Miete mindern Mieter müssen nicht frieren

Mängel an ihrer Wohnung nehmen Mieter oft still­schweigend hin. Das ist ein Fehler, denn Mieter müssen zum Beispiel eine unterkühlte Wohnung nicht hinnehmen, auch keine zugigen Fenster, feuchte Wände, Lärm, Geruchs­belästigungen, die die Nutzung ihrer Wohnung spür­bar beein­trächtigen. Sie dürfen die Miete in solchen Fällen mindern. Vermietern von Wohn­raum ist es untersagt, das Minderungs­recht im Miet­vertrag auszuschließen. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig. Einige Punkte sind bei einer Minderung der Miete zu beachten. Finanztest klärt auf.

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