
Zustellung. Bei wichtigen Schreiben muss der Absender nachweisen können, dass der Brief rechtzeitig im Briefkasten des Adressaten steckte. © Imago Images / Rust
Widerruf, Kündigung, Mahnung – wie gelangt ein Brief rechtssicher zum Empfänger? Das ist wichtig, damit dieser am Ende nicht sagen kann: Es ist gar nichts angekommen.
Wer die Versicherung kündigen, einen Vertrag widerrufen oder einen säumigen Lieferanten mahnen will, hat im Streitfall ein Problem: Er, der Absender, muss im Zweifel nachweisen, dass sein Schreiben rechtzeitig beim Adressaten angekommen ist. Sonst sind solche Erklärungen unwirksam oder verspätet. Dann muss er je nach Fall weiter bezahlen oder auf eine längst überfällige Ware warten.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sagen, bei welchen Schreiben eine sichere Zustellung erforderlich ist und erklären anhand dreier fiktiver Beispiele, wie sie am besten erfolgt. Hinzu kommt eine Übersicht, was verschiedene sichere Zustellungsarten kosten.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
-
- Verschobene Vorstellungen, ausgewechselte Akteure – nicht jeder Konzert-, Theater- oder Kinobesuch läuft nach Plan. Wir sagen, was zahlende Besucher verlangen können.
-
- Besuchern wird nach coronabedingten Konzertabsagen die Erstattung der Vorverkaufsgebühr verweigert. Das ist wohl rechtswidrig. Stiftung Warentest erläutert die...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Die größte Problematik, wenn es um die Zustellung einer Kündigung geht, ist der Zugangsnachweis.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist dabei eine rechtssichere Methode, sie birgt aber den Nachteil, dass ein Gerichtsvollzieher nicht unbedingt für den Zeitpunkt beauftragt werden kann, an dem die Zustellung erfolgen muss. Damit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher für zeitkritische Kündigungen nicht praktikabel.
Die rechtssichere Zustellung einer Kündigung ist jederzeit per Bote möglich. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zustellung später beweisbar sein muss, sondern auch der Inhalt des zugestellten Schriftstückes. Daher sollten Zustellungen per Bote grundsätzlich mit mindestens zwei neutralen Personen durchgeführt werden: Bote und Zeuge. Diese Methode empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht, für notwendige Arbeitnehmerkündigungen.
Ja, das ist so. Der Gerichtsvollzieher erhält das Originaldokument und steckt es selbst in einen besonderen Umschlag, bevor er es zustellt. Die Ausrede: "Der Umschlag war leer" ist bei Gerichtsvollzieher-Zustellung ausgeschlossen.
In der Tabelle ist dargelegt, dass die Zustellung per Gerichtsvollzieher rechtssicher sei. Danach scheint bisher noch kein Gericht rechtskräftig die Behauptung eines Adressaten akzeptiert zu haben, es sei ihm durch einen Gerichtsvollzieher ein leerer Briefumschlag zugestellt worden. Ist dem tatsächlich so?
Ein Versand bzw. Erhalt durch den Empfänger ist nach meiner Erfahrung wohl
n i e nachzuweisen. Z.B. erkannte ein Finanzamt den geschäftlichen Anlass
eines Portos nicht an, weil die Post zwar eine Quittung ausstellt, darauf aber
der Empfänger nicht ersichtlich ist; Frage: Einschreiben? "Da ist der Inhalt
nicht dokumentiert", könnte auch leer gewesen sein? Frage: Per Boten?
"Der Bote kennt den Inhalt nicht!"; Sicher nur gegen Empfangsbestätigung mit Bestätigung des Inhalts? Ist doch wohl sowas von praxisfremd.
Es gibt neben den klassischen rechtssicheren Zustellmethoden auch moderne und vor allem mobile Varianten von Einschreiben, die auch noch unabhängig von Post, DE-Mail und E-Postbrief sind. Die Zertifizierte SMS ist zum Beispiel ein solches und ist seit 2009 auf dem Markt. Es bietet als Kombination aus SMS und zertifizierten, qualifizierten und digital signierten PDF-Dokument den sofortigen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS, MMS oder E-Mail.