Bezieht ein Mieter seine neue Wohnung, kann er verlangen, dass ihr Zustand und ihre Ausstattung noch so gut sind wie bei der Besichtigung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az. 65 S 366/04).
Als der Vermieter dem Mieter die Wohnung gezeigt hatte, war darin eine hochwertige Einbauküche. Der Mieter unterschrieb den Vertrag, fand jedoch beim Einzug eine ganz andere, einfache Küche vor. Er verlangte, dass ihm der Vermieter wieder eine bessere Küche einbaut. Zu Recht, so die Richter. Der Mieter habe Anspruch darauf, dass die Einrichtung, die er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgefunden hat, über die gesamte Mietzeit erhalten und gebrauchsfähig bleibt.
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