AS steht für Altersvorsorge-Sondervermögen. Fonds mit dieser Bezeichnung, wie der DWS Vorsorge AS (Flex), unterliegen strengeren gesetzlichen Vorschriften als herkömmliche Mischfonds.
Sie dürfen maximal drei Viertel ihres Vermögens in Aktien und höchstens 30 Prozent in Immobilien anlegen. Aktien und Immobilien müssen aber zusammen mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. AS-Fonds haben in der Regel geringere Kosten als andere Mischfonds.
AS-Fonds sind aber ebensowenig wie andere Mischfonds vor Verlusten sicher. Je nach Höhe des Aktienanteils können sie in schlechten Börsenphasen tief in die roten Zahlen geraten.
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