Online-Shops für Gebrauchtes Viele Second-Hand-Shops informieren schlecht

Online-Shops für Gebrauchtes - Viele Second-Hand-Shops informieren schlecht

Einwand­frei? Auch wer gebraucht kauft, hat das Recht, Mängel zu reklamieren, auf die der Verkäufer zuvor nicht hingewiesen hat. © Getty Images / Tang Ming Tung

Das Verbraucher­schutz-Netz­werk CPC hat Second-Hand-Shops im Internet untersucht. Das Ergebnis: Viele klären nicht korrekt über Gewähr­leistungs­rechte auf.

Gebraucht statt neu zu kaufen spart nicht nur Geld, sondern ist auch nach­haltiger. Second-Hand-Verkaufs­platt­formen im Netz machen es einfach, ein gebrauchtes Smartphone oder eine Jacke aus zweiter Hand zu erwerben. Im Rahmen einer EU-weit abge­stimmten Unter­suchung hat das Consumer Protection Cooperation Network (CPC) sich 356 solcher Second-Verkaufs­platt­formen genauer angesehen.

Fast die Hälfte weist nicht auf Gewähr­leistungs­rechte hin

Das CPC interes­sierte vor allem zweierlei. Erstens: Kommen die Platt­formen ihren vom europäischen Recht vorgegebenen Informations­pflichten nach? Zweitens: Betreiben die Platt­formen Greenwashing, indem sie irreführende Werbeaussagen tätigen?

Das Ergebnis zur ersten Frage: Rund 45 Prozent weisen nicht ausreichend darauf hin, welche Rechte Verbrauche­rinnen und Verbraucher haben, falls die gekaufte Ware sich als mangelhaft heraus­stellt. Der Hinweis, dass Nutze­rinnen und Nutzer einen abge­schlossenen Vertrag inner­halb von 14 Tagen widerrufen können, ist bei immerhin 40 Prozent der Platt­formen nicht eindeutig genug.

Tipp: Wie Sie gekaufte Waren am besten umtauschen, erfahren Sie in unserem Artikel So klappen Widerruf und Umtausch. Wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie etwas reklamieren wollen, erfahren sie im Artikel Mangelhafte Ware richtig reklamieren. Generelle Tipps zum sicheren Onlinekauf, lesen Sie hier: Sicher einkaufen im Netz.

Irreführende Werbeaussagen

Auch zur Frage des Greenwashings stieß die Studie auf Kritikwürdiges. Das CPC fand bei gut einem Drittel der untersuchten Shops Werbung mit Umwelt­aussagen − 20 Prozent davon stuft sie als potenziell irreführend und damit als Greenwashing ein.

Werbung mit Umwelt­aussagen unterliegt in der EU strengen Auflagen. So dürfen etwa allgemeine Werbeaussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „CO2-Neutral“ nur noch dann getätigt werden, wenn der Anbieter klar nach­weisen kann, dass diese Eigenschaften auch bestehen und auf welcher Grund­lage die Aussage getätigt wird.

Für Deutsch­land haben das Umwelt­bundes­amt, der Verbraucherzentrale Bundes­verband und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wett­bewerbs die Teil­nahme an der Untersuchung koor­diniert.

Privatverkäufer dürfen Gewähr­leistung ausschließen

Falls Kundinnen oder Kunden inner­halb von zwei Jahren ab Kauf eines Produktes einen Mangel fest­stellen, haben sie Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Austausch. Für gebrauchte Waren gilt ebenfalls eine gesetzliche Gewähr­leistung (im Gesetz: Sach­mangelhaftung), jedoch mit folgenden Einschränkungen:

  • Gewerb­liche Händler dürfen die Sach­mangelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr kürzen. Für Fehler oder Defekte, auf die sie schon vor dem Kauf ausdrück­lich hingewiesen haben, haften sie nicht.
  • Privatleute, die Gebrauchtes an andere Privatpersonen verkaufen, dürfen die Sach­mangelhaftung komplett ausschließen − müssen aber trotzdem einhalten, was sie in der Produkt­beschreibung versprechen.

Tipp: Was für Sie beim Verkaufen von Second-Hand-Ware gilt, erklären wir im Artikel Privatverkauf im Internet.

Refurbished-Platt­formen im Test der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat 2023 Shops für refurbished Handys − also für professionell aufbereitete Gebraucht-Smartphones − getestet. Sechs von neun getesteten Anbietern schnitten gut ab. Und mit einigen Platt­formen ließ sich kräftig sparen.

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