Das Prokon-Angebot: Staat kontrolliert Genussrechte nicht
Genussrechte sind Geldanlagen mit unternehmerischen Risiken, die den Anbietern große Freiheiten lassen. Sie unterliegen keiner staatlichen Kontrolle und keiner Einlagensicherung. Im Fall einer Insolvenz oder Auflösung kommen Privatanleger erst nach vorrangigen Gläubigern, zum Beispiel Banken, an die Reihe. Ein Totalverlust ist möglich. Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte. Es gibt keinen organisierten Handel, etwa über die Börse.
Die Prokon-Papiere gibt es ab 100 Euro. Sie bieten mindestens 6 Prozent Zinsen. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren 8 Prozent gezahlt. Es rechnet damit, dass die Verzinsung im zweiten Halbjahr 2013 auf 7 Prozent und 2014 auf 6,5 Prozent sinkt.
Prokon gewährt eine Art Inflationsschutz: Den Anlegern sollen abzüglich der Preissteigerungsrate mindestens 2,5 Prozent pro Jahr bleiben.
Typ A der Genussrechte läuft unbefristet. Nach mindestens sechs Monaten Laufzeit ist eine Kündigung mit vier Wochen Frist zum Monatsende möglich. Anleger können sich die Zinsen auszahlen lassen oder sie neu anlegen. Alte Genussrechte werden auf Typ A umgestellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Deren Anleger können somit leichter aussteigen als bisher.
Bei Typ B wählen Anleger fünf bis zehn Jahre als feste Laufzeit. Die Zinsen werden gutgeschrieben, weiterverzinst und am Schluss ausgezahlt. Ein Wechsel von Typ A in Typ B ist möglich, umgekehrt geht das nicht. Typ B ist weniger flexibel als Typ A: Typ B kann während der Laufzeit nicht veräußert oder übertragen werden.