Mängel an ihrer Wohnung nehmen Mieter oft stillschweigend hin. Das ist ein Fehler, denn Mieter müssen zum Beispiel eine unterkühlte Wohnung nicht hinnehmen, auch keine zugigen Fenster, feuchte Wände, Lärm, Geruchsbelästigungen, die die Nutzung ihrer Wohnung spürbar beeinträchtigen. Sie dürfen die Miete in solchen Fällen mindern. Vermietern von Wohnraum ist es untersagt, das Minderungsrecht im Mietvertrag auszuschließen. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig. Einige Punkte sind bei einer Minderung der Miete zu beachten. Finanztest klärt auf.
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang von Mieterhöhungen und Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Auch nach Jahren noch, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
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- Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, ist es drinnen schwer auszuhalten. Können Mieter deshalb die Miete mindern? Stiftung Warentest erklärt die Rechtslage.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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