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Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - R+V : WBETU

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 60 1
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen2 Nein 3
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 65 4
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 80
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Nein
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)5 35
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 65
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,86
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,33
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Nein
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, jeder­zeit.
Beitrags­frei­stellung möglich Nein
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Sofortige Beitrags­senkung in der Haupt­ver­sicherung.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV6 Nach Angaben der Gesell­schaft: Sofortige Beitrags­senkung in einer neuen Kranken­zusatz­ver­sicherung möglich. Wird keine solche abge­schossen, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft7 Das Kapital wird bei der Ermitt­lung des gesetzlichen Über­tragungs­wertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berück­sichtigt.
ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Es gilt das Jahr des Ver­sicherungs­beginns minus Geburts­jahr.
2
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
3
Jedoch kann zu Bisex-Haupt­tarifen ein Bisex-Ent­lastungs­tarif hin­zuver­sichert werden.
4
Erster Juli im Jahr, in dem das Lebens­jahr voll­endet wird.
5
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
6
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
7
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017