Neue Bauvorschriften Wo jetzt eine Solar­anlage aufs Dach muss

Neue Bauvorschriften - Wo jetzt eine Solar­anlage aufs Dach muss

Klima­schutz. Bei Neubau und Dachsanierung müssen jetzt häufiger Solar­anlagen mit einge­plant werden. © photoschmidt 2023

Bayern, Bremen, Nieder­sachsen und Nord­rhein-West­falen weiten 2025 die Pflicht für Solar­anlagen auf neuen Wohn­häusern aus. Entscheidend ist oft das Datum des Bauantrags.

Bayern: ab Januar 2025

Wer in Bayern ein Wohn­haus baut oder ein Dach saniert, soll eine Solar­anlage auf dem Dach installieren und betreiben. Diese Neuregelung der bayerischen Bauordnung gilt für neue Wohn­gebäude, deren Antrag auf Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2025 einge­reicht wird. Sie gilt ebenso für Dachhautsanierungen, die ab diesem Zeit­punkt begonnen werden. Gibt es bereits eine Solar­thermie­anlage oder andere Anlagen, die Strom aus erneuer­baren Energien erzeugen, können diese anerkannt werden.

Bremen: ab Juli 2025

Neubauten mit einer Dach­fläche ab 50 Quadrat­metern brauchen in der Hansestadt Bremen eine Solar­anlage auf dem Dach, wenn ihr Bauantrag ab dem 1. Juli 2025 gestellt wird. Die Anlage muss so groß sein, dass mindestens die Hälfte der Dach­fläche damit bedeckt ist.

Nieder­sachsen: ab Januar 2025

Wer ein Wohn­haus neu baut oder das Dach eines bestehenden Hauses grund­legend saniert, muss in Nieder­sachsen ab dem 1. Januar 2025 mindestens die Hälfte der Dach­fläche mit Solarmodulen ausstatten. Das schreibt die Niedersächsische Bauordnung vor. Die Pflicht gilt aber nur, wenn die Dach­fläche größer als 50 Quadrat­meter ist.

NRW: ab Januar 2025

Bauher­rinnen und Bauherren von neuen Wohn­gebäuden müssen in Nord­rhein-West­falen ab dem 1. Januar 2025 eine Solar­anlage zur Strom­erzeugung auf dem Dach installieren und betreiben, wenn die Dach­fläche größer als 50 Quadrat­meter ist. Die Solar­anlage sollte so groß sein, dass sie das „tech­nisch-wirt­schaftliche Optimum“ ausschöpft, heißt es in der Landesbauordnung von Nord­rhein-West­falen.

Wo schon länger eine Solar­pflicht gilt

In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz bestehen bereits seit Längerem Vorschriften, welche Wohn­gebäude eine Solar­anlage auf dem Dach erhalten müssen. In Rhein­land-Pfalz müssen bislang nur die Voraus­setzungen für eine spätere Installation geschaffen werden.

Bundes­länder ohne Pflicht zur Solar­anlage

Einige Bundes­länder haben noch keine Solar­pflicht für private Wohn­gebäude. Manche arbeiten derzeit an der gesetzlichen Einführung. Dazu gehören Hessen, Meck­lenburg-Vorpommern, das Saar­land, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Land­tag von Schleswig-Holstein soll Anfang 2025 ein entsprechendes Gesetz beschließen.

Tipp: Eine Solar­strom­anlage kostet zwar erst einmal Geld, spart aber auch über viele Jahre Strom­kosten und bringt Erträge.

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