Rechts­widrige Preise bei Amazon-Prime-Abos Schnell und leicht zur Erstattung

Rechts­widrige Preise bei Amazon-Prime-Abos - Schnell und leicht zur Erstattung

Amazon Prime. Lkw mit Prime-Werbung sind allgegen­wärtig. 2022 erhöhte Amazon die Preise - laut einem neuen Urteil war das rechts­widrig. © picture alliance / dpa / Matthias Balk

Amazon Prime-Kunden, die bis Herbst 2022 einge­stiegen sind, können Geld zurück­bekommen. Das sagt ein neues Urteil. Wir zeigen, wie Sie Ihr Geld unkompliziert einfordern.

Preis­erhöhung ohne Zustimmung der Kunden

Für Kunden, die von der Preis­erhöhung bei Amazon Prime im Herbst 2022 betroffen sind, hat das Land­gericht Düssel­dorf ein wichtiges Urteil gesprochen. Das sind viele Verbrauche­rinnen und Verbraucher, denn wer Amazon Prime abonniert, muss bei Bestel­lungen über das Onlineportal nicht für den Versand der Ware zahlen und bekommt viele Produkte schneller zugestellt. Hinzu kommt die Zugriffs­möglich­keit auf einen gewaltigen Musik- und Film­vorrat.

Wie viele andere Unternehmen auch behielt sich Amazon vor, den Preis fürs Prime-Abo unter bestimmten Voraus­setzungen zu erhöhen. Wann Amazon die Preise wie erhöht, blieb aber weit­gehend unklar.* Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen zog vor Gericht. Das Land­gericht urteilte jetzt: Die Bedingungen sind unwirk­sam.
Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 15.01.2025
Aktenzeichen: 12 O 293/22
Das Urteil ist nicht rechts­kräftig. Es entspricht aber den Ansagen des Bundes­gerichts­hofs und vieler anderer Gerichte. Sollte Amazon Berufung einlegen, ist diese nach Ansicht unserer Juristen und Juristinnen aussichts­los.

Immerhin: Amazon verpflichtet sich in den Prime-Abo-Bedingungen, die Preise zu senken, sollten die Kosten sinken. In den Geschäfts­bedingungen anderer Unternehmen fehlt eine solche Regelung oft.

Recht auf Erstattung

Die Folge des Urteils: Amazon ist und war nicht berechtigt, seine Preise einseitig zu erhöhen. Nur mit Zustimmung der Kunden sind Preis­erhöhungen recht­mäßig. Mitte September 2022 erhöhte Amazon den Preis fürs Prime-Abo von 7,99 auf 8,99 Euro pro Monat oder von 69 auf 89,90 Euro pro Jahr. Prime-Abonnenten, die das Abo noch zum alten Preis abge­schlossen und der Preis­erhöhung nicht zuge­stimmt haben, können damit Stand Ende Januar 2025 bei Monats­abos 29 und bei Jahres­abos je nach Zahlungs­zeit­punkt bis zu 62,70 Euro Erstattung von Amazon fordern. „Heraus­gabe wegen ungerecht­fertigter Bereicherung“, nennen Juristen das.

Aufgepasst: Eine Zustimmung zu den neuen Preisen liegt nach Ansicht unserer Juristinnen und Juristen auch vor, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umge­kehrt gewechselt sind. Der Wechsel von Geräten für den Abruf von Musik oder Videos dagegen wird sich in der Regel nicht als vertragliche Bestätigung der zu diesem Zeit­punkt gültigen Preise verstehen lassen.

Durch­setzung per Sammelklage

Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat schon angekündigt: Sie wird eine Sammelklage erheben, um das Recht auf Erstattung durch­zusetzen. Die erfreuliche Folge für betroffene Prime-Kunden ist, dass sie sich ihr Recht auf Erstattung dann bequem und mit nur wenigen Minuten Aufwand sichern können, indem sie ihre Rechte online anmelden. Das wird in einigen Monaten möglich sein. Wir werden berichten. Auch die Verbraucherzentrale informiert auf verbraucherzentrale.nrw über die Amazon-Prime-Klage.

Mit unserer Hilfe Chance auf Verzugs­zinsen

Wer etwas mehr Zeit investiert, kann sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugs­zinsen sichern. Wir denken: Das lohnt sich. Amazon hat uns gegen­über erklärt: Es hält die Preis­erhöhung weiter für wirk­sam und wird womöglich in Berufung gehen. Bis rechts­kräftige Urteile vorliegen, können Jahre vergehen. Der Verzugs­zins­satz liegt aktuell bei 7,27 Prozent. Wenn er nicht noch steigt und Amazon Ende Januar in Verzug gerät, stehen Monats-Abonnenten am 1.1.2027 Zinsen in Höhe von 5,57 Euro zu und am 1.1.2028 wären es 9,75 Euro, wenn Amazon weiterhin nicht zahlt. Jahres­abonnenten mit einer Zahlung ihrer Gebühren immer am 1. Oktober erhalten zusätzlich zur Erstattung am 1.1.2027 Zinsen in Höhe von 11,02 Euro. Per 1.1.2028 wären dann 17,73 Euro fällig.

Tipp: Um sich das Recht auf Verzugs­zinsen zu sichern, müssen Sie Amazon ultimativ zur Zahlung auffordern. Dabei hilft unser Musterbrief mit ausführlichen Hinweisen zur Benutzung.

Weiteres Verfahren zur Werbung auf Amazon Prime Video

Schon länger bekannt: Alt-Prime-Abonnenten steht auch wegen der rechts­widrigen Einführung von Werbung in die meisten Prime-Videos Geld zu. Die Einzel­heiten dazu erklären wir unter Amazon Prime Video: Wie Sie 2,99 Euro pro Monat Erstattung fordern.

* Passage am 3.2.25 korrigiert. Wir hatten fälsch­licher­weise geschrieben, in den Prime-Bedingungen fehle eine Verpflichtung zur Preissenkung bei sinkenden Kosten, doch sie ist enthalten.

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