Für Anschaffung oder Leasing eines E- oder Hybrid-Autos gibt es verschiedene Sparmöglichkeiten und Prämien. Ab 2023 wird die staatliche Förderung eingeschränkt.
Das sollten Sie wissen
Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind günstig. Wer verschiedene Förder- und Sparmöglichkeiten in Anspruch nimmt, kann viel Geld bei der Anschaffung von E-Autos, Plug-In-Hybriden oder Wallboxen sparen.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick:
Bafa-Innovationsprämie
THG-Quote
Steuervorteile
Lokale und regionale Förderung
Bafa-Innovationsprämie
Bis zu 9 000 Euro. Das größte Sparpotenzial beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos bietet aktuell der Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), der 2020 durch die Innovationsprämie aufgestockt wurde. Für neue E-Autos mit einem Listenpreis von weniger als 40 000 Euro gibt es zurzeit die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Autohersteller, also 50 Prozent zur staatlichen Förderung dazu – zumindest noch bis Ende diesen Jahres.
Einschränkungen ab 2023. Ab dem kommenden Jahr werden die staatlichen Förderbeträge Schritt für Schritt verringert, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt hat. Ab 2024 werden sehr teure E-Autos gar nicht mehr staatlich gefördert. Die Hersteller geben auf die reduzierten Fördersummen voraussichtlich weiterhin zusätzlich jeweils 50 Prozent Rabatt. Hier die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher (Herstellerrabatte in Klammern).
Ab 1. Januar 2023:
Förderung für E-Autos bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (+ 2 250 Euro voraussichtlicher Herstellernachlass),
Förderung für E-Autos bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (+ 1 500 Euro voraussichtlicher Herstellernachlass),
keine Förderung mehr für Plug-In-Hybride.
Ab 1. Januar 2024:
Förderung für E-Autos bis 45 000 Euro: 3 000 Euro (+ 1 500 Euro voraussichtlicher Herstellernachlass),
keine Förderung mehr für E-Autos mit Listenpreis von mehr als 45 000 Euro.
Rechtzeitig planen. Welche Modelle mit wie viel Geld gefördert werden, erfahren Sie konkret auf der Website des Bafa. Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Wunschauto zu den geförderten Fahrzeugen gehört, und die Förderung nach dem Kauf beantragen. Dazu wird unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Die aktuelle, volle staatliche Förderung, die noch bis Ende 2022 gilt, können Sie nur bekommen, wenn Sie Ihr E-Auto oder Ihren Plug-In-Hybriden bis Ende 2022 zugelassen haben. Auch für die kommenden Jahre sollten Sie die Anschaffung vor dem Hintergrund der andauernden Lieferengpässe langfristig planen.
Tipp: Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).
THG-Quote
Seit Anfang 2020 können E-Autofahrer und -fahrerinnen zusätzlich mithilfe der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sparen, indem sie den Gegenwert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Unternehmen verkaufen. Mit ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I müssen sie sich bei einem Dienstleister registrieren, der sich um die Registrierung des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparung kümmert. Je nach Anbieter landen so bis zu 400 Euro im Jahr auf ihrem Bankkonto.
Mindestens 15 Millionen Elektroautos sollen laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis 2030 in Deutschland zugelassen sein. Anfang 2022 waren es laut Kraftfahrt-Bundesamt 618 460 – etwa doppelt so viele wie noch im Januar 2021. Um das Klimaziel rechtzeitig zu erreichen, müssten laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung pro Monat rund 130 000 E-Autos neu zugelassen werden. Im Jahr 2021 betrug die Zahl der monatlichen Neuzulassungen von E-Autos im Durchschnitt etwa 30 000.
E-Autos machen im Moment 1,3 Prozent aller Pkw in Deutschland aus, Plug-In-Hybride weitere 1,3 Prozent. Im vergangenen Jahr machten E-Autos und Plug-In-Hybride zusammen mehr als ein Viertel aller Neuzulassungen aus. 2022 wollen deutsche und internationale Hersteller insgesamt 28 neue E-Auto-Modelle auf den Markt bringen.
