Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 - Central : EBEU
Produktmerkmale | |
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Zugänglichkeit | |
Höchstaufnahmealter (vollendetes Lebensjahr) | - |
Versicherbar auch zu Bisextarifen1 | Ja |
Entlastungsbeginn und Entlastungsbetrag | |
Beginn der Entlastungsphase (vollendetes Lebensjahr) | 65 2 |
Obergrenze für den Entlastungsbetrag (in Prozent des Beitrages für den Haupttarif) | 100 |
Automatische Erhöhung des Entlastungsbetrages in der Entlastungsphase | Der Entlastungsbetrag wird in der Entlastungsphase ab Alter 65 zunächst alle fünf Jahre um 20 Prozent, ab 75 Jahren alle fünf Jahre um 30 Prozent des vereinbarten Betrages erhöht. Ab Alter 85 beträgt die Entlastung auf diese Weise 200 Prozent. Ab Alter 90 kommen weitere 40 Prozent hinzu, ab Alter 95 weitere 50 Prozent. Ab Alter 95 beträgt die Entlastung 290 Prozent des vereinbarten Betrages. |
Beitrag | |
Beitrag je 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro)3 | 45 |
Kennzahlen für das Verhältnis von Beitrag und Leistung | |
Tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) | 55 bis 245 4 |
Verzinsung des Beitrags für einen Mann mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,94 |
Verzinsung des Beitrags für eine Frau mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 2,70 |
Flexibilität des Vertrages | |
Vorverlegung des Entlastungsbeginns nachträglich noch möglich | Nein |
Erhöhung des Entlastungsbetrags nachträglich noch möglich | Ja, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres |
Beitragsfreistellung möglich | Nein |
Verwendung des angesparten Kapitals bei vorzeitigem Vertragsende | |
Bei einer Kündigung nur des Entlastungstarifes | Sofortige Beitragssenkung in der Hauptversicherung. |
Bei Ende Von Entlastungs- und Haupttarif wegen Versicherungspflicht In der GKV5 | Nach Angaben der Gesellschaft: Sofortige Beitragssenkung in einer neuen Krankenzusatzversicherung möglich. Wird keine solche abgeschossen, verfällt das Kapital. |
Bei Ende von Entlastungs- und Haupttarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesellschaft6 | Das Kapital wird bei der Ermittlung des gesetzlichen Übertragungswertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berücksichtigt. |
Legende
- ja
- nein
- = Entfällt.
Dargestellte Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet, die Beitragsverzinsung basiert auf den genauen Werten.
- 1
- Vertragsschluss vor dem 21.12.2012.
- 2
- Monatserster im Monat der Vollendung des Lebensjahres.
- 3
- Zahlbar in voller Höhe bis zum Vertragsende.
- 4
- Je nach dem erreichten Alter
- 5
- Annahme: bei der Gesellschaft bestehen keine Krankenzusatzversicherungen.
- 6
- Annahme: der Versicherte wünscht keine Krankenzusatzversicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
- Stand:
- 01.07.2017