Widerspruch und Beschwerde sind immer möglich. Kundinnen und Kunden mit Riester-Banksparplan haben aber noch weitere Möglichkeiten, Kosten zu vermeiden:
Angebote vergleichen. Für die Rentenphase haben Sie die Wahl: Sie können sich entweder für einen Bankauszahlplan oder für eine sofort beginnende Rentenversicherung entscheiden. Bei der ersten Variante fließt die Rente per Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag. Erst ab dann kommt die monatliche Zahlung aus einer Rentenversicherung. Bei der zweiten Variante, der Sofortrente, gibt es die Monatszahlung sofort ab Rentenbeginn aus einer Rentenversicherung. Lassen Sie sich beide Varianten von Ihrer Bank oder Sparkasse schriftlich geben. Vergleichen Sie Kosten, garantierte Renten und Todesfallleistung beider Angebote und wählen Sie das günstigste. Bei beiden Varianten können Sie sich zudem 30 Prozent von Ihrem Angesparten bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
Kündigung erwägen. Sind die Angebote Ihrer Bank schlecht, können Sie erwägen, Ihren Vertrag kurz vor Rentenbeginn zu kündigen. Sie müssen dann zwar die Förderung zurückzahlen, dennoch kann eine Kündigung besser für Sie sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihre restliche Lebenserwartung niedrig einschätzen, Ihre Einzahlungen aber erst in vielen Jahren mit den Rentenzahlungen wieder herausbekommen würden – auch weil hohe Kosten die Rente drücken. Sie müssen diese Entscheidung gut abwägen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur Riester-Auszahlphase.
Wohneigentum finanzieren. Sie können Ihr Guthaben verwenden, um eine selbst genutzte Immobilie zu entschulden, zu kaufen oder zu bauen. Auch den altersgerechten Umbau ihrer Wohnung können Sie damit finanzieren. Weitere Infos im Special Riester-Auszahlphase.
Verschiebung prüfen. Sie müssen das erste Angebot der Bank für Ihre Rentenphase nicht annehmen. Wenn Sie damit nicht zufrieden sind und die monatliche Riester-Rente gar nicht sofort für Ihren Lebensunterhalt benötigen, können Sie abwarten, bis die Bank Ihnen ein besseres Angebot macht. Weil die Rente später beginnt, ist der Zahlbetrag höher, die Rentenlaufzeit jedoch kürzer.
Wenn Sie sich für ein Rentenangebot entscheiden, bleiben Widerspruch und Beschwerde bei den Schlichtungsstellen der Banken oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin):
Widerspruch einlegen. Schreiben Sie Ihrer Bank oder Sparkasse und widersprechen den Abschluss- und Vertriebskosten, die von Ihrem angesparten Kapital abgehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet im Internet einen kostenlosen Musterbrief an.
Beschwerde einreichen. Banken und Sparkassen haben Ombudsstellen, bei denen Sie sich kostenlos beschweren können. Mehr zu den Beschwerdestellen lesen Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation (Tabelle „Schlichtungseinrichtungen der Banken im Überblick“).
Finanzaufsicht einschalten. Wenn Sie vor Beginn der Auszahlphase gar keine Information über die Kosten erhalten haben, oder wenn sie erst weniger als drei Monate zuvor informiert worden sind, schalten Sie die staatliche Finanzaufsicht Bafin ein. Denn Ihr Finanzinstitut hat dann gegen die Regeln zur Informationspflicht des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes verstoßen. Der Bafin obliegt es, dies zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
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@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?
Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.
Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.
Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.
Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0
Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.
Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.
Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.
Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.
Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.
Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Banksparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.