Prokon

Unser Rat

Vorsicht. Lassen Sie die Finger von Genuss­rechten, wenn Sie eine sichere Geld­anlage suchen. Solche Papiere taugen nur für Anleger, die unternehmerische Risiken tragen können und wollen. Prokon empfiehlt seine Genuss­rechte mit fester Lauf­zeit (Typ B) zwar auch, wenn Anleger Geld für ihre Alters­vorsorge anlegen möchten. Dafür eignet sich diese Geld­anlage aber nicht.

Warn­liste. Prokon legt sich im Prospekt auf kein einziges konkretes Investment fest, in das Anlegergeld fließen soll. Die Firma hat das Recht, Anlegern Geld verspätet, nur in Teilen oder gar nicht zurück­zuzahlen, wenn die flüssigen Mittel nicht reichen. Wie es um die Geldab- und -zuflüsse steht, lässt sich schwer beur­teilen, weil der Prospekt keine Kapitalfluss­rechnung enthält. Die Genuss­rechte sind daher zu riskant für Privat­anleger. Prokon bleibt auf unserer Warnliste.

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Kommentarliste

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  • Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:30 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)