helfen Schlichter. Erben Sie eine Rentenversicherung, wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann (Versicherungsombudsmann.de). Bei Fondssparplänen ist Ansprechpartner die Ombudsstelle des Bundesverbands Investment und Asset Management (Ombudsstelle-investmentfonds.de). Bei Banken und Bausparkassen gibt es mehrere Schlichterstellen. Fragen Sie den Riester-Anbieter, wer für Ihren Fall zuständig ist.
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