Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 - DKV : VV65 7
Produktmerkmale | |
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Zugänglichkeit | |
Höchstaufnahmealter (vollendetes Lebensjahr) | 58 |
Versicherbar auch zu Bisextarifen1 | Nein 2 |
Entlastungsbeginn und Entlastungsbetrag | |
Beginn der Entlastungsphase (vollendetes Lebensjahr) | 65 3 |
Obergrenze für den Entlastungsbetrag (in Prozent des Beitrages für den Haupttarif) | 100 |
Automatische Erhöhung des Entlastungsbetrages in der Entlastungsphase | Nein |
Beitrag | |
Beitrag je 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro)4 | 37 |
Kennzahlen für das Verhältnis von Beitrag und Leistung | |
Tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) | 63 |
Verzinsung des Beitrags für einen Mann mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,39 |
Verzinsung des Beitrags für eine Frau mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,89 |
Flexibilität des Vertrages | |
Vorverlegung des Entlastungsbeginns nachträglich noch möglich | Nein |
Erhöhung des Entlastungsbetrags nachträglich noch möglich | Ja, bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres |
Beitragsfreistellung möglich | Nein |
Verwendung des angesparten Kapitals bei vorzeitigem Vertragsende | |
Bei einer Kündigung nur des Entlastungstarifes | Der Versicherte kann wählen: Sofortige Beitragssenkung in der Hauptversicherung oder verminderte Beitragsentlastung zum vereinbarten Beginn. |
Bei Ende Von Entlastungs- und Haupttarif wegen Versicherungspflicht In der GKV5 | Ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren: Sofortige Beitragssenkung in einer eventuell noch weiter bestehenden Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung möglich.Gibt es solche Versicherungen nicht oder bestand der Vertrag noch keine 10 Jahre, verfällt das Kapital. |
Bei Ende von Entlastungs- und Haupttarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesellschaft6 | Das Kapital wird bei der Ermittlung des gesetzlichen Übertragungswertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berücksichtigt. |
Legende
- ja
- nein
- = Entfällt.
Dargestellte Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet, die Beitragsverzinsung basiert auf den genauen Werten.
- 1
- Vertragsschluss vor dem 21.12.2012.
- 2
- Jedoch kann zu Bisex-Haupttarifen ein Bisex-Entlastungstarif hinzuversichert werden.
- 3
- Monatserster nach der Vollendung des Lebensjahres.
- 4
- Zahlbar in voller Höhe bis zum Vertragsende.
- 5
- Annahme: bei der Gesellschaft bestehen keine Krankenzusatzversicherungen.
- 6
- Annahme: der Versicherte wünscht keine Krankenzusatzversicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
- 7
- Versicherbar nur zu den Haupttarifen BME und BMK.
- Stand:
- 01.07.2017