Riester-Rente Riester-Frust? So können Sie sich wehren

Datum:
  • Text: Theodor Pischke
  • Faktencheck: Betina Chill
Riester-Rente - Riester-Frust? So können Sie sich wehren

Riester-Erfolg. „Mein Wider­spruch war erfolg­reich. Die Volks­bank hat mir mehr als 1 200 Euro Kosten erstattet“, sagt unsere Leserin Romy Graefe-Homberg. © Maximilian Mann

Immer mehr Riester-Kunden sind in der Auszahl­phase. Doch die Rente ist oft kleiner als erwartet. Wir zeigen an Beispielen, was Sie gegen Riester-Frust tun können.

Immer mehr Menschen mit Riester-Vertrag bekommen nun ihre Rente. Aber die Auszahlung am Ende ist oft nicht so hoch wie am Anfang erwartet. Bei Versicherungen können hohe Kosten und geringe Über­schüsse die Rente schmälern. Bei Bank­sparplänen trüben eine maue Verzinsung und hohe Kosten in der Auszahl­phase die Freude. Bei Fonds­sparplänen sind viele Sparer von Umschichtungen der Aktien- in Rentenfonds genervt.

Aus Erfahrungen anderer Riester-Kunden lernen: Wir lassen Lese­rinnen und Leser zu Wort kommen, die von Erfahrungen mit ihren Riester-Anbietern berichten. Sie machen Mut, hohe Kosten nicht hinzunehmen und sich für die beste Auszahl­option zu entscheiden. Kunden mit Riester-Banksparplan bekommen Tipps für ihren Rentenbe­zug – ebenso wie solche mit Riester-Rentenversicherung oder Riester-Fondssparplan.

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Kommentarliste

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  • Finanzanwalt am 28.08.2025 um 18:31 Uhr
    Investmentfonds in Riester - Fondssparplänen

    Ungültige Kosten bei Investmentfonds in Riester - Fondssparplänen können sich mit den jeweiligen Jahresabrechnungen für Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) nachweisen und von den involvierten Fondsverwaltungen zurückfordern lassen. Wie mit den hier bei test.de am 20.8.2025 beschriebenen "Gutscheinen", d. h. den jährlichen Kostenberichten, mit denen Depotinstitute für jeden Fonds einzeln ausweisen, welche Kosten die Fondsgesellschaft kassiert hat.

  • Trentino2017 am 07.06.2025 um 17:16 Uhr
    Das Schlichtungsverfahren ist abgeschlossen.

    Das Schlichtungsverfahren ist inzwischen (ohne Urteil bzw. Vergleich) abgeschlossen, denn von der Bank wurde nach schriftlicher Zusicherung im Mai 2025 ein Abfindungsbetrag in Höhe von 5.900 Euro überwiesen, also rund 150 Euro mehr als meine Forderung.
    Diese schriftliche Zusicherung gilt aber nur für diesen Fall bzw. meinen Riestervertrag, denn im (neuen) Antrag auf Kapitalabfindung, der von mir im April 2025 unterzeichnet wurde, ist wieder nur die Summe der Einzahlungen, Zulagen und Zinsen bis Dezember 2024 enthalten und nicht der Abfindungsbetrag bei der Auszahlung (Mai 2025). Offenkundig kann die Bank den Abfindungsbetrag vier Wochen vor dem Auszahlungstermin nicht berechnen oder sie will ihn nicht festlegen?

  • Trentino2017 am 03.02.2025 um 13:35 Uhr
    Unerwarter Zinszuschlag

    Wir haben unseren Riestersparvertrag betreffend vor zwei Tagen unerwartet ein Schreiben der SPK Hameln-Weserbergland bekommen. Dieses Schreiben hat aber NICHTS mit der Höhe der (strittigen) Abfindung zu tun.
    In dem oben genannten Schreiben vom Januar 2025 geht es ausschließlich um die BGH-Urteile mit den AZ XI ZR 40/23 und 44/23 zur "Zulässigkeit von Zinsklauseln in langfristigen Sparverträgen" (variable Grundverzinsung).
    Ab Januar 2025 und rückwirkend wird aufgrund dieser Urteile die variable Grundverzinsung des Sparvertrages neu berechnet. Rückwirkend ergibt sich für unseren Vertrag eine kleine Zinsnachzahlung i. H. v. rund 91 Euro. Das erklärt vielleicht auch, warum uns die SPK in ihrem Abfindungsangebot Mitte Dezember 2024 "freundlicherweise" daraufhingewiesen hat, dass wir den (strittigen) Abfindungsvertrag unbedingt bis 31.12.2024 unterschreiben sollten.
    Danke an den oder die Kläger bzw. Klägerinnen, die dieses Urteil erkämpft haben, auch wenn es "nur" ein paar Euro sind.

  • Trentino2017 am 24.01.2025 um 08:01 Uhr
    Abfindungsbetrag als unverbindliche Prognose

    @Stiftung_Warentest
    Das machen wir. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle kann unseres Wissens allerdings bis zu drei Monate dauern und ist auch nicht verbindlich für die Sparkasse. (Wir haben daher auch noch Verzugszinsen geltend gemacht.)
    Anzumerken wäre noch für alle (Klein-)Sparer, für die 200 Euro auch Geld sind und für die eine ähnliche Konstellation zutrifft: Wenn man einen solchen Abfindungsvertrag unterschreiben würde und man bekäme dann tatsächlich nur 50 Euro mehr als die Summe aus Eigenleistungen inkl. Zulagen und Zinsen zum 31.12.2023 (hier 5.550 Euro) und nicht die "prognostizierten" 5.750 Euro), dann hätte man rechtlich keinerlei Handhabe mehr gegen diese Höhe der Abfindung, da man ja zugestimmt hat.
    PS: Banken arbeiten inzwischen mit allerlei "Tricks" (unverzinstes Verechnungskonto, zeitlich befr. Neukundenangebot, Mindestbetrag für die Verzinsung usw.). Die Vorgehensweise mit dem "prognostizierten" Abfindungsbetrag hat uns aber doch etwas überrascht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.01.2025 um 09:17 Uhr
    Abfindungshöhe Kleinbetragsrente

    @Trentino2017: Wenn Ihnen die Entscheidung der Schlichtungsstelle vorliegt, freuen wir uns über eine Zusendung an: finanztest@stitung-warentest.de