Rechts­sicher zustellen Wichtige Schreiben richtig verschi­cken

Datum:
  • Text: Christoph Herr­mann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Rechts­sicher zustellen - Wichtige Schreiben richtig verschi­cken

Zustellung. Bei wichtigen Schreiben muss der Absender nach­weisen können, dass der Brief recht­zeitig im Brief­kasten des Adressaten steckte. © Imago Images / Rust

Widerruf, Kündigung, Mahnung – wie gelangt ein Brief rechts­sicher zum Empfänger? Das ist wichtig, damit dieser am Ende nicht sagen kann: Es ist gar nichts ange­kommen.

Wer die Versicherung kündigen, einen Vertrag widerrufen oder einen säumigen Lieferanten mahnen will, hat im Streitfall ein Problem: Er, der Absender, muss im Zweifel nach­weisen, dass sein Schreiben recht­zeitig beim Adressaten ange­kommen ist. Sonst sind solche Erklärungen unwirk­sam oder verspätet. Dann muss er je nach Fall weiter bezahlen oder auf eine längst über­fällige Ware warten.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, bei welchen Schreiben eine sichere Zustellung erforderlich ist und erklären anhand dreier fiktiver Beispiele, wie sie am besten erfolgt. Hinzu kommt eine Über­sicht, was verschiedene sichere Zustellungs­arten kosten.

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

10 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • SecuTrans am 30.01.2016 um 11:03 Uhr
    Kündigung Zustellung per Bote

    Die größte Problematik, wenn es um die Zustellung einer Kündigung geht, ist der Zugangsnachweis.
    Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist dabei eine rechtssichere Methode, sie birgt aber den Nachteil, dass ein Gerichtsvollzieher nicht unbedingt für den Zeitpunkt beauftragt werden kann, an dem die Zustellung erfolgen muss. Damit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher für zeitkritische Kündigungen nicht praktikabel.
    Die rechtssichere Zustellung einer Kündigung ist jederzeit per Bote möglich. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zustellung später beweisbar sein muss, sondern auch der Inhalt des zugestellten Schriftstückes. Daher sollten Zustellungen per Bote grundsätzlich mit mindestens zwei neutralen Personen durchgeführt werden: Bote und Zeuge. Diese Methode empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht, für notwendige Arbeitnehmerkündigungen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 27.09.2012 um 10:56 Uhr
    Gerichtsvollzieher-Zustellung

    Ja, das ist so. Der Gerichtsvollzieher erhält das Originaldokument und steckt es selbst in einen besonderen Umschlag, bevor er es zustellt. Die Ausrede: "Der Umschlag war leer" ist bei Gerichtsvollzieher-Zustellung ausgeschlossen.

  • michael.ernst.berlin am 23.09.2012 um 14:36 Uhr
    Meine Leserfrage z. Gerichtsvollzieher-Zustellung

    In der Tabelle ist dargelegt, dass die Zustellung per Gerichtsvollzieher rechtssicher sei. Danach scheint bisher noch kein Gericht rechtskräftig die Behauptung eines Adressaten akzeptiert zu haben, es sei ihm durch einen Gerichtsvollzieher ein leerer Briefumschlag zugestellt worden. Ist dem tatsächlich so?

  • Leser12 am 03.08.2012 um 17:28 Uhr
    Einschreiben u.ä.

    Ein Versand bzw. Erhalt durch den Empfänger ist nach meiner Erfahrung wohl
    n i e nachzuweisen. Z.B. erkannte ein Finanzamt den geschäftlichen Anlass
    eines Portos nicht an, weil die Post zwar eine Quittung ausstellt, darauf aber
    der Empfänger nicht ersichtlich ist; Frage: Einschreiben? "Da ist der Inhalt
    nicht dokumentiert", könnte auch leer gewesen sein? Frage: Per Boten?
    "Der Bote kennt den Inhalt nicht!"; Sicher nur gegen Empfangsbestätigung mit Bestätigung des Inhalts? Ist doch wohl sowas von praxisfremd.

  • EMERIDIAN am 01.08.2012 um 20:41 Uhr
    Moderne zertifizierte mobile Einschreiben

    Es gibt neben den klassischen rechtssicheren Zustellmethoden auch moderne und vor allem mobile Varianten von Einschreiben, die auch noch unabhängig von Post, DE-Mail und E-Postbrief sind. Die Zertifizierte SMS ist zum Beispiel ein solches und ist seit 2009 auf dem Markt. Es bietet als Kombination aus SMS und zertifizierten, qualifizierten und digital signierten PDF-Dokument den sofortigen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS, MMS oder E-Mail.