E-Auto-Förderung So sparen Sie beim Wechsel

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E-Auto-Förderung - So sparen Sie beim Wechsel

E-Auto-Prämie. Damit Deutsch­land bis 2045 klima­neutral wird, sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahr­zeuge zugelassen werden – und Autos mit Verbrenner­motoren ersetzen. © Getty Images / iStockphoto

Für Anschaffung oder Leasing eines E- oder Hybrid-Autos gibt es verschiedene Spar­möglich­keiten und Prämien. Ab 2023 wird die staatliche Förderung einge­schränkt.

Das sollten Sie wissen

Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind günstig. Wer verschiedene Förder- und Spar­möglich­keiten in Anspruch nimmt, kann viel Geld bei der Anschaffung von E-Autos, Plug-In-Hybriden oder Wallboxen sparen.

Die Fördermöglich­keiten im Über­blick:

  • Bafa-Inno­vations­prämie
  • THG-Quote
  • Steuer­vorteile
  • Lokale und regionale Förderung

Bafa-Inno­vations­prämie

Bis zu 9 000 Euro. Das größte Spar­potenzial beim Kauf oder Leasing eines Elektro­autos bietet aktuell der Umwelt­bonus des Bundes­amts für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa), der 2020 durch die Inno­vations­prämie aufgestockt wurde. Für neue E-Autos mit einem Listen­preis von weniger als 40 000 Euro gibt es zurzeit die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Auto­hersteller, also 50 Prozent zur staatlichen Förderung dazu – zumindest noch bis Ende diesen Jahres.

Einschränkungen ab 2023. Ab dem kommenden Jahr werden die staatlichen Förderbeträge Schritt für Schritt verringert, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt hat. Ab 2024 werden sehr teure E-Autos gar nicht mehr staatlich gefördert. Die Hersteller geben auf die reduzierten Fördersummen voraus­sicht­lich weiterhin zusätzlich jeweils 50 Prozent Rabatt. Hier die wichtigsten Änderungen für Verbrauche­rinnen und Verbraucher (Herstel­lerrabatte in Klammern).

Ab 1. Januar 2023:

  • Förderung für E-Autos bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (+ 2 250 Euro voraus­sicht­licher Herstel­lernach­lass),
  • Förderung für E-Autos bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (+ 1 500 Euro voraus­sicht­licher Herstel­lernach­lass),
  • keine Förderung mehr für Plug-In-Hybride.

Ab 1. Januar 2024:

  • Förderung für E-Autos bis 45 000 Euro: 3 000 Euro (+ 1 500 Euro voraus­sicht­licher Herstel­lernach­lass),
  • keine Förderung mehr für E-Autos mit Listen­preis von mehr als 45 000 Euro.

Recht­zeitig planen. Welche Modelle mit wie viel Geld gefördert werden, erfahren Sie konkret auf der Website des Bafa. Hier können Sie nach­schauen, ob Ihr Wunsch­auto zu den geförderten Fahr­zeugen gehört, und die Förderung nach dem Kauf beantragen. Dazu wird unter anderem die Zulassungs­bescheinigung Teil I benötigt.

Die aktuelle, volle staatliche Förderung, die noch bis Ende 2022 gilt, können Sie nur bekommen, wenn Sie Ihr E-Auto oder Ihren Plug-In-Hybriden bis Ende 2022 zugelassen haben. Auch für die kommenden Jahre sollten Sie die Anschaffung vor dem Hintergrund der andauernden Liefer­engpässe lang­fristig planen.

Tipp: Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).

THG-Quote

Seit Anfang 2020 können E-Auto­fahrer und -fahre­rinnen zusätzlich mithilfe der Treib­haus­gasminderungs­quote (THG-Quote) sparen, indem sie den Gegen­wert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Unternehmen verkaufen. Mit ihrer Zulassungs­bescheinigung Teil I müssen sie sich bei einem Dienst­leister registrieren, der sich um die Registrierung des Fahr­zeugs beim Umwelt­bundes­amt und den Verkauf der CO2-Einsparung kümmert. Je nach Anbieter landen so bis zu 400 Euro im Jahr auf ihrem Bank­konto.

