
Geld kassieren? Wer den Riestervertrag kündigen will, muss genau rechnen. Mitunter springt nichts dabei raus. © Getty Images / Marc Osborne
Ein Ausstieg aus dem laufenden Riester-Vertrag kann die beste Option sein. Aber das müssen Sparende genau prüfen. Die Stiftung Warentest sagt, worauf es ankommt.
Uns erreichen immer mehr Nachfragen zum Ausstieg aus der staatlich geförderten Altersvorsorge. Gerade wer durch Corona-Krise und anziehende Inflation finanziell stark getroffen wurde, denkt vielleicht jetzt konkreter darüber nach. Die Kündigung des Riester-Vertrags kann in bestimmten Fällen die beste Lösung sein. Sparende müssen aber genau abwägen.
Welche Kosten darf die Bank bei der Kündigung abziehen? Bleibt der Schutz vor Pfändung erhalten? Welche Steuern fallen bei der Kündigung des Riester-Vertrags an? Was müssen Ehepaare mit zwei Riester-Verträgen bei der Kündigung beachten? Wir beantworten diese und weitere wichtige Leserfragen.
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@sdfsdfg_gf: Bei den Finanzämtern und den Versicherern sind die gesetzlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§§ 22 Abs. 5c, 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG) bekannt. Bitte beachten Sie, dass die hälftige Besteuerung eine Ausnahme von der Grundregel ist.
Grundregel:
Grundsätzlich unterliegen die Gewinne aus einem ungeförderten Riester-Vertrag der Besteuerung. (§ 22 Nr. 5 c EStG i.V. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1. Halbsatz EStG)
Als Gewinne gilt bei der Einmalzahlung der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der Einzahlungen und Zulagen zum Auszahlungsbetrag.
Ausnahme 1:
Auszahlungen aus Verträgen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre liefen, gibt es einen Steuervorteil. Diese sind nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Auszahlungen nach dem 60. Geburtstag erfolgt. Diesen Steuervorteil genießen alle Auszahlungen aus der Überzahlung (oder förderschädlichen Kündigung) aus einem Riester-Banksparplan, einem Riester-Fondssparvertrag. Auch für Riester-Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt diese Steuerregel (Jahressteuergesetz 2007, § 22 Nr. 5 c EstG i.V. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, BMF-Schreiben vom 21 Dezember 2017, Randziffer 143 ff im , IV C 3 - S 2015/17/10001).
Ausnahme 2:
Für Auszahlungen aus einer Riester-Versicherung, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurde, gibt es eine weitere Sonderregelung. Deren Auszahlungen sind steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand. (Jahressteuergesetz 2007, BMF-Schreiben vom 21.12.2017 Rd 145 (IV C 3 – S 2015/17/10001 :005).
Hallo,
@Stiftung_Warentast: Wo findet man denn die angeblich nur halbe Besteuerung bei förderschädlicher Kündigung ab 62 Jahre gesetzessicher dokumentiert?
Danke
Hallo,
unten heißt es "Bei gekündigten Riester-Verträgen wird nur der Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrig bleibt, besteuert – in vielen Fällen sogar nur die Hälfte davon, und zwar immer dann, wenn
- das Kapital erst ab dem 60. oder – bei Verträgen ab 2012 – ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird und
- der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist."
Wo findet man das denn rechtlich sicher dokumentiert?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@eugen2606: Nein, Strafzinsen fallen auf die Rückzahlung der Förderung / Steuervorteile nicht an.