Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - DKV : VV65 7

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 58
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen1 Nein 2
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 65 3
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 100
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Nein
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)4 37
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 63
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,39
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,89
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Nein
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, bis zur Voll­endung des 59. Lebens­jahres
Beitrags­frei­stellung möglich Nein
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Der Ver­sicherte kann wählen: Sofortige Beitrags­senkung in der Haupt­ver­sicherung oder ver­min­derte Beitrags­ent­lastung zum ver­ein­barten Beginn.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV5 Ab einer Ver­trags­dauer von 10 Jahren: Sofortige Beitrags­senkung in einer eventuell noch weiter bestehenden Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung möglich.Gibt es solche Ver­sicherungen nicht oder bestand der Ver­trag noch keine 10 Jahre, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft6 Das Kapital wird bei der Ermitt­lung des gesetzlichen Über­tragungs­wertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berück­sichtigt.

Legende

ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
2
Jedoch kann zu Bisex-Haupt­tarifen ein Bisex-Ent­lastungs­tarif hin­zuver­sichert werden.
3
Monats­erster nach der Voll­endung des Lebens­jahres.
4
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
5
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
6
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
7
Ver­sicher­bar nur zu den Haupt­tarifen BME und BMK.
Stand:
01.07.2017