Möbelkauf und Reklamation Wo sich die Klage selten lohnt

Möbelkauf und Reklamation - Wo sich die Klage selten lohnt

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Unzufriedene Möbelkäufer scheitern vielfach vor Gericht. Vieles, was wie reklamations­fähiger Mangel aussieht, gilt am Ende doch als waren­typisch. Kunden müssen es dann hinnehmen. Deshalb gilt: Wer Bescheid weiß, kann sich unnötigen Ärger ersparen.

Wo Kunden vor Gericht scheitern

Das Bett quietscht, der Tisch wackelt, der Sesselbe­zug wirft Falten – entspricht das neue Möbel nicht den Erwartungen, können Kunden reklamieren. Oft erweist sich der vermeintliche Mangel aber als typische Produkt­eigenschaft. Der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung hat rund 500 Gerichts­gut­achten der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Ergebnis: 59 Prozent der Reklamationen werteten die Gutachter als unbe­rechtigt, bei Pols­termöbeln sogar 81 Prozent. Mit vier Arten von Beschwerden zu Sofas und Sesseln scheiterten Käufer vor Gericht besonders oft:

Beschwerde-Flop Nummer 1: Falten im Bezug

Falten gelten bei legerem, nicht straff gespanntem Pols­terbe­zug meist als waren­typisch. Der Faltenwurf verstärkt sich mit der Zeit, weil sich Stoff oder Leder beim Sitzen ausdehnen. Regel­mäßiges Ausstreichen der Sitz­fläche beugt Falten vor.

Beschwerde-Flop Nummer 2: Kuhlen in der Sitz­fläche

Ebenfalls als waren­typisch bei legerer Pols­terung gelten Kuhlen und Mulden, die sich in der Sitz­fläche bilden. Auch die Sitzhärte ändert sich in der Regel mit der Zeit. Bei einem Sofa empfiehlt es sich, die Sitz­position am Anfang öfter zu wechseln und lose Sitz­polster unter­einander zu tauschen.

Beschwerde-Flop Nummer 3: Knötchen im Stoff

Bei manchen Geweben lösen sich während des Gebrauchs Fasern vom Stoff und zwirbeln zusammen. Sie werden als kleine Knötchen sicht­bar, sogenannte Pills. Auch Fremdfasern von Kleidung können Pilling verursachen. Mit Fusselrasierern lassen sich Pills entfernen.

Beschwerde-Flop Nummer 4: Sitz­spiegel

Vor allem bei Velours sind oft sogenannte Sitz­spiegel zu beob­achten – glänzende Stellen auf der Sitz­fläche. Sie entstehen durch Druck und Körperwärme beim Sitzen und gelten als normale Gebrauchs­spuren.

Tipp: Bevor Sie mit einer Reklamation vor Gericht ziehen, lassen Sie die Erfolgs­aussichten abschätzen, etwa von einem Rechts­anwalt. Denn verlieren Sie die Klage, bleiben Sie auf Gerichts- und Gutachter­kosten sitzen. Tipps zu Kauf, Pflege und Reklamation bietet unser Ratgeber „Möbel kaufen“ im Shop auf test.de. Viele hilf­reiche Hinweise finden Sie auchim großen FAQ Kaufrecht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Agant am 15.12.2023 um 13:12 Uhr
    Falten in Ledersofa

    In einem von zwei Ledersofas, gleiches Leder, haben sich nach einigen Monaten unschöne Falten gebildet. Das andere ist nach einem Jahr noch wie neu. Stellungnahme des sehr renommierten und teuren Möbelhauses: Kein Mangel. Der sehr hohe Preis rechtfertigt keine andere Beurteilung. Fazit: Lieber billig und dafür öfter kaufen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.04.2021 um 13:13 Uhr
    Sitzecke

    @Hubert.Mueller: Nicht jede Couch verfügt in der Ecke über eine unterschiedliche Polsterung. Schauen Sie sich die Werbung / Warenbeschreibung an und reklamieren die Couch, wenn aus den Unterlangen nicht zu erkennen ist, dass mit unterschiedlichen Sitzzonen gearbeitet wurde. (maa)

  • Hubert.Mueller am 22.04.2021 um 12:30 Uhr
    Wie sieht es mit der Sitzecke aus?

    Ist die Sitzecke einer Couch keine vollwertige Sitzfläche?
    In meinem Fall geht die Sitzfläche in der Ecke mindestens 5 bis 10 cm tiefer, bei gleicher Belastung, als auf den anderen Sitzflächen. Lt. Händler wäre dies kein Mangel. Es erfolgte keine Angabe oder Begründung für die Aussage.

  • Gelöschter Nutzer am 10.09.2020 um 11:49 Uhr
    straff oder leger gepolstert?

    Leider sind wir von dem Gedanken ausgegangen "was glatt ist, bleibt auch glatt", als wir ein Ledersofa gekauft haben, ohne vorher die Qualitätsvorgaben zu studieren....(was wir bisher in unserem Leben noch nie brauchten).
    Im Möbelhaus glatte straffe Oberfläche auch nach dem Sitzen, zu Hause dann noch am nächsten Tag Sitzkuhlen.
    Der Gutachter schreibt dann "leger gepolstert"...????
    Und laut RAL-GZ 430/4 dürften die Wellen sogar noch mehr als doppelt so hoch sein! Bei uns gemessen wurden 7mm.
    Mein Fazit: vor dem Möbelkauf ein Studium absolvieren und dann alles schriftlich im Vertrag festhalten......