Muster­brief Kredit­bearbeitungs­gebühr So fordern Sie Ihr Geld zurück

Muster­brief Kredit­bearbeitungs­gebühr - So fordern Sie Ihr Geld zurück

© Thinkstock / J. Wendler

Kredit­bearbeitungs­gebühren sind rechts­widrig. Bank- und Sparkassen­kunden steht Erstattung zu. test.de bietet einen Musterbrief fürs Forderungsschreiben.

Klarer Fall

Der Bundes­gerichts­hof urteilte: Kredit­bearbeitungs­gebühren sind rechts­widrig. Die Begründung der Richter für ihr Urteil: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine Dienst­leistung für den Kunden. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse der Bank oder Bausparkasse, die Zahlungs­fähig­keit des Kunden zu prüfen und den Vertrags­abschluss vorzubereiten. Dafür darf sie nicht extra kassieren.

Muster­brief Rück­forderung Kredit­bearbeitungs­gebühren

Mit unserem Musterbrief fürs Forderungsschreiben können Sie gezahlte Bearbeitungs­gebühren zurück­fordern. Kopieren Sie den Muster­brief in Ihr Text­ver­arbeitungs­programm, fügen Sie Adressen und fehlende Daten ein und löschen Sie unsere Bearbeitungs­hinweise.

Was Sie tun können, wenn die Bank sich weigert, beschreibt test.de im Special Kreditbearbeitungsgebühren. test.de liefert außerdem Fragen und Antworten zum Thema.

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1344 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • BB111 am 28.01.2018 um 19:29 Uhr
    Verjährung Grauer Kapitalmarkt.

    BA112
    kk-ll@unitybox.de
    Hallo, in die Runde !
    Zunächst in die Runde.
    Was ist mit einer Schiffsanlage im Grauen Kapitalmarkt mit der Verjährung.
    Die Anlage wurde in 2007 abgeschlossen. Vertraglich zugestimmter Laufzeit ist das Jahr 2023.
    Bitte um eine erfreuliche E Mail
    Zunächst Danke
    BA112

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 17.07.2017 um 11:46 Uhr
    Re: Kontoführungsgebühr für Bauspardarlehn

    Bitte um Verständnis: Zum Einzelfall wollen und dürfen wir uns nicht äußern. Das ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Für Kredit- oder Darlehenskontoführungsgebühren gilt rechtlich nichts anderes als für Bearbeitungsgebühren. Sie sind unzulässig. Für Kontoführungsgebühren ist das auch schon seit vielen Jahren bekannt. Hier: https://www.test.de/Kreditgebuehren-So-fordern-Sie-ihr-Geld-zurueck-4309998-4310004/

  • thormann57 am 17.07.2017 um 11:38 Uhr
    Kontoführungsgebühr für Bauspardarlehn

    Ich bezahle bei Wüstenrot jährlich 10 Euro Kontoführungsgebühr für einen Bausparkredit. Ist das richtig so ?

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 28.02.2017 um 12:35 Uhr
    Re: Abschlussgebühren Bausparvertrag

    Daran ist leider nichts zu deuteln, der Bundesgerichtshof hat das eindeutig so entschieden: Bei Abschluss des Bausparvertrags dürfen die Bausparkassen im Interesse der Bausparergemeinschaft Abschlussgebühren kassieren. Es dürfen allerdings bei Abschluss von Darlehensverträgen dann keine Extra-Gebühren mehr gefordert werden.

  • Pcl1962 am 28.02.2017 um 10:04 Uhr
    Abschlussgebühren Bausparvertrag

    In der Finanztest Februar 2017 greifen Sie das Thema zur Rückforderung von Darlehensgebühren bei Bausparverträgen nochmals auf. Bleiben Sie nach der aktuellsten Rechtsprechung immer noch bei der Auffassung dass Abschlussgebühren bei Bausparverträgen keine Darlehensgebühren sind und somit nicht zurückgefordert werden können?