
Klimaschutz. Bei Neubau und Dachsanierung müssen jetzt häufiger Solaranlagen mit eingeplant werden. © photoschmidt 2023
Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen weiten 2025 die Pflicht für Solaranlagen auf neuen Wohnhäusern aus. Entscheidend ist oft das Datum des Bauantrags.
Bayern: ab Januar 2025
Wer in Bayern ein Wohnhaus baut oder ein Dach saniert, soll eine Solaranlage auf dem Dach installieren und betreiben. Diese Neuregelung der bayerischen Bauordnung gilt für neue Wohngebäude, deren Antrag auf Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2025 eingereicht wird. Sie gilt ebenso für Dachhautsanierungen, die ab diesem Zeitpunkt begonnen werden. Gibt es bereits eine Solarthermieanlage oder andere Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, können diese anerkannt werden.
Bremen: ab Juli 2025
Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern brauchen in der Hansestadt Bremen eine Solaranlage auf dem Dach, wenn ihr Bauantrag ab dem 1. Juli 2025 gestellt wird. Die Anlage muss so groß sein, dass mindestens die Hälfte der Dachfläche damit bedeckt ist.
Niedersachsen: ab Januar 2025
Wer ein Wohnhaus neu baut oder das Dach eines bestehenden Hauses grundlegend saniert, muss in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2025 mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Solarmodulen ausstatten. Das schreibt die Niedersächsische Bauordnung vor. Die Pflicht gilt aber nur, wenn die Dachfläche größer als 50 Quadratmeter ist.
NRW: ab Januar 2025
Bauherrinnen und Bauherren von neuen Wohngebäuden müssen in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2025 eine Solaranlage zur Stromerzeugung auf dem Dach installieren und betreiben, wenn die Dachfläche größer als 50 Quadratmeter ist. Die Solaranlage sollte so groß sein, dass sie das „technisch-wirtschaftliche Optimum“ ausschöpft, heißt es in der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen.
Wo schon länger eine Solarpflicht gilt
In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz bestehen bereits seit Längerem Vorschriften, welche Wohngebäude eine Solaranlage auf dem Dach erhalten müssen. In Rheinland-Pfalz müssen bislang nur die Voraussetzungen für eine spätere Installation geschaffen werden.
Bundesländer ohne Pflicht zur Solaranlage
Einige Bundesländer haben noch keine Solarpflicht für private Wohngebäude. Manche arbeiten derzeit an der gesetzlichen Einführung. Dazu gehören Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Landtag von Schleswig-Holstein soll Anfang 2025 ein entsprechendes Gesetz beschließen.
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