
E-Auto-Prämie. Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden – und Autos mit Verbrennermotoren ersetzen. © Getty Images / iStockphoto
Der Kauf und Betrieb eines E-Autos wird gefördert. Ab September gilt das auch für die Installation einer Ladestation in Kombination mit Solaranlage und Stromspeicher.
Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind günstig. Wer Förder- und Sparmöglichkeiten in Anspruch nimmt, kann viel Geld bei der Anschaffung eines E-Autos oder einer einzelnen Wallbox sparen. Ab 26. September 2023 gibt es einen weiteren Zuschuss für die Installation einer Photovoltaik-Anlage im Kombination mit der Installation einer Ladestation für Elektroautos und einem Solarstromspeicher. Der maximale Zuschuss liegt bei 10 200 Euro. Wichtig zu wissen: Plug-in-Hybride werden seit 2023 nicht mehr gefördert.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
- Bafa-Innovationsprämie
- Kombi-Förderung von Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher
- THG-Quote
- Steuervorteile
- Lokale und regionale Förderung
Bafa-Innovationsprämie beträgt bis zu 4 500 Euro
Die E-Autoprämie besteht aus zwei Teilen. Dem Bundesanteil, den die Eigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragen müssen und einem Herstelleranteil, den der Händler beim Kauf mit dem Neupreis verrechnet.
Bis zu 4 500 Euro vom Staat. Wie hoch die Förderung vom Bafa ist, hängt vom Nettolistenpreis des Basismodells ab.
Für Anträge seit 1. Januar 2023 gilt:
- Förderung für E-Autos mit einem Listenpreis bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (plus 2250 Euro Herstellernachlass)
- Förderung für E-Autos bis mit einem Listenpreis bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Herstellernachlass).
- Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 12 Monate. Das gilt auch für Leasing-Autos. Wichtig: Nur für Leasing-Verträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten gibt es die komplette Fördersumme.
- Auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge gibt es einen Bonus: Ihre Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein. Das Fahrzeug darf nicht aus einem Privatkauf stammen, sondern muss beim Fahrzeughändler gekauft werden.
- Seit dem 1. September können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen.
Tipp: Ein Merkblatt mit allen Details zur Förderung gibt es auf der Internetseite des zuständigen Bundesamts. Die gesamte Förderrichtlinie finden Sie hier.
Für Anträge ab 1. Januar 2024 gilt:
- Förderung für E-Autos mit einem Listenpreis bis 45 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Händlernachlass).
Rechtzeitig planen. Welche Auto-Modelle gefördert werden, erfahren Sie auf der Website des Bafa. Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Wunschauto zu den geförderten Fahrzeugen gehört, und die Förderung nach der Zulassung beantragen. Dazu wird unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Tipp: Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).
Bis zu 10 200 Euro für Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher
Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung E-Autobesitzer, die ihr Fahrzeug mit selbst erzeugtem Strom laden. Dafür stellt sie 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines selbst genutzten Hauses, die eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher installieren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der PV-Anlage, der Wallbox und des Speichers ab. Bei höherer Leistung steigt die Förderung. Maximal sind 10 200 Euro möglich: Hierfür muss die PV-Anlage eine Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kwP) haben und die Ladestation bidirektional ladbar sein, also dafür sorgen, dass das E-Auto Strom speichern und bei Bedarf wieder abgeben kann. Das E-Auto muss bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
Tipp: Mehr Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und auf diesem Merkblatt. Anträge können ab 26. September 2023 gestellt werden.
THG-Prämie: Jährlich 200 bis 300 Euro extra
Seit Anfang 2020 können E-Autofahrer und -fahrerinnen zusätzlich mithilfe der THG-Prämie Geld sparen. Dazu verkaufen sie den Gegenwert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Mineralölunternehmen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Mit ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I registrieren sie sich bei einem Dienstleister. Er kümmert sich dann um die Registrierung des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparung. Je nach Anbieter landen so zwischen 200 und 300 Euro auf dem Bankkonto.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.
Steuervorteile dank E-Auto
Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebrauchtwagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer übernehmen können. Falls E-Autofahrer bei ihrem Arbeitgeber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essensgutscheine müssen sie auf den Strompreis keine Lohnsteuer bezahlen. Wer einen Dienstwagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuervergünstigungen.
Handwerkerkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetzbar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrtskosten, die mit dem Einbau im Zusammenhang stehen. Absetzbar sind höchstens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanzamt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.
Tipp: Auch mit einem günstigen Autostromtarif können Sie beim Betrieb der Wallbox sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektroauto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.
Lokale und regionale Förderung
Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württemberg zum Beispiel Mitbürgern, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben oder anschaffen wollen, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wallbox.
Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.
Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität
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- Halter von E-Autos können eingespartes CO2 verkaufen und dafür eine THG-Prämie erhalten. Dafür nutzen sie am besten einen Dienstleister. Jetzt ist die Prämie gesunken.
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- Für E-Autos gibt es eigene Stromtarife. 57 dieser Autostrom-Tarife zeigt unser Vergleich. Interessant: Regionale Anbieter sind oft deutlich günstiger als überregionale.
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@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.
Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)
Guten Tag,
ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listenpreis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Autohersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.
Für Neuwagen:
Gemeint ist zunächst der Listenpreis ohne Umsatzsteuer, als Privatperson "denkt" man üblicherweise in Bruttopreisen, d.h. die relevante Grenze (bei 19% Umsatzsteuer) beträgt 47 600 Euro.
Ebenso ist mit "3 000 Euro vom Autohersteller" gemeint, dass der Autohersteller ein Nachlass auf den Nettolistenpreis des Fahrzeugs gewähren muss (es gibt diverse formale Anforderungen an den Rechnungsaufbau, siehe Abschnitt "Musterunterlagen" in https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html), um die 6 000 EURO-Zahlung vom Staat (der Bafa) beantragen zu können. Aus Sicht einer Privatperson beträgt der Nachlass des Autoherstellers (bei 19% Umsatzsteuer) also 3 570 Euro.
Kommentar vom Autor gelöscht.