E-Auto-Förderung So sparen Sie beim Wechsel auf ein E-Auto

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E-Auto-Förderung - So sparen Sie beim Wechsel auf ein E-Auto

E-Auto-Prämie. Damit Deutsch­land bis 2045 klima­neutral wird, sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahr­zeuge zugelassen werden – und Autos mit Verbrenner­motoren ersetzen. © Getty Images / iStockphoto

Der Kauf und Betrieb eines E-Autos wird gefördert. Ab September gilt das auch für die Installation einer Lade­station in Kombination mit Solar­anlage und Stromspeicher.

Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind günstig. Wer Förder- und Spar­möglich­keiten in Anspruch nimmt, kann viel Geld bei der Anschaffung eines E-Autos oder einer einzelnen Wallbox sparen. Ab 26. September 2023 gibt es einen weiteren Zuschuss für die Installation einer Photovoltaik-Anlage im Kombination mit der Installation einer Lade­station für Elektro­autos und einem Solar­stromspeicher. Der maximale Zuschuss liegt bei 10 200 Euro. Wichtig zu wissen: Plug-in-Hybride werden seit 2023 nicht mehr gefördert.

Die Fördermöglich­keiten im Über­blick

  • Bafa-Inno­vations­prämie
  • Kombi-Förderung von Lade­station, PV-Anlage und Solar­stromspeicher
  • THG-Quote
  • Steuer­vorteile
  • Lokale und regionale Förderung

Bafa-Inno­vations­prämie beträgt bis zu 4 500 Euro

Die E-Auto­prämie besteht aus zwei Teilen. Dem Bundes­anteil, den die Eigentümer beim Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) nach der Zulassung des Fahr­zeugs beantragen müssen und einem Herstel­ler­anteil, den der Händler beim Kauf mit dem Neupreis verrechnet.

Bis zu 4 500 Euro vom Staat. Wie hoch die Förderung vom Bafa ist, hängt vom Nettolisten­preis des Basismodells ab.

Für Anträge seit 1. Januar 2023 gilt:

  • Förderung für E-Autos mit einem Listen­preis bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (plus 2250 Euro Herstel­lernach­lass)
  • Förderung für E-Autos bis mit einem Listen­preis bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Herstel­lernach­lass).
  • Die Mindest­haltedauer des Fahr­zeugs beträgt 12 Monate. Das gilt auch für Leasing-Autos. Wichtig: Nur für Leasing-Verträge mit einer Lauf­zeit ab 24 Monaten gibt es die komplette Fördersumme.
  • Auch für junge gebrauchte E-Fahr­zeuge gibt es einen Bonus: Ihre Erst­zulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein. Das Fahr­zeug darf nicht aus einem Privatkauf stammen, sondern muss beim Fahr­zeughändler gekauft werden.
  • Seit dem 1. September können nur noch Privatpersonen den Umwelt­bonus beantragen.

Tipp: Ein Merk­blatt mit allen Details zur Förderung gibt es auf der Internetseite des zuständigen Bundes­amts. Die gesamte Förderricht­linie finden Sie hier.

Für Anträge ab 1. Januar 2024 gilt:

  • Förderung für E-Autos mit einem Listen­preis bis 45 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Händ­lernach­lass).

Recht­zeitig planen. Welche Auto-Modelle gefördert werden, erfahren Sie auf der Website des Bafa. Hier können Sie nach­schauen, ob Ihr Wunsch­auto zu den geförderten Fahr­zeugen gehört, und die Förderung nach der Zulassung beantragen. Dazu wird unter anderem die Zulassungs­bescheinigung Teil I benötigt.

Tipp: Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).

