Unternehmen, die ihren Produkten unberechtigt einen ökologischen Anstrich verleihen, bekommen jetzt Ärger mit der Wettbewerbszentrale. Beruhe die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung nur auf dem Erwerb von Ausgleichszertifikaten für den eigenen CO2-Ausstoß, sei das unzulässig, so die Wettbewerbszentrale. Eine Werbung mit diesem Wort erwecke den Eindruck, das Produkt selbst verursache keine CO2-Emissionen. So würden Verbraucherinnen und Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten, die sie bräuchten, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.
-
- Verlangt eine Firma Gebühren für gängige Bezahlwege, müssen Kunden das nicht akzeptieren. Sie können sich bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Das Verbot von...
-
- Kein Geld auf dem Konto und trotzdem einkaufen? Ratenzahlung ist für Einkäufe online und im Laden möglich. Das ist nicht ohne Risiko. Im Test überzeugt kaum ein Anbieter.
-
- Wenn es beim Friseur richtig schief lief, ist wütendes Bezahlen und Verschwinden keine gute Idee. Auf diese Weise verlieren Betroffene Rechte. Hier lesen Sie, wie Sie am...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.