Minijob Putz­hilfe anmelden, Steuern sparen

Sie beschäftigen privat eine Haus­halts­hilfe? Dann melden Sie diese bei der Minijob-Zentrale an. Beim Maximal­lohn von 450 Euro zahlen Sie zwar zusätzlich 65 Euro Sozial­abgaben pro Monat. Da das Finanz­amt Sie aber mit einem Steuerrabatt belohnt, ist die legale Hilfe oft gar nicht oder kaum teurer als eine schwarz beschäftigte Kraft. Bei Löhnen bis 300 Euro kann Ihr Steuerrabatt so groß wie Ihre Abgabenlast sein.

Sie benötigen

  • Formular „Haus­halts­scheck“
  • Ihre Steuer­nummer

Schritt 1

Fragen Sie Ihre Putz­frau, ob sie schon in einem anderen Haushalt als 450-Euro-Kraft angemeldet ist. Bekommt Ihre Haus­halts­hilfe für alle Minijobs zusammen mehr als 450 Euro im Monat, können Sie sie nicht zu den güns­tigen Bedingungen anmelden. Hat Ihre Haus­halts­hilfe einen Haupt­beruf und putzt nur nebenher, darf sie nur einen einzigen 450-Euro-Job ausüben.

Schritt 2

Laden Sie sich den Haushaltsscheck runter. Dort müssen Sie unter anderem Ihre Steuer­nummer und die Sozial­versicherungs­nummer der Putz­frau eintragen. Hat sie noch keine Sozial­versicherungs­nummer, genügt ihr Name, Geburts­datum und -ort. Auch der Monats­lohn ist anzu­geben. Die Haus­halts­hilfe muss keine Lohn­steuerkarte vorlegen.

Schritt 3

Fragen Sie Ihre Haus­halts­hilfe, ob sie auf Teile des Lohns verzichten möchte, um die von Ihnen gezahlten Rentenbeiträge aufzusto­cken. Möchte sie die Abzüge nicht, müssen Sie im Haus­halts­scheck Punkt 10 ankreuzen. Hat Ihre Putz­hilfe Fragen dazu, kann sie sich an die Deutsche Renten­versicherung wenden (Tel. 0 800/10 00 48 00). Schi­cken Sie den unter­schriebenen Haus­halts­scheck an die Minijob-Zentrale in Essen. Als Pauschal­abgaben haben Sie monatlich 14,44 Prozent vom Lohn zu zahlen. Sie müssen der Behörde dafür eine Einzugs­ermächtigung erteilen.

Schritt 4

Am Jahres­ende erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Ausgaben. Tragen Sie im Mantelbogen der Steuererklärung (Zeile 74) Ihre Ausgaben (Lohn plus Abgaben) ein und legen Sie die Bescheinigung bei. Ihre Steuerlast verringert sich um 20 Prozent Ihrer Ausgaben, maximal um 510 Euro im Jahr.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.11.2022 um 09:46 Uhr
    Neue Verdienstobergrenze ab 1.10.2022

    @alle: Am 1.10.2022 ist die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro angestiegen.

  • Go-quitt.de am 21.11.2022 um 17:41 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Werbung

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.09.2019 um 14:59 Uhr
    Sind die Informationen noch aktuell?

    @irlbeck: Die Grundaussagen stimmen noch, ein paar Details haben sich allerdings geändert: Möchte die Putzkraft keine Abzüge für die Rentenversicherung, muss der Arbeitgeber im Haushaltsscheck Punkt 11 ankreuzen (ehemals Punkt 10). Um mit den Ausgaben für die Putzkraft Steuern zu sparen, müssen die Ausgaben in Zeile 71 des Steuererklärung-Mantelbogens eingetragen werden (ehemals Zeile 74). (AK)

  • irlbeck am 25.09.2019 um 14:34 Uhr
    Sind die Informationen noch aktuell?

    Ich befasse mich gerade mit dem Thema. Einfach ist anders. Da stimme ich so manchen zu.
    Sind die Informationen noch aktuell für 2019?

  • KHLange am 21.10.2017 um 14:21 Uhr
    Der "Gewusst wie" Ratschlag ist weltfremd.

    Der "Gewusst wie" Ratschlag ist weltfremd.
    Der Kommentar von HorstL trifft den Nagel auf den Kopf. Vier Jahre später hat sich die Situation keineswegs verbessert, zumindest nicht in Ballungsgebieten. In den einschlägigen Wochenblättchen oder der Lokalpresse finden sich Dutzende Nachfragen, aber kaum ein Angebot, schon gar nicht auf 450 Euro Basis, Die einzige Möglichkeit sind dann professionelle Reinigungsunternehmen, die dann aber Gebühren in der Höhe des dreifachen Mindestlohns plus Fahrtspesen verlangen und möglicherweise jede Woche eine neue Kraft senden, was dann mit dem unerlässlichen Aufbau eines Vertrauensverhältnisses so eine Sache ist. Das Problem ist, dass die Bevölkerung altert, die Anzahl benötigter Reinigungskräfte steigt. Das ist heute legal kaum zu lösen; hier muss der Gestzgeber massiv nachbessern. Auch für Arbeitskräfte aus Osteuropa rechnet sich das Vexrfahren heute nicht mehr. . "Gewusst wie" ist gut gemeint, aber völlig weltfremd.