Bei einem früheren Ruhestand ist die Rente niedriger. Selbst wenn bei einem regulären Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte keine Abschläge anfallen, ist diese niedriger als die Regelaltersrente.
Der Grund: Versicherte zahlen bis zu zwei Jahre kürzer ein. Für Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst heißen zwei Jahre früherer Rentenbeginn nach derzeitigen Werten monatlich rund 79 Euro weniger brutto.
Abschläge von bis zu 10,8 Prozent
Noch weiter runter mit der Rente geht es, wenn Beschäftigte den frühestmöglichen Rentenstart wählen. Dafür sorgen, neben der kürzeren Dauer der Einzahlung, die Abschläge. Pro Monat, den schwerbehinderte Menschen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher beziehen, zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozent von der eigentlichen Rentenzahlung ab.
Bei einem um drei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn betragen die Abschläge so 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3).
Beispiel: So sinkt die Rente
Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hat einen großen Einfluss auf die Rentenhöhe. Wir zeigen das anhand eines Beispielversicherten mit Schwerbehinderung, der am 10. Januar 1964 geboren wurde. Er hat immer durchschnittlich verdient und kommt im Januar 2026 auf 35 Versicherungsjahre. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2024 liegt bei 45 358 Euro im Jahr. Es wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt.
Rentenbeginn mit 67
Die reguläre Altersrente unseres Beispielversicherten beginnt im Februar 2031. Sie würde nach derzeitigen Rechengrößen 1 573 Euro im Monat betragen.
Rentenbeginn mit 65
Der reguläre Auszahlungsbeginn der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung liegt bei ihm im Februar 2029. Die Rente würde nach derzeitigen Werten 1 494 Euro im Monat betragen – 79 Euro weniger im Vergleich zur Regelaltersrente.
Rentenbeginn mit 62
Zieht er den Beginn der Rentenzahlung weitere drei Jahre – auf Februar 2026 – vor, würde er nur 1 228 Euro monatlich erhalten. 345 Euro weniger im Vergleich zur Regelaltersrente.
(Stand: 1. November 2024, Werte gerundet)
Niedrigere Monatsrente muss kein Verlustgeschäft sein
Eine niedrigere Rente durch einen früheren Rentenbeginn heißt allerdings nicht zwangsläufig, dass Versicherte langfristig Rentenverluste haben. Denn fünf Jahre früher in Rente heißt auch fünf Jahre längerer Rentenbezug.
In den fünf Jahren zwischen der regulären Altersgrenze und seinem frühestmöglichen Rentenbeginn hätte unser Beispielversicherter nach derzeitigen Werten bereits mehr als 73 000 Euro Rente brutto erhalten. Rentensteigerungen, die es in der Regel jedes Jahr gibt, sind dabei nicht einmal eingerechnet.
Es würde viele Jahre dauern, bevor er diese 73 000 Euro dadurch aufgeholt hätte, dass er bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren eine höhere Monatsrente erhält.
Versicherten, die mit dem früheren Wegfall des Arbeitseinkommens und der niedrigeren monatlichen Rentenzahlung nicht über die Runden kommen, bringen solche Renditeabwägungen allerdings nichts. Sie können aber überlegen, Job und frühe Rente zu kombinieren.
Rentenzuschlag durch Grundrente
Personen, die im Verlauf ihres Erwerbslebens wenig verdient haben, können seit 2021 einen Zuschlag an Entgeltpunkten auf ihr Rentenkonto erhalten, die sogenannte Grundrente. Gerade schwerbehinderte Menschen, denen ein Vollzeitjob zu viel ist und die deshalb lange in Teilzeit gearbeitet haben, kann das helfen.
Den Zuschlag bekommt, wer lange gearbeitet und in dieser Zeit aber nur zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts verdient hat. Allerdings wird das Einkommen des Partners in bestimmtem Umfang angerechnet. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft und zahlt den Zuschlag automatisch.
Tipp: Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Grundrente.
Vorzeitiger Rentenstart der Schwerbehindertenrente
Die Altersgrenze für einen vorzeitigen Rentenstart mit Abschlägen steigt auf 62.
Jahrgang |
Alter (Jahre plus Monate) |
Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
Ein Jahr früher – Abschlag 3,6 Prozent |
||
1961 |
63 + 6 |
07/2024–07/2025 |
1962 |
63 + 8 |
09/2025–09/2026 |
1963 |
63 + 10 |
11/2026–11/2027 |
1964 |
64 |
01/2028–01/2029 |
Zwei Jahre früher – Abschlag 7,2 Prozent |
||
1962 |
62 + 8 |
09/2024–09/2025 |
1963 |
62 + 10 |
11/2025–11/2026 |
1964 |
63 |
01/2027–01/2028 |
Drei Jahre früher – Abschlag 10,8 Prozent |
||
1963 |
61 + 10 |
11/2024–11/2025 |
1964 |
62 |
01/2026–01/2027 |
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@Schrenk: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern als Anregung für eine ergänzende Berichterstattung entgegennehmen. Die rentenrechtlichen Besonderheiten von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lohn beziehen, hat der Artikel nicht berücksichtigt.
Leider haben Sie die Konditionen für eine Rente für Menschen in WfbM vergessen. Sind das die gleichen wie die von Ihnen aufgeführten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
@alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
www.rentenberater.de (gegen Honorar)
www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)
Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?
@Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html