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Das Prokon-Angebot: Staat kontrolliert Genuss­rechte nicht

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Genuss­rechte sind Geld­anlagen mit unternehmerischen Risiken, die den Anbietern große Freiheiten lassen. Sie unterliegen keiner staatlichen Kontrolle und keiner Einlagensicherung. Im Fall einer Insolvenz oder Auflösung kommen Privat­anleger erst nach vorrangigen Gläubigern, zum Beispiel Banken, an die Reihe. Ein Total­verlust ist möglich. Anleger haben keine Mitbestimmungs­rechte. Es gibt keinen organisierten Handel, etwa über die Börse.

Die Prokon-Papiere gibt es ab 100 Euro. Sie bieten mindestens 6 Prozent Zinsen. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren 8 Prozent gezahlt. Es rechnet damit, dass die Verzinsung im zweiten Halb­jahr 2013 auf 7 Prozent und 2014 auf 6,5 Prozent sinkt.

Prokon gewährt eine Art Inflations­schutz: Den Anlegern sollen abzüglich der Preissteigerungs­rate mindestens 2,5 Prozent pro Jahr bleiben.

Typ A der Genuss­rechte läuft unbe­fristet. Nach mindestens sechs Monaten Lauf­zeit ist eine Kündigung mit vier Wochen Frist zum Monats­ende möglich. Anleger können sich die Zinsen auszahlen lassen oder sie neu anlegen. Alte Genuss­rechte werden auf Typ A umge­stellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Deren Anleger können somit leichter aussteigen als bisher.

Bei Typ B wählen Anleger fünf bis zehn Jahre als feste Lauf­zeit. Die Zinsen werden gutgeschrieben, weiterverzinst und am Schluss ausgezahlt. Ein Wechsel von Typ A in Typ B ist möglich, umge­kehrt geht das nicht. Typ B ist weniger flexibel als Typ A: Typ B kann während der Lauf­zeit nicht veräußert oder über­tragen werden.

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  • Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:30 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)