Prokon Genuss­rechte im großen Stil

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Prokon - Genuss­rechte im großen Stil

Prokon hat ein riesiges Genuss­rechte­angebot für Privat­anleger auf den Markt gebracht. Gigantische zehn Milliarden Euro will der umstrittene Wind­kraft­spezialist und Strom­anbieter damit einsammeln. Doch auf konkrete Investments legt sich das Unternehmen nicht fest. Die Stiftung Warentest erklärt, warum risikoscheue Anleger lieber die Finger von dieser Geld­anlage lassen sollten.

Fast jeder kennt Prokon: Der Wind­kraft­spezialist aus Itzehoe verschickt Werbe­briefe in Massen, wirbt im Fernsehen und in S-Bahnen für 6 Prozent Zinsen und mehr pro Jahr. Der neueste Coup: Wer mindestens 250 Euro bei Prokon investiert und Strom­kunde des Unter­nehmens ist, bekommt jede Kilowatt­stunde billiger.

Mehr als 68 000 Privat­anleger haben Prokon über 1 Milliarde Euro anver­traut. Allein 2012 kamen nach einer Studie des Analysehauses Feri 331 Millionen Euro hinzu. Damit hat Prokon erst­mals mehr Geld einge­sammelt als jeder andere banken­unabhängige Anbieter in Deutsch­land.

Nun greift das Unternehmen nach den Sternen: 10 Milliarden Euro will die Prokon Regenerative Energien GmbH in den kommenden Jahren einwerben. Das Unternehmen legt dafür Genuss­rechte auf, eine Geld­anlage, die ihm große Freiheit bei der Gestaltung lässt.

Im Verkaufs­prospekt behaupten die Geschäfts­führer, das Geld der Anleger sei „in Zeiten von Inflations­gefahr und Spekulations­blasen deutlich sicherer angelegt als auf Bank­konten und Sparbüchern oder in Versicherungs­policen“. Das sehen wir nicht so.

Früher stellte Prokon die vermeintliche Sicherheit solcher Papiere so offensiv heraus, dass Verbraucherschützer vor Gericht zogen. Das Schleswig-Holsteinische Ober­landes­gericht gab ihnen 2012 recht und verbot einem Unternehmen der Gruppe einige Werbeaussagen, wenn nicht auch auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen wird. Seit 2011 verwendet es sie nicht mehr.

Prokon stellt Pressearbeit ein

Die Gruppe, die neben Wind unter anderem auf Biomasse und Biodiesel setzt, hat sich auch umstrukturiert. Bisher bemängelten Kritiker, dass die Gesell­schaft, von der die Genuss­rechte stammten, Darlehen an andere Firmen der Gruppe vergab, die Anlagen für erneuer­bare Energien hatten. Die neue Gesell­schaft besitzt nun aber selbst solche Anlagen.

Prokon fühlt sich aber nach wie vor schnell unver­standen, wenn Außen­stehende die Geschäfte und die Konstruktion der Gruppe hinterfragen. Ende Mai verkündete die Gruppe auf ihrer Internetseite sogar, „für Anfragen der Medien nicht mehr zur Verfügung zu stehen“. Dabei wirft allein die Dimension des neuen Angebots Fragen auf. Auch Finanztest erhielt keine inhalt­lichen Antworten aus Itzehoe.

Bis 2018 will Prokon 10 Milliarden Euro Genuss­rechts­kapital verwalten, acht­mal so viel wie heute. Wird das Unternehmen in dieser Zeit ausreichend Projekte finden, die genug abwerfen, um die fälligen Zins- und Rück­zahlungen an die Anleger dauer­haft zu stemmen? Das lässt sich schwer beur­teilen, denn Prokon legt sich im Verkaufs­prospekt auf kein einziges konkretes Investment fest, in das die Anlegermilliarden fließen sollen.

Indizien stimmen nicht euphorisch

Schnell wachsende Gesell­schaften werden manchmal trotz voller Auftrags­bücher und ausgewiesener Gewinne zahlungs­unfähig, weil mehr Geld für den Aufbau des Geschäfts abfließt, als in die Kassen kommt. Das neue Kapital­anlagegesetz­buch schreibt seit 22. Juli 2013 vielen Verwaltern von Geld­anlagen ausdrück­lich vor, die Liquiditäts­lage besonders im Blick zu behalten. Prokon fällt nach eigener Einschät­zung allerdings nicht unter die neue Regulierung.

Der Prokon-Verkaufs­prospekt enthält keine Kapitalfluss­rechnung. Das ist schade: Denn sie würde zeigen, ob durch das normale Geschäft genug Geld zugeflossen ist, um die Abflüsse abzu­decken. Es ist kein gutes Zeichen, wenn das bei einer Gesell­schaft über viele Jahre nicht der Fall ist und sie in hohem Umfang neue Finanz­mittel, etwa von Banken oder Anlegern, gebraucht hat.

Für 2012 muss Prokon erst­mals einen Konzern­abschluss veröffent­lichen. Dazu gehört eine Kapitalfluss­rechnung. Bei Redak­tions­schluss lag erst ein Konzern­bilanz­entwurf per 1. Januar 2012 vor. Anleger sind bislang auf Indizien zu den Geld­flüssen angewiesen. Die begeistern nicht: Im Geschäfts­bericht für 2011 ist zum Bilanz­stichtag von einer „Liquiditäts­unter­deckung“ die Rede. Zu berück­sichtigen seien aber die „einge­worbenen sowie zu erwartenden Neuzeichnungen“ von Genuss­rechten, also die Zuflüsse von Anlegergeld.

Prokon darf Auszahlung kürzen

Die Zinsen für 2012 zahlte Prokon laut Prospekt aus Erträgen und „der Aufdeckung stiller Reserven“. Letztere entstünden, weil etwa Wind­parks mehr wert seien als die Herstellungs­kosten, zu denen sie bilanziert werden müssten. Problem: Das Aufdecken stiller Reserven bringt kein Geld in die Kasse.

Auch der Geschäfts­bericht 2011 zählt „die Wert­schöpfung aus der Planung und Errichtung der Wind­parks“ zu den Erträgen.

Wind­parks und andere Anlagen erneuer­barer Energien lassen sich zudem schlecht kurz­fristig verkaufen, wenn einmal viele Anleger im gleichen Zeitraum Genuss­rechte kündigen. Das Risiko, zum gewünschten Termin nicht an das Geld zu kommen, tragen sie: Wenn Prokon nicht genug flüssige Mittel hat, um die Ansprüche zu erfüllen, hat das Unternehmen das Recht, später, nur teil­weise oder gar nicht zu zahlen.

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Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:30 Uhr

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