Bis zu 10 200 Euro für Lade­station, PV-Anlage und Stromspeicher

Mit einem neuen Förderprogramm ­unterstützt die Bundes­regierung E-Auto­besitzer, die ihr Fahr­zeug mit selbst erzeugtem Strom laden. Dafür stellt sie 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Antrags­berechtigt sind Eigentümer eines selbst genutzten Hauses, die eine Lade­station in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solar­strom­speicher installieren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der PV-Anlage, der Wall­box und des Speichers ab. Bei höherer Leistung steigt die Förderung. Maximal sind 10 200 Euro möglich: Hierfür muss die PV-Anlage eine Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kwP) haben und die Lade­station bidirek­tional ladbar sein, also dafür sorgen, dass das E-Auto Strom speichern und bei Bedarf wieder abgeben kann. Das E-Auto muss bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein.

Tipp: Mehr Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und auf diesem Merkblatt. Anträge können ab 26. September 2023 gestellt werden.

THG-Prämie: Jähr­lich 200 bis 300 Euro extra

Seit Anfang 2020 können E-Auto­fahrer und -fahre­rinnen zusätzlich mithilfe der THG-Prämie Geld sparen. Dazu verkaufen sie den Gegen­wert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Mineral­ölunternehmen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Mit ihrer Zulassungs­bescheinigung Teil I registrieren sie sich bei einem Dienst­leister. Er kümmert sich dann um die Registrierung des Fahr­zeugs beim Umwelt­bundes­amt und den Verkauf der CO2-Einsparung. Je nach Anbieter landen so zwischen 200 und 300 Euro auf dem Bank­konto.

Tipp: Ausführ­liche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.

Steuer­vorteile dank E-Auto

Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebraucht­wagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer über­nehmen können. Falls E-Auto­fahrer bei ihrem Arbeit­geber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geld­werten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essens­gutscheine müssen sie auf den Strom­preis keine Lohn­steuer bezahlen. Wer einen Dienst­wagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuer­vergüns­tigungen.

Hand­werk­erkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetz­bar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrts­kosten, die mit dem Einbau im Zusammen­hang stehen. Absetz­bar sind höchs­tens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanz­amt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.

Tipp: Auch mit einem güns­tigen Auto­strom­tarif können Sie beim Betrieb der Wall­box sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektro­auto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.

Lokale und regionale Förderung

Einige Bundes­länder und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württem­berg zum Beispiel Mitbürgern, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben oder anschaffen wollen, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wall­box.

Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglich­keiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landes­ebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.

Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität

  • Wall­boxen. Gute Strom­tank­stellen für Ihr Heim zeigt der Wallboxen-Test
  • Auto­strom-Tarife. Mit unserem Vergleich finden Sie den passenden Autostrom-Tarif fürs Laden zu Hause.
  • Ladesäulen-Apps. Welche Apps sind am komfortabelsten und melde zuver­lässig verfügbare Strom­tank­stellen in der Nähe? Das verrät unser Test von Lade-Apps.
  • THG-Quote. Wir sagen, wie Sie mit dem E-Auto Geld verdienen und worauf Sie dabei achten sollten.
  • Kfz-Versicherung. Was zu beachten ist, wenn Sie ein Elektro­auto versichern, steht in unserem Special Kfz-Versicherung. Güns­tige und leistungs­starke Tarife für Ihr E-Auto ermittelt unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich
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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2022 um 15:49 Uhr
Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.

testdxtat am 22.03.2022 um 10:41 Uhr
Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr
Teil I

Guten Tag,
ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listen­preis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Auto­hersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr
Teil II

Für Neuwagen:
Gemeint ist zunächst der Listenpreis ohne Umsatzsteuer, als Privatperson "denkt" man üblicherweise in Bruttopreisen, d.h. die relevante Grenze (bei 19% Umsatzsteuer) beträgt 47 600 Euro.
Ebenso ist mit "3 000 Euro vom Autohersteller" gemeint, dass der Autohersteller ein Nachlass auf den Nettolistenpreis des Fahrzeugs gewähren muss (es gibt diverse formale Anforderungen an den Rechnungsaufbau, siehe Abschnitt "Musterunterlagen" in https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html), um die 6 000 EURO-Zahlung vom Staat (der Bafa) beantragen zu können. Aus Sicht einer Privatperson beträgt der Nachlass des Autoherstellers (bei 19% Umsatzsteuer) also 3 570 Euro.

MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.