
Fast ein Drittel weniger Riester-Rente. Damit hatten Anke Vogler und ihr Vater Bernd Vogler nicht gerechnet. Doch es gibt Hoffnung auf Besserung. © Nora Klein
Ein Gericht urteilte: Die Zurich darf fondsgebundene Riester-Renten nicht kürzen. Kunden mit solchen Riester-Fondspolicen dürfen hoffen.
„Riester-Rente = verlässliche Altersvorsorge“, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf seiner Internetseite. Doch wer mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung spart, sollte wissen: Was der Versicherer zu Vertragsbeginn verspricht, ist unverbindlich.
Versicherer haben in der Vergangenheit oft Zusagen gemacht, die sie nun nicht mehr halten können. Folge: Sie korrigieren den sogenannten Rentenfaktor nach unten. Dagegen sind einzelne Kunden vorgegangen – und haben zum Teil Recht bekommen. Doch der Kampf gegen die Rentenkürzung ist noch nicht entschieden, wie unser Artikel zeigt.
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@bbi: Der Rentenfaktor dient der Bestimmung der Höhe einer Rente. Für die Ermittlung der Höhe der Kapitalabfindung wird dieser nicht benötigt.
Hallo,
spielt der Rentenfaktor bei einer privaten Rentenversicherung (kein Rister) eine Rolle bei einer Kapitalabfindung?
Soweit ich das hier verstanden habe wohl eher nicht, oder siehe ich das falsch?
@Tk321: Von dem nun rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln profitiert zunächst einmal nur der Kläger, der diesen Erfolg gegen die Zurich erreicht hat. Kunden anderer Versicherer müssen selbst klagen (siehe „Tipp“ in der Meldung).
Wie sieht es aus, bei Kunden einer privaten Rentenversicherung? Bei der AXA gab es seit 2006 immer wieder Kürzungen des Rentenfaktors, von denen ich erst kürzlich erfahren habe, da der Vertrag zuvor von meinen Eltern für mich abgeschlossen wurde. Würde das Gesetz für andere Formen auch gelten oder müsste hier neu geklagt werden?
@SVZBY: Wir haben die Meldung aktualisiert. Das Urteil ist rechtskräftig, weil die Zurich die Berufung zurückgezogen hat. Davon profitierte allerdings zunächst nur der Kläger in Köln. Andere Kunden müssen selbst klagen – oder auf die BGH-Entscheidung warten, wie immer diese ausgehen mag.