Tipp: Ausführ­liche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.

Elektromobilität in Zahlen

Mindestens 15 Millionen Elektro­autos sollen laut Koalitions­vertrag der Bundes­regierung bis 2030 in Deutsch­land zugelassen sein. Anfang 2022 waren es laut Kraft­fahrt-Bundes­amt 618 460 – etwa doppelt so viele wie noch im Januar 2021. Um das Klimaziel recht­zeitig zu erreichen, müssten laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung pro Monat rund 130 000 E-Autos neu zugelassen werden. Im Jahr 2021 betrug die Zahl der monatlichen Neuzulassungen von E-Autos im Durch­schnitt etwa 30 000.

E-Autos machen im Moment 1,3 Prozent aller Pkw in Deutsch­land aus, Plug-In-Hybride weitere 1,3 Prozent. Im vergangenen Jahr machten E-Autos und Plug-In-Hybride zusammen mehr als ein Viertel aller Neuzulassungen aus. 2022 wollen deutsche und interna­tionale Hersteller insgesamt 28 neue E-Auto-Modelle auf den Markt bringen.

Steuer­vorteile dank E-Auto

Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebraucht­wagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer über­nehmen können. Falls E-Auto­fahrer bei ihrem Arbeit­geber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geld­werten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essens­gutscheine müssen sie auf den Strom­preis keine Lohn­steuer bezahlen. Wer einen Dienst­wagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuer­vergüns­tigungen.

Hand­werk­erkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetz­bar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrts­kosten, die mit dem Einbau im Zusammen­hang stehen. Absetz­bar sind höchs­tens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanz­amt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.

Tipp: Auch mit einem güns­tigen Auto­strom­tarif können Sie beim Betrieb der Wall­box sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektro­auto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.

Lokale und regionale Förderung

Einige Bundes­länder, Kommunen und regionale Energieversorger bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württem­berg allen, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wall­box. Auch der rhei­nische Energieversorger Rhenag fördert die Anschaffung eines neuen E-Autos mit 500 Euro – voraus­gesetzt, man bezieht dort für die nächsten fünf Jahre seinen Strom.

Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglich­keiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landes­ebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.

Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität

  • Wall­boxen. Gute Strom­tank­stellen für Ihr Heim zeigt der Wallboxen-Test
  • Auto­strom-Tarife. Mit unserem Vergleich finden Sie den passenden Autostrom-Tarif fürs Laden zu Hause.
  • Ladesäulen-Apps. Welche Apps sind am komfortabelsten und melde zuver­lässig verfügbare Strom­tank­stellen in der Nähe? Das verrät unser Test von Lade-Apps.
  • THG-Quote. Wir sagen, wie Sie mit dem E-Auto Geld verdienen und worauf Sie dabei achten sollten.
  • Kfz-Versicherung. Was zu beachten ist, wenn Sie ein Elektro­auto versichern, steht in unserem Special Kfz-Versicherung. Güns­tige und leistungs­starke Tarife für Ihr E-Auto ermittelt unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2022 um 15:49 Uhr
Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.

testdxtat am 22.03.2022 um 10:41 Uhr
Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr
Teil I

Guten Tag,
ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listen­preis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Auto­hersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr
Teil II

Für Neuwagen:
Gemeint ist zunächst der Listenpreis ohne Umsatzsteuer, als Privatperson "denkt" man üblicherweise in Bruttopreisen, d.h. die relevante Grenze (bei 19% Umsatzsteuer) beträgt 47 600 Euro.
Ebenso ist mit "3 000 Euro vom Autohersteller" gemeint, dass der Autohersteller ein Nachlass auf den Nettolistenpreis des Fahrzeugs gewähren muss (es gibt diverse formale Anforderungen an den Rechnungsaufbau, siehe Abschnitt "Musterunterlagen" in https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html), um die 6 000 EURO-Zahlung vom Staat (der Bafa) beantragen zu können. Aus Sicht einer Privatperson beträgt der Nachlass des Autoherstellers (bei 19% Umsatzsteuer) also 3 570 Euro.

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.