Rentenbesteuerung

Steuererklärung ja oder nein?

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Pflicht oder nicht Pflicht? Das ist bei der Steuererklärung für Rentner die Frage. Wenn Sie hier Ihre persönlichen Werte einsetzen, können Sie überschlagen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn in Zeile 14 bei Alleinstehenden mehr als 7 664 Euro zusammenkommen, bei Ehepaaren mehr als 15 329 Euro.

Zeile

Renten und Pensionen

Euro

1

Steuerpflichtiger Teil gesetzlicher Renten (50 bzw. 52 Prozent)

2

plus steuerpflichtiger Teil privater Renten (siehe Tabelle S. 17)

+

3

minus Werbungskosten (tatsächliche oder pauschal 102/204 Euro)

4

Renteneinkünfte (Ergebnis aus Zeilen 1 bis 3)

=

5

Beamtenpensionen und Werkspensionen (das sind in der Regel Betriebsrenten) Bruttobeträge

6

minus Versorgungsfreibetrag (siehe Tabelle S. 15)

7

minus Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (siehe Tabelle S. 15)

8

minus Werbungskosten (tatsächliche oder pauschal 102/204 Euro)

9

Pensionseinkünfte

=

10

Weitere Einkünfte Fußnote: *

11

minus Altersentlastungsbetrag (siehe Tabelle S. 15)

12

Weitere Einkünfte insgesamt (Ergebnis aus Zeilen 10 und 11)

=

13

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

14

Steuerpflichtig insgesamt (Ergebnisse der Zeilen 4 + 9 + 12 + 13)

Legende

Fußnote: *
Führt zur Abwertung

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