Die Verbraucherzentrale Berlin will Internetanbietern, die sich nicht an ihre Informationspflichten halten, schneller auf die Finger klopfen. Sie bittet Verbraucher um Hinweise.
Händler, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen ...
- über Identität und Sitz des Unternehmens informieren,
- eine Hausanschrift nennen,
- ein Widerrufs- oder Rückgaberecht gewähren und über die Bedingungen aufklären,
- Gewährleistungs- und Garantiebedingungen angeben.
Verstöße gibt es sehr häufig beim Auktionshaus Ebay, weil sich dort professionelle Händler oft als Privatverkäufer ausgeben, sagt Susanne Nowarra, Sprecherin der Verbraucherzentrale.
Internetnutzer, die Verstöße bemerken, können das der Verbraucherzentrale Berlin per E-Mail melden. Die Adresse lautet:
internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de
Über 500 Internetanbieter wurden von den Berliner Verbraucherschützern bereits verwarnt, weil sie Verbraucherrechte missachtet hatten.
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Anfang Dezember bestellte ich bei diesem Onlinehändler (mit der deutschen Webseite "www.schlauerschirmshop.de") einen Schirm. Er wurde (erst) am 29. Dezember 2020 geliefert und war defekt (festgestellt am 6.1. bei Geschenkübergabe). Seit dem 7. Januar 2021 reklamiere ich den defekten Schirm fast täglich, oft mit einem angehängten Kurzfilm, der den Schaden zeigt, entweder über die Kontaktzeilen der Webseite oder über die für Reklamationen in den AGBs aufgeführte Mailanschrift info@schlauerschirmshop.de. Nur auf meine Texte in den Kontaktzeilen gibt es eine Reaktion, aber immer nichts-aussagend. Man würde sich kümmern. Man hätte von mir keine Bilder bekommen. Nie wird mir eine Information gegeben, wie ich mich verhalten soll. Es gibt nur eine Anschrift in Bern, Schweiz, Rodtmattstrasse. 52. Ein Freund von mir, der dort in der Nähe wohnt, hat einmal nachgesehen. Es gibt dort keinen Hinweis auf diese Firma, keinen Briefkasten, nur 10 Privatpersonen.