Mängelanzeige. Zeigen Sie jeden Mangel in Ihrer Mietwohnung sofort beim Vermieter an – mit Ausnahme von Bagatellen. Nur so hat dieser die Chance, seine Aufgabe zu erfüllen und Abhilfe zu schaffen. Setzen Sie ihm eine Frist, die ihm genug Zeit lässt, um den Mangel zu beheben.
Mietminderung. Sobald Sie den Mangel angezeigt haben, können Sie die Miete mindern, nicht erst, wenn die Frist zur Mängelbeseitigung abgelaufen ist. Informieren Sie den Vermieter am besten gleich mit der Mängelanzeige, um wie viel Sie die Miete mindern.
Minderungsbetrag. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr dürfen Sie die Miete kürzen. Regeln sind schwer aufzustellen. Gerichtsurteile zur Minderung (siehe Tabelle) liefern Anhaltspunkte. Mieter und Vermieter können sich auch auf einen Minderungsbetrag verständigen.
Beweise. Vor Gericht müssen Sie als Mieter Wohnungsmängel beweisen. Protokolle und Fotos sind wichtige Belege für Sie. Nachbarn und Freunde können Zeugen sein.
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang einer Mieterhöhung und die Höhe der Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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