Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 - Universa : Uni-BEflex
Produktmerkmale | |
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Untersuchungsprogramm | |
Untersuchungsprogramm | Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 |
Zugänglichkeit | |
Höchstaufnahmealter (vollendetes Lebensjahr) | - |
Versicherbar auch zu Bisextarifen Fußnote: 1 | Nein Fußnote: 2 |
Entlastungsbeginn und Entlastungsbetrag | |
Beginn der Entlastungsphase (vollendetes Lebensjahr) | 67 Fußnote: 3 |
Obergrenze für den Entlastungsbetrag (in Prozent des Beitrages für den Haupttarif) | 100 Fußnote: 4 |
Automatische Erhöhung des Entlastungsbetrages in der Entlastungsphase | Der Entlastungsbetrag wird in der Entlastungsphase ab Alter 67 alle fünf Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrages erhöht; letztmalig im Alter von 102 Jahren auf 170 Prozent. |
Beitrag | |
Beitrag je 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) Fußnote: 5 | 35 |
Kennzahlen für das Verhältnis von Beitrag und Leistung | |
Tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) | 65 bis 135 Fußnote: 6 |
Verzinsung des Beitrags für einen Mann mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,81 |
Verzinsung des Beitrags für eine Frau mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 2,46 |
Flexibilität des Vertrages | |
Vorverlegung des Entlastungsbeginns nachträglich noch möglich | Ja, frühestens auf den Beginnmonat von Uni-BEflex in dem Jahr, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird. |
Erhöhung des Entlastungsbetrags nachträglich noch möglich | Ja, jederzeit. |
Beitragsfreistellung möglich | Nein |
Verwendung des angesparten Kapitals bei vorzeitigem Vertragsende | |
Bei einer Kündigung nur des Entlastungstarifes | Bei einer Kündigung vor dem 62. Lebensjahr wird das Kapital der individuellen gesetzlichen Rückstellung für die Anwartschaft auf eine Beitragsermäßigung im Alter (§ 150 VAG) der Hauptversicherung gutgeschrieben. Bei einer späteren Kündigung: Sofortige Beitragssenkung in der Hauptversicherung. |
Bei Ende Von Entlastungs- und Haupttarif wegen Versicherungspflicht In der GKV Fußnote: 7 | Nach Angaben der Gesellschaft kann das Kapital der individuellen gesetzlichen Rückstellung für die Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter (§150 VAG) einer neuen Krankenzusatzversicherung gut geschrieben werden. Wird keine solche abgeschossen, verfällt das Kapital. |
Bei Ende von Entlastungs- und Haupttarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesellschaft Fußnote: 8 | Das Kapital wird bei der Ermittlung des gesetzlichen Übertragungswertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berücksichtigt. |
Legende
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
- = Entfällt.
Dargestellte Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet, die Beitragsverzinsung basiert auf den genauen Werten.
- Fußnote: 1
- Vertragsschluss vor dem 21.12.2012.
- Fußnote: 2
- Jedoch kann zu Bisex-Haupttarifen ein Bisex-Entlastungstarif hinzuversichert werden.
- Fußnote: 3
- Beginnmonat des Entlastungstarifs in dem Jahr, in dem das Lebensjahr vollendet wird.
- Fußnote: 4
- In Prozent der Beitragssumme von Haupttarif und Entlastungstarif.
- Fußnote: 5
- Zahlbar in voller Höhe bis zum Vertragsende.
- Fußnote: 6
- Je nach dem erreichten Alter
- Fußnote: 7
- Annahme: bei der Gesellschaft bestehen keine Krankenzusatzversicherungen.
- Fußnote: 8
- Annahme: der Versicherte wünscht keine Krankenzusatzversicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
- Stand:
- 01.07.2017