Steuervorteile dank E-Auto
Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebrauchtwagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer übernehmen können. Falls E-Autofahrer bei ihrem Arbeitgeber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essensgutscheine müssen sie auf den Strompreis keine Lohnsteuer bezahlen. Wer einen Dienstwagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuervergünstigungen.
Handwerkerkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetzbar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrtskosten, die mit dem Einbau im Zusammenhang stehen. Absetzbar sind höchstens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanzamt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.
Tipp: Auch mit einem günstigen Autostromtarif können Sie beim Betrieb der Wallbox sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektroauto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.
Lokale und regionale Förderung
Einige Bundesländer, Kommunen und regionale Energieversorger bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württemberg allen, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wallbox. Auch der rheinische Energieversorger Rhenag fördert die Anschaffung eines neuen E-Autos mit 500 Euro – vorausgesetzt, man bezieht dort für die nächsten fünf Jahre seinen Strom.
Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.
Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität
Wallboxen. Gute Stromtankstellen für Ihr Heim zeigt der Wallboxen-Test
Autostrom-Tarife. Mit unserem Vergleich finden Sie den passenden Autostrom-Tarif fürs Laden zu Hause.
Ladesäulen-Apps. Welche Apps sind am komfortabelsten und melde zuverlässig verfügbare Stromtankstellen in der Nähe? Das verrät unser Test von Lade-Apps.
Kfz-Versicherung. Was zu beachten ist, wenn Sie ein Elektroauto versichern, steht in unserem Special Kfz-Versicherung. Günstige und leistungsstarke Tarife für Ihr E-Auto ermittelt unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich
- Die eigene Wallbox soll E-Auto-Nutzer unabhängiger machen. Was die Ladestationen für die Garage taugen und wie Sie Ihr E-Auto zu Hause laden, verrät unser Wallboxen-Test.
- Halter von E-Autos können eingespartes CO2 verkaufen und dafür Geld bekommen? Das geht – mithilfe von Dienstleistern. Wir haben 36 davon geprüft, empfehlen aber nur 14.
- Für E-Autos gibt es eigene Stromtarife. 57 dieser Autostrom-Tarife zeigt unser Vergleich. Interessant: Regionale Anbieter sind oft deutlich günstiger als überregionale.
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Stiftung_Warentest am 23.03.2022 um 15:49 Uhr
Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?
@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.
Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen? Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)
Guten Tag, ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listenpreis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Autohersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.
Für Neuwagen: Gemeint ist zunächst der Listenpreis ohne Umsatzsteuer, als Privatperson "denkt" man üblicherweise in Bruttopreisen, d.h. die relevante Grenze (bei 19% Umsatzsteuer) beträgt 47 600 Euro. Ebenso ist mit "3 000 Euro vom Autohersteller" gemeint, dass der Autohersteller ein Nachlass auf den Nettolistenpreis des Fahrzeugs gewähren muss (es gibt diverse formale Anforderungen an den Rechnungsaufbau, siehe Abschnitt "Musterunterlagen" in https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html), um die 6 000 EURO-Zahlung vom Staat (der Bafa) beantragen zu können. Aus Sicht einer Privatperson beträgt der Nachlass des Autoherstellers (bei 19% Umsatzsteuer) also 3 570 Euro.
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@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.
Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)
Guten Tag,
ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listenpreis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Autohersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.
Für Neuwagen:
Gemeint ist zunächst der Listenpreis ohne Umsatzsteuer, als Privatperson "denkt" man üblicherweise in Bruttopreisen, d.h. die relevante Grenze (bei 19% Umsatzsteuer) beträgt 47 600 Euro.
Ebenso ist mit "3 000 Euro vom Autohersteller" gemeint, dass der Autohersteller ein Nachlass auf den Nettolistenpreis des Fahrzeugs gewähren muss (es gibt diverse formale Anforderungen an den Rechnungsaufbau, siehe Abschnitt "Musterunterlagen" in https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html), um die 6 000 EURO-Zahlung vom Staat (der Bafa) beantragen zu können. Aus Sicht einer Privatperson beträgt der Nachlass des Autoherstellers (bei 19% Umsatzsteuer) also 3 570 Euro.
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