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Unzufriedene Möbelkäufer scheitern vielfach vor Gericht. Vieles, was wie reklamationsfähiger Mangel aussieht, gilt am Ende doch als warentypisch. Kunden müssen es dann hinnehmen. Deshalb gilt: Wer Bescheid weiß, kann sich unnötigen Ärger ersparen.
Wo Kunden vor Gericht scheitern
Das Bett quietscht, der Tisch wackelt, der Sesselbezug wirft Falten – entspricht das neue Möbel nicht den Erwartungen, können Kunden reklamieren. Oft erweist sich der vermeintliche Mangel aber als typische Produkteigenschaft. Der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung hat rund 500 Gerichtsgutachten der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Ergebnis: 59 Prozent der Reklamationen werteten die Gutachter als unberechtigt, bei Polstermöbeln sogar 81 Prozent. Mit vier Arten von Beschwerden zu Sofas und Sesseln scheiterten Käufer vor Gericht besonders oft:
Beschwerde-Flop Nummer 1: Falten im Bezug
Falten gelten bei legerem, nicht straff gespanntem Polsterbezug meist als warentypisch. Der Faltenwurf verstärkt sich mit der Zeit, weil sich Stoff oder Leder beim Sitzen ausdehnen. Regelmäßiges Ausstreichen der Sitzfläche beugt Falten vor.
Beschwerde-Flop Nummer 2: Kuhlen in der Sitzfläche
Ebenfalls als warentypisch bei legerer Polsterung gelten Kuhlen und Mulden, die sich in der Sitzfläche bilden. Auch die Sitzhärte ändert sich in der Regel mit der Zeit. Bei einem Sofa empfiehlt es sich, die Sitzposition am Anfang öfter zu wechseln und lose Sitzpolster untereinander zu tauschen.
Beschwerde-Flop Nummer 3: Knötchen im Stoff
Bei manchen Geweben lösen sich während des Gebrauchs Fasern vom Stoff und zwirbeln zusammen. Sie werden als kleine Knötchen sichtbar, sogenannte Pills. Auch Fremdfasern von Kleidung können Pilling verursachen. Mit Fusselrasierern lassen sich Pills entfernen.
Beschwerde-Flop Nummer 4: Sitzspiegel
Vor allem bei Velours sind oft sogenannte Sitzspiegel zu beobachten – glänzende Stellen auf der Sitzfläche. Sie entstehen durch Druck und Körperwärme beim Sitzen und gelten als normale Gebrauchsspuren.
Tipp: Bevor Sie mit einer Reklamation vor Gericht ziehen, lassen Sie die Erfolgsaussichten abschätzen, etwa von einem Rechtsanwalt. Denn verlieren Sie die Klage, bleiben Sie auf Gerichts- und Gutachterkosten sitzen. Tipps zu Kauf, Pflege und Reklamation bietet unser Ratgeber „Möbel kaufen“ im Shop auf test.de. Viele hilfreiche Hinweise finden Sie auchim großen FAQ Kaufrecht.
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In einem von zwei Ledersofas, gleiches Leder, haben sich nach einigen Monaten unschöne Falten gebildet. Das andere ist nach einem Jahr noch wie neu. Stellungnahme des sehr renommierten und teuren Möbelhauses: Kein Mangel. Der sehr hohe Preis rechtfertigt keine andere Beurteilung. Fazit: Lieber billig und dafür öfter kaufen.
@Hubert.Mueller: Nicht jede Couch verfügt in der Ecke über eine unterschiedliche Polsterung. Schauen Sie sich die Werbung / Warenbeschreibung an und reklamieren die Couch, wenn aus den Unterlangen nicht zu erkennen ist, dass mit unterschiedlichen Sitzzonen gearbeitet wurde. (maa)
Ist die Sitzecke einer Couch keine vollwertige Sitzfläche?
In meinem Fall geht die Sitzfläche in der Ecke mindestens 5 bis 10 cm tiefer, bei gleicher Belastung, als auf den anderen Sitzflächen. Lt. Händler wäre dies kein Mangel. Es erfolgte keine Angabe oder Begründung für die Aussage.
Leider sind wir von dem Gedanken ausgegangen "was glatt ist, bleibt auch glatt", als wir ein Ledersofa gekauft haben, ohne vorher die Qualitätsvorgaben zu studieren....(was wir bisher in unserem Leben noch nie brauchten).
Im Möbelhaus glatte straffe Oberfläche auch nach dem Sitzen, zu Hause dann noch am nächsten Tag Sitzkuhlen.
Der Gutachter schreibt dann "leger gepolstert"...????
Und laut RAL-GZ 430/4 dürften die Wellen sogar noch mehr als doppelt so hoch sein! Bei uns gemessen wurden 7mm.
Mein Fazit: vor dem Möbelkauf ein Studium absolvieren und dann alles schriftlich im Vertrag festhalten......