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Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - Universa : Uni-BEflex

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) -
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen Fußnote: 1 Nein Fußnote: 2
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 67 Fußnote: 3
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 100 Fußnote: 4
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Der Ent­lastungs­betrag wird in der Ent­lastungs­phase ab Alter 67 alle fünf Jahre um 10 Pro­zent des ver­ein­barten Betrages erhöht; letzt­malig im Alter von 102 Jahren auf 170 Pro­zent.
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) Fußnote: 5 35
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 65 bis 135 Fußnote: 6
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,81
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,46
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Ja, frühestens auf den Beginn­monat von Uni-BEflex in dem Jahr, in dem das 63. Lebens­jahr voll­endet wird.
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, jeder­zeit.
Beitrags­frei­stellung möglich Nein
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Bei einer Kündigung vor dem 62. Lebens­jahr wird das Kapital der individuellen gesetzlichen Rück­stellung für die Anwart­schaft auf eine Beitrags­ermä­ßigung im Alter (§ 150 VAG) der Haupt­ver­sicherung gut­geschrieben. Bei einer späteren Kündigung: Sofortige Beitrags­senkung in der Haupt­ver­sicherung.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV Fußnote: 7 Nach Angaben der Gesell­schaft kann das Kapital der individuellen gesetzlichen Rück­stellung für die Anwart­schaft auf Beitrags­ermä­ßigung im Alter (§150 VAG) einer neuen Kranken­zusatz­ver­sicherung gut geschrieben werden. Wird keine solche abge­schossen, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft Fußnote: 8 Das Kapital wird bei der Ermitt­lung des gesetzlichen Über­tragungs­wertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berück­sichtigt.

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

Fußnote: 1
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
Fußnote: 2
Jedoch kann zu Bisex-Haupt­tarifen ein Bisex-Ent­lastungs­tarif hin­zuver­sichert werden.
Fußnote: 3
Beginn­monat des Ent­lastungs­tarifs in dem Jahr, in dem das Lebens­jahr voll­endet wird.
Fußnote: 4
In Pro­zent der Beitrags­summe von Haupt­tarif und Ent­lastungs­tarif.
Fußnote: 5
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
Fußnote: 6
Je nach dem erreichten Alter
Fußnote: 7
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
Fußnote: 8
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017