Menschen mit Schwerbehin­derung

Nied­rigere Rente bei frühem Ruhe­stand

Datum:
  • Text: Katharina Henrich, Dr. Bernd Brück­mann

Bei einem früheren Ruhe­stand ist die Rente nied­riger. Selbst wenn bei einem regulären Beginn der Alters­rente für Schwerbehinderte keine Abschläge anfallen, ist diese nied­riger als die Regel­alters­rente.

Der Grund: Versicherte zahlen bis zu zwei Jahre kürzer ein. Für Beschäftigte mit Durch­schnitts­verdienst heißen zwei Jahre früherer Renten­beginn nach derzeitigen Werten monatlich rund 79 Euro weniger brutto.

Abschläge von bis zu 10,8 Prozent

Noch weiter runter mit der Rente geht es, wenn Beschäftigte den frühest­möglichen Renten­start wählen. Dafür sorgen, neben der kürzeren Dauer der Einzahlung, die Abschläge. Pro Monat, den schwerbehinderte Menschen die Alters­rente für schwerbehinderte Menschen früher beziehen, zieht die Renten­versicherung 0,3 Prozent von der eigentlichen Rentenzahlung ab.

Bei einem um drei Jahre vorgezogenen Renten­beginn betragen die Abschläge so 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3).

Beispiel: So sinkt die Rente

Der Zeit­punkt des Renten­beginns hat einen großen Einfluss auf die Rentenhöhe. Wir zeigen das anhand eines Beispiel­versicherten mit Schwerbehin­derung, der am 10. Januar 1964 geboren wurde. Er hat immer durch­schnitt­lich verdient und kommt im Januar 2026 auf 35 Versicherungs­jahre. Das vorläufige Durch­schnitts­entgelt für 2024 liegt bei 45 358 Euro im Jahr. Es wird jedes Jahr von der Bundes­regierung neu fest­gelegt.

Renten­beginn mit 67

Die reguläre Alters­rente unseres Beispiel­versicherten beginnt im Februar 2031. Sie würde nach derzeitigen Rechengrößen 1 573 Euro im Monat betragen.

Renten­beginn mit 65

Der reguläre Auszahlungs­beginn der Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung liegt bei ihm im Februar 2029. Die Rente würde nach derzeitigen Werten 1 494 Euro im Monat betragen – 79 Euro weniger im Vergleich zur Regel­alters­rente.

Renten­beginn mit 62

Zieht er den Beginn der Rentenzahlung weitere drei Jahre – auf Februar 2026 – vor, würde er nur 1 228 Euro monatlich erhalten. 345 Euro weniger im Vergleich zur Regel­alters­rente.

(Stand: 1. November 2024, Werte gerundet)

Nied­rigere Monats­rente muss kein Verlust­geschäft sein

Eine nied­rigere Rente durch einen früheren Renten­beginn heißt allerdings nicht zwangs­läufig, dass Versicherte lang­fristig Renten­verluste haben. Denn fünf Jahre früher in Rente heißt auch fünf Jahre längerer Rentenbe­zug.

In den fünf Jahren zwischen der regulären Alters­grenze und seinem frühest­möglichen Renten­beginn hätte unser Beispiel­versicherter nach derzeitigen Werten bereits mehr als 73 000 Euro Rente brutto erhalten. Renten­steigerungen, die es in der Regel jedes Jahr gibt, sind dabei nicht einmal einge­rechnet.

Es würde viele Jahre dauern, bevor er diese 73 000 Euro dadurch aufgeholt hätte, dass er bei einem Renten­eintritt mit 67 Jahren eine höhere Monats­rente erhält.

Versicherten, die mit dem früheren Wegfall des Arbeits­einkommens und der nied­rigeren monatlichen Rentenzahlung nicht über die Runden kommen, bringen solche Rendite­abwägungen allerdings nichts. Sie können aber über­legen, Job und frühe Rente zu kombinieren.

Renten­zuschlag durch Grund­rente

Personen, die im Verlauf ihres Erwerbs­lebens wenig verdient haben, können seit 2021 einen Zuschlag an Entgelt­punkten auf ihr Renten­konto erhalten, die sogenannte Grund­rente. Gerade schwerbehinderte Menschen, denen ein Voll­zeitjob zu viel ist und die deshalb lange in Teil­zeit gearbeitet haben, kann das helfen.

Den Zuschlag bekommt, wer lange gearbeitet und in dieser Zeit aber nur zwischen 30 und 80 Prozent des Durch­schnitts verdient hat. Allerdings wird das Einkommen des Part­ners in bestimmtem Umfang ange­rechnet. Die gesetzliche Renten­versicherung prüft und zahlt den Zuschlag auto­matisch.

Tipp: Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Grundrente.

Vorzeitiger Renten­start der Schwerbehindertenrente

Die Alters­grenze für einen vorzeitigen Renten­start mit Abschlägen steigt auf 62.

Jahr­gang

Alter (Jahre plus Monate)

Renten­start zwischen (Monat/Jahr)

Ein Jahr früher – Abschlag 3,6 Prozent

1961

63 + 6

07/2024–07/2025

1962

63 + 8

09/2025–09/2026

1963

63 + 10

11/2026–11/2027

1964

64

01/2028–01/2029

Zwei Jahre früher – Abschlag 7,2 Prozent

1962

62 + 8

09/2024–09/2025

1963

62 + 10

11/2025–11/2026

1964

63

01/2027–01/2028

Drei Jahre früher – Abschlag 10,8 Prozent

1963

61 + 10

11/2024–11/2025

1964

62

01/2026–01/2027

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77 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2024 um 11:03 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    @Schrenk: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern als Anregung für eine ergänzende Berichterstattung entgegennehmen. Die rentenrechtlichen Besonderheiten von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lohn beziehen, hat der Artikel nicht berücksichtigt.

  • Schrenk am 14.07.2024 um 07:24 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    Leider haben Sie die Konditionen für eine Rente für Menschen in WfbM vergessen. Sind das die gleichen wie die von Ihnen aufgeführten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.07.2024 um 12:59 Uhr
    Rentenbescheid prüfen

    @alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
    Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
    www.rentenberater.de (gegen Honorar)
    www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
    www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)

  • RL-Sigi am 29.06.2024 um 17:55 Uhr
    Rentenbeginn 01.03.2019 mit 60% Schwerbehinderung

    Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
    Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 11:40 Uhr
    Teilrente

    @